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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Bahamas<br />

ISO-Ländercode: BS<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Drucksachen <strong>und</strong> Bilder mit aufrührerischem Charakter oder solche, die die Sicherheit des Staates gefährden; nicht genehmigte<br />

Nachdrucke, die das Urheberrecht verletzen; wertloses oder gefälschtes Geld; zur menschlichen Ernährung ungeeignete<br />

Lebensmittel; entrahmte Milch in Büchsen; verfälschter <strong>und</strong> mit anderen Stoffen vermischter Tee; lebende Tiere; Petarden von mehr<br />

als ¼ Zoll Durchmesser <strong>und</strong> 2 Zoll Länge.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Rauschgifte <strong>und</strong> Betäubungsmittel; Schmarotzer <strong>und</strong> Vertilger schädlicher Insekten dürfen nur zwischen amtlich anerkannten<br />

Instituten ausgetauscht werden; lebende Bienen sowie Filme, Zelluloid usw. müssen gut verpackt sein; Flüssigkeiten müssen so<br />

verpackt sein, dass der Inhalt bei Bruch des Behälters aufgesaugt wird; Margarine <strong>und</strong> andere Ersatzstoffe für Butter dürfen nicht<br />

als Butter versandt, beschrieben oder bezeichnet werden. Die <strong>Einfuhr</strong> von Waffen in zusammengesetztem <strong>und</strong> zerlegtem Zustand<br />

ist nur mit besonderer Erlaubnis der Regierung gestattet.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Ist erforderlich; für Handelswaren mit Angabe der Einzelpreise (inkl. Versicherung) <strong>und</strong> des Ursprungslandes.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Ist erforderlich, wenn gewünscht wird, dass die betreffenden Waren mit einem Vorzugszoll belegt werden.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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