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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Ruanda<br />

ISO-Ländercode: RW<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Gegenständen aus Gold oder Silber, Schmuckstücken oder sonstigen wertvollen Materialien sind nur in<br />

Wertkästchen <strong>und</strong> Wertpaketen zugelassen.<br />

Inhaberpapiere, deren Betrag 50 ruandische Francs (RWF) übersteigt, sind in Einschreib- oder Wertbriefe einzulegen; Münzen in<br />

Einschreibbriefe. Der Versand von Münzen in Wertbriefen ist nicht erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Gegenstände, deren Zulassung oder Umlauf in Ruanda untersagt ist; lebende Tiere mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln,<br />

Seidenraupen, Parasiten <strong>und</strong> Vertilgern schädlicher Insekten; Explosivstoffe, entflammbare oder gefährliche Stoffe; obszöne oder<br />

sittenwidrige Gegenstände oder Gegenstände, sie außen diffamierende oder gegen die öffentliche Ordnung oder aber gegen die<br />

guten Sitten verstoßende Aufschriften tragen; Gegenstände, bei denen die der Adresse vorbehaltene Seite ganz oder teilweise in<br />

mehrere Kästchen aufgeteilt worden ist, die aufeinander folgende Adressen aufnehmen sollen; Gegenstände, die in irgendeiner<br />

Weise mit dem so genannten „Schneeballsystem“ verb<strong>und</strong>en sind; Briefpostsendungen, die sich, abgesehen von Sendungen mit<br />

wissenschaftlichem Charakter, hauptsächlich auf Magie beziehen.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Bienen, Blutegel, Seidenraupen, Parasiten <strong>und</strong> Vertilger schädlicher Insekten, die für die Kontrolle dieser Insekten bestimmt sind,<br />

müssen zwischen amtlich anerkannten Institutionen ausgetauscht werden.<br />

Sonstiges:<br />

Sendungen, die verbotene Gegenstände enthalten oder in deren Begleitpapieren die Angaben unvollständig oder unrichtig sind,<br />

können beschlagnahmt werden.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer oder französischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer oder französischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23wahlweise in englischer oder französischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Erforderlich. Beim Fehlen ausreichender Dokumente in den Sendungen werden die Empfänger zur Zollprüfung ggf. vorgeladen.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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