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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Getränken <strong>und</strong> Tabakwaren ist ein Ges<strong>und</strong>heitszeugnis unbedingt erforderlich.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> geografischer Texte oder kartografischer Erzeugnisse ist eine Genehmigung des Ministeriums für auswärtige<br />

Beziehungen unerlässlich (Verfügung Nr. 570-87-RE).<br />

Nur der Versand gebrauchter Güter, die nach Verfügung Nr. 323-90-EF Teil von Gepäck sind oder zum Mobiliar eines Hauses<br />

gehören sowie <strong>Einfuhr</strong>en für private karitative Institutionen <strong>und</strong> <strong>Einfuhr</strong>en im Zusammenhang mit dem nationalen öffentlichen Sektor<br />

sind gestattet, <strong>und</strong> zwar in Form einer Schenkung <strong>und</strong> gemäß der Rechtsverordnung Nr. 21942 sowie der Verfügung Nr. 547.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Waffen <strong>und</strong> Munition - mit Ausnahme von Kriegsmunition-, die für Privatpersonen bestimmt sind (Gesetz Nr.<br />

25054) sowie die <strong>Einfuhr</strong> von Explosivstoffen, einzelnen Bestandteilen <strong>und</strong> Sonstigem (Verfügung Nr. 086-92-PCM) ist eine<br />

Genehmigung des Innenministeriums (DISCAMEC) unbedingt erforderlich.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Kunstwerken, Kopien <strong>und</strong> über h<strong>und</strong>ert Jahre alten Büchern ist ein vom nationalen Kulturinstitut ausgestelltes<br />

Dokument nach Gesetz Nr. 24047 erforderlich.<br />

Der Import von Vitaminen muss vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium Perus autorisiert sein.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Telekommunikationsgeräten (z.B. Mobiltelefone) ist eine Lizenz vom Ministerium für Transport <strong>und</strong><br />

Kommunikation einzuholen.<br />

Sonstiges:<br />

Waren, deren tatsächlicher FOB-Wert (ohne Besteuerung) auf der betreffenden Handelsrechnung 2.000 US-Dollar oder den<br />

entsprechenden Betrag in einer anderen Währung übersteigt, ist bei der <strong>Einfuhr</strong> die von den zugelassenen Prüfunternehmen<br />

ausgestellte Prüfbescheinigung beizufügen.<br />

Nachstehende Waren unterliegen keiner Kontrolle:<br />

a) Geschenke;<br />

b) Güter, die ausländischen Diplomaten gehören <strong>und</strong> anlässlich des Einsatzes dieser Diplomaten eingeführt werden;<br />

c) Waren, die bereits dem Zollverwaltungsverfahren unterlagen;<br />

d) Waren, die Gegenstand einer vorübergehenden Zurückbehaltung waren.<br />

Nachstehende Waren unterliegen einer obligatorischen Kontrolle des Hafen- <strong>und</strong> Flughafenzolls von Callo:<br />

15 % aller am Tage vorgelegten Warenanmeldungen, denen eine Prüfbescheinigung beigefügt ist;<br />

30 % aller Warenanmeldungen, die an einem Tag von den Eigentümern, den Konsignatoren oder deren Geschäftspartnern<br />

vorgelegt werden, sowie Anmeldungen, denen keine Prüfbescheinigung beigefügt ist <strong>und</strong> die sich auf Waren beziehen, deren<br />

FOB-Wert 2.000 US-Dollar <strong>und</strong> weniger beträgt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Schecks deutscher Rentenversicherungsträger ist in Briefen erlaubt. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, die<br />

Sendung an folgende Anschrift zu senden:<br />

Sub-Gerencia de Lima-Provincias<br />

Gerencia des Operaciones<br />

Empresa de Servicios <strong>Post</strong>ales del Perú<br />

SERPOST S.A.<br />

Av. Tomás Valle s/n, Cuadra 06 - Los Olivos<br />

Lima 39 - Perú<br />

Sonstiges:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> gebrauchter Kleidungsstücke <strong>und</strong> Schuhe ist unter folgenden Bedingungen erlaubt:<br />

- Als Reisegepäck, das auf dem <strong>Post</strong>weg voraus- oder nachgesandt wird. Bei der Einlieferung muss der Reisepass oder ein<br />

anderes persönliches Dokument vorgelegt werden <strong>und</strong> das Gepäck von einem bis vier Monate nach dem Einreisedatum des<br />

Reisenden in Peru eintreffen.<br />

- Als Spende an eine von der peruanischen Regierung für den Empfang von Spenden ordnungsgemäß zugelassene <strong>und</strong><br />

bevollmächtigte Organisation.<br />

<strong>Post</strong>sendungen, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden an den Absender kostenpflichtig zurückgesandt.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Handelsrechnungen<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Werden für bestimmte Waren benötigt.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Werden für bestimmte Waren benötigt<br />

Stand: September 2013

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