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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Portugal<br />

ISO-Ländercode: PT<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere, mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln <strong>und</strong> Seidenraupen; alle im Anhang I des Washingtoner Übereinkommens<br />

(Washington Convention (CITES)) enthaltenen Erzeugnisse wie z.B. Elfenbein-Schildkrötenpanzer; Hörner, Klauen, Krallen, Hufe<br />

<strong>und</strong> Schnäbel; Schweinesperma; Wasserhyazinthe; alle im Anhang I des Washingtoner Übereinkommens (Washingtoner<br />

Convention (CITES)) enthaltenen Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs; saccharinhaltige Schokolade; saccharinhaltige Substanzen;<br />

radioaktive Substanzen; als brennbar oder gefährlich angesehene Zubereitungen; im Anhang I zu CITES aufgeführte Tierhäute<br />

sowie Erzeugnisse daraus; obszöne oder unmoralische Veröffentlichungen.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände sowie Bedingungen für die <strong>Einfuhr</strong> bzw. Durchfuhr:<br />

Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen; Muster von Baumwolle sowie synthetischen oder künstlichen Spinnfasern aus Nicht-EU- oder<br />

Nicht-EFTA-Ländern; Soja <strong>und</strong> Süßlupine erfordern eine Prüfung hinsichtlich des Bestimmungsorts.<br />

Überprüfung der Importe durch das Tierges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Kontrollzentrum (Animal Health Protection and Control Centre):<br />

Molkereiprodukte; Vogeleier; Naturhonig; Nahrungsmittel tierischen Ursprungs.<br />

Hörner von einigen Tieren.<br />

Tieröle.<br />

Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren.<br />

Qualitätsbescheinigung des Nationalen Hygiene- <strong>und</strong> Qualitätszentrums für landwirtschaftliche Produkte (National Farm<br />

Produce Hygiene and Quality Centre):<br />

Lebende Pflanzen mit Wurzeln.<br />

Genießbare Früchte <strong>und</strong> Nüsse, Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen (müssen von einem im Herkunftsland ausgestellten<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis begleitet sein).<br />

Pfeffer der Gattung „Piper“; Früchte der Gattungen „Capsicum“ oder „Pimenta“; Vanille; Zimt <strong>und</strong> Zimtblüten; Gewürznelken,<br />

Mutternelken <strong>und</strong> Nelkenstiele; Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen <strong>und</strong> Kardamomen; Anis-, Sternanis-, Fenchel-,<br />

Koriander-, Kreuzkümmel- <strong>und</strong> Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren; Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry<br />

<strong>und</strong> andere Gewürze.<br />

Zubereitungen von Gemüse, Obst, Nüssen oder sonstigen Pflanzenteilen.<br />

Verschiedene Lebensmittelzubereitungen.<br />

Prüfung durch die Generaldirektion Viehzucht (Directorate-General of Stock-Breeding):<br />

Getreide für Tierfutter.<br />

Genehmigung durch das Nationale Institut für Pharmazie <strong>und</strong> Medikamente (National Pharmacy and Medicament Institute):<br />

Koka <strong>und</strong> Cannabisblätter.<br />

Cannabisharz <strong>und</strong> Opium.<br />

Psychotrope Substanzen.<br />

Pharmazeutische Erzeugnisse.<br />

Vorlage eines Begleitdokuments für gefährliche Rückstände:<br />

Erze, Schlacken <strong>und</strong> Asche.<br />

Kautschuk <strong>und</strong> Waren daraus.<br />

Ursprungszeugnis:<br />

Einige der in Anhang II zu CITES aufgeführten Häute.<br />

Erzeugnisse aus in Anhang II zu CITES aufgeführten Tierhäuten.<br />

Lizenz der Generaldirektion für Außenhandel (General Directorate of External Trade):<br />

Häute von Jungrobben.<br />

Bescheinigung, die besagt, dass die Waren nicht ges<strong>und</strong>heitsgefährdend sind:<br />

Ätherische Öle <strong>und</strong> Resinoide, zubereitete Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel.<br />

Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse,<br />

zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver <strong>und</strong> dgl., Kerzen <strong>und</strong> ähnliche Erzeugnisse, Modelliermasse, „Dentalwachs“<br />

<strong>und</strong> Zubereitungen für zahnärztliche Zwecke auf der Gr<strong>und</strong>lage von Gips.<br />

Nur in Wertsendungen zulässig:<br />

Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen <strong>und</strong> Waren daraus;<br />

Phantasieschmuck; Münzen. Diese Erzeugnisse erfordern einen von der zuständigen Stelle (National Hallmark Bureau)<br />

aufgebrachten Feingehaltsstempel.<br />

Stand: September 2013

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