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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Bescheinigung des portugiesischen Qualitätsinstituts (Portuguese Quality Institute):<br />

Inländische oder industrielle Heizungsanlagen <strong>und</strong> deren gasbetriebene Zubehörteile.<br />

Elektrische Installationsalagen mit Nennspannungen zwischen 50 V <strong>und</strong> 1000 V AC oder zwischen 75 kV <strong>und</strong> 1500 V DC<br />

benötigen außerdem<br />

- ein Konformitätszeichen;<br />

- Konformitätsbescheinigung mit den Sicherheitsstandards;<br />

- Konformitätsbescheinigung des Herstellers.<br />

Genehmigung durch die öffentliche Sicherheitspolizei:<br />

Alle Waffen.<br />

Genehmigung durch General Games Inspectorate:<br />

Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel <strong>und</strong> Sportgeräte; Teile davon <strong>und</strong> Zubehör.<br />

Sonstiges:<br />

Tabak, Alkohol, alkoholische Getränke, Parfüm, Eau de Toilette, Kaffee oder Tee können nur dann ohne Erhebung von<br />

Verbrauchsteuer <strong>und</strong>/oder Mehrwertsteuer in Portugal eingeführt werden, wenn diese Produkte<br />

- nur gelegentlich an den Empfänger versandt werden <strong>und</strong> dieser keine Zahlungen dafür leisten muss,<br />

- nur für den persönlichen Gebrauch des Empfängers oder dessen Familie bestimmt sind <strong>und</strong><br />

- die folgenden <strong>Einfuhr</strong>mengen nicht überschritten werden (gilt auch für Sendungen aus EU-Mitgliedstaaten):<br />

a) für Tabak (nur einer der folgenden Artikel):<br />

- 50 Zigaretten<br />

- 25 Zigarillos<br />

- 10 Zigarren<br />

- 50 g Pfeifentabak<br />

b) für Alkohol, alkoholische Getränkte, destillierte Getränke, Spirituosen <strong>und</strong> ähnliche Getränke:<br />

- 1 Liter oder<br />

- 2 Liter Wein<br />

c) für diverse Produkte (nur einer der folgenden Artikel):<br />

- 50 g Parfum<br />

- 250 ml Eau de Toilette<br />

- 500 g Kaffee<br />

- 200 g Kaffee-Extrakt oder -Essenz<br />

- 100 g Tee<br />

- 40 g Tee-Extrakt oder -Essenz<br />

Warensendungen, die die vorstehenden Höchstmengen überschreiten, werden nicht von Steuern <strong>und</strong> Zoll befreit.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

Entfällt.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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