Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
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Schweröle <strong>und</strong> Rückstände aus Petroleum <strong>und</strong> anderen Mineralölen: zuerst ist eine <strong>Einfuhr</strong>lizenz einzuholen.<br />
Betäubungsmittel:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Betäubungsmittel enthaltenden pharmazeutischen Vorbereitungen <strong>und</strong> Besonderheiten bedarf der<br />
Genehmigung durch das Ges<strong>und</strong>heitsministerium, Amt für Betäubungsmittel (Narcotics Bureau, Ministry of Health).<br />
Medikamente <strong>und</strong> andere der medizinischen Behandlung dienende Produkte:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Medikamenten <strong>und</strong> anderen zur medizinischen Behandlung verwendeten Erzeugnissen bedarf der vorherigen<br />
Genehmigung durch das Ges<strong>und</strong>heitsministerium (Ministry of Health) oder das Landwirtschaftsministerium (Ministry of<br />
Agriculture).<br />
Verhütungsmittel:<br />
Verhütungsmittel, außer Medikamenten <strong>und</strong> Kondomen, dürfen nur von Unternehmen oder Organisationen eingeführt werden,<br />
die vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium (Ministry of Health) vorher genehmigt wurden.<br />
Als Medikamente geltende Verhütungsmittel unterliegen den Bestimmungen für Medikamente.<br />
Chemische Streichhölzer <strong>und</strong> vorbearbeitetes Holz für Streichhölzer:<br />
Das Zollgesetz sieht ein Monopol für die <strong>Einfuhr</strong> dieser Erzeugnisse vor.<br />
Gummiwaren:<br />
Gummikondome dürfen auf Vorlage folgender Unterlagen eingeführt werden:<br />
- entweder eine vom Ministerium für Handel <strong>und</strong> Industrie (Ministry of Trade and Industry) ausgestellte<br />
Genehmigungsbescheinigung;<br />
- oder ein Zulassungsentscheid für das NF-Zeichen <strong>und</strong> das Vorliegen des Zeichens auf dem Erzeugnis;<br />
- oder eine Konformitätsbescheinigung mit bestimmten als gleichwertig geltenden ausländischen Standards.<br />
Bücher, Broschüren, Zeitungen, Druckwerke:<br />
Vom Ausland eingeführte Bücher (3 mal wöchentlich) unterliegen besonderen Einschränkungen <strong>und</strong> Bedingungen,<br />
insbesondere der Prüfung durch speziell ernannte Beamte des Innenministeriums Ministry of the Interior, die festlegen, ob die<br />
Bücher <strong>und</strong> andere Waren in das Land eingeführt werden dürfen oder nicht.<br />
Folgende Erzeugnisse sind von diesen besonderen Formalitäten befreit:<br />
- für die Nationalbibliothek bestimmte Arbeiten;<br />
- einzelne Sendungen oder eine kleine Anzahl von Sendungen, die an die Mitglieder des diplomatischen Corps adressiert<br />
sind;<br />
- für die UNESCO bestimmte Sendungen.<br />
Perlen <strong>und</strong> Edelsteine:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Edelsteinen <strong>und</strong> Perlen unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen über die Vorbeugung von Missbrauch <strong>und</strong><br />
Fälschung hinsichtlich des Handels mit Edelsteinen <strong>und</strong> Perlen.<br />
Mit Gold, Silber oder Platin legierte unedle Metalle:<br />
Mit Gold, Silber oder Platin beschichtete unedle Metalle <strong>und</strong> vergoldete oder versilberte Arbeiten dürfen zur <strong>Einfuhr</strong> nur unter<br />
der Voraussetzung zugelassen werden, dass sie den "Verantwortlichkeitsstempel" des in Paraguay ansässigen Unternehmens<br />
tragen <strong>und</strong> der Erstverkauf dieser Artikel dort getätigt wird. Dieser Stempel hat die Form eines Quadrats, dessen eine Seite<br />
von einem Kreisbogen ersetzt ist, der sich in der Mitte der Quadratseite befindet.<br />
Mit Gold, Silber oder Platin beschichtete Waren aus unedlen Metallen dürfen nur als "beschichtet" bezeichnet werden, wenn<br />
dieser Bezeichnung das verwendete Edelmetall <strong>und</strong> das entsprechende Herstellungsverfahren nachsteht.<br />
Fernsehempfänger:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> aller Fernsehempfänger erfordert eine Erklärung an die Zollbehörde zur Weiterleitung an die entsprechende<br />
Lizenzbehörde (Audiovisual Licensing Authority).<br />
Diese Bestimmung gilt für alle Fernsehempfänger, gleich welcher Art (Schwarz-Weißgeräte oder Farbfernsehgeräte<br />
herkömmlichen Designs, Kombi-Geräte mit anderen Produkten wie beispielsweise ein Videorecorder oder eine HiFi-Anlage;<br />
ein kombinierter Videobildschirm <strong>und</strong> ein Videoempfänger (Tuner), getrennt, jedoch gleichzeitig verzollt; Fernsehempfänger in<br />
Armbanduhren oder R<strong>und</strong>funkwecker; Fernsehprojektoren).<br />
Messinstrumente:<br />
Messinstrumente dürfen nur mit der Genehmigung des Messinstrumentendienstes (Measuring Instruments Service) eingeführt<br />
werden. Wer solche Instrumente einzuführen beabsichtigt, muss eine vorläufige <strong>Einfuhr</strong>erklärung an den vorstehend<br />
genannten Dienst senden. Bei einer Genehmigung stellt der Dienst eine als <strong>Einfuhr</strong>lizenz fungierende Quittung aus, die den<br />
Zollbehörden im Zollamt vorzulegen ist, an dem die Artikel zu verzollen sind.<br />
Kriegsgerät:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> aller Kriegsmaterialien, Waffen <strong>und</strong> Munition erfordert die Vorlage einer vom Generaldirektorat Zoll (Directorate-<br />
General of Customs) <strong>und</strong> dem Außen- <strong>und</strong> Verteidigungsministerium (Ministries for Foreign Affairs and Natural Defence)<br />
ausgestellten <strong>Einfuhr</strong>lizenz für Kriegsmaterial (AIMG).<br />
Spielgerät - Spielzeug:<br />
<strong>Einfuhr</strong> von Spielgeräten <strong>und</strong> Spielzeug (<strong>und</strong> dessen Ersatzteile) mit Nachweis über Herkunft <strong>und</strong> Fabrikat.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Spielzeug erfordert die Vorlage einer Konformitätserklärung, ausgefüllt <strong>und</strong> unterzeichnet vom Importeur, auf<br />
der bescheinigt wird, dass die Produkte den Sicherheitsnormen entsprechen <strong>und</strong> mit dem folgenden Wortlauf auf dem<br />
Spielzeug oder dessen Verpackung: "Die Importeur bescheinigt hiermit die Einhaltung der Sicherheitsnormen für dieses<br />
Produkt".<br />
Stand: September 2013