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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Paraguay<br />

ISO-Ländercode: PY<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Gefrorenes Rindfleisch; frisches oder gekühltes Schweinefleisch; frisches Schafts- oder Ziegenfleisch; Erzeugnisse tierischen<br />

Ursprungs mit Ausnahme derjenigen von Rindern; Rohzucker, Rübenzucker; chemischer Holzstoff, Soda oder Sulfat, außer<br />

löslichen Arten; Übungshefte, Umschläge, Ordner <strong>und</strong> Aktendeckel, Lochkarten; gedruckte Bücher, Broschüren, Merkblätter oder<br />

ähnliche Drucksachen; Scheckbücher oder ähnliche Artikel; Kalender aller Art, gedruckt; Schurwolle; feine Tierhaare, weder<br />

gekrempelt noch gekämmt; Baumwollfasern des Typs I <strong>und</strong> VII; synthetische oder künstliche Filamente, mit Ausnahme von<br />

Nähfaden; Gewebe aus synthetischen Spinnstoffen, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von weniger als 85 GHT; geknüpfte<br />

Fischnetze; Waren aus Spinnstoffen, als Meterware, Streifen oder zugeschnitten - nicht bestickt, mit Ausnahme von Etiketten oder<br />

Abzeichen; Gewirke <strong>und</strong> Gestricke sowie Bekleidung <strong>und</strong> Bekleidungszubehör daraus; andere Bekleidung <strong>und</strong><br />

Bekleidungszubehör, (ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken); andere konfektionierte Spinnstoffwaren;<br />

Warenzusammenstellungen; Altwaren <strong>und</strong> Lumpen; Schuhe, Gamaschen <strong>und</strong> ähnliche Waren sowie Teile davon; Waren aus<br />

Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine<br />

oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen <strong>und</strong> Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen; Eisen <strong>und</strong> Stahl sowie<br />

Waren daraus.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />

Rennpferde, Rinderzuchttiere, Ziegenzuchttiere; Sardinen, Blutegel, Sprotten. pazifischer <strong>und</strong> atlantischer Lachs, Edwards<br />

Langusten <strong>und</strong> andere Meereskrebse; Schrimps <strong>und</strong> Garnelen; Milch <strong>und</strong> Sahne, Molke, geronnene Milch; Tiersamen im<br />

Allgemeinen, Eier <strong>und</strong> Rogen von genießbarem Fisch; genießbare Blumen, Bäume <strong>und</strong> Früchte, Edelrosen, Zierpflanzen; Tomaten,<br />

Knoblauch <strong>und</strong> Kopfsalat für einen bestimmten Zeitraum, Karotten; Orangen, Zitronen, Äpfel; entkoffeinierter Kaffee, Grüner Tee,<br />

Mate; Weizen, Hafer, Mais <strong>und</strong> Soja zum Säen; Maismehl, Reismehl, Gerste, geröstetes Malz; Leinsamen <strong>und</strong><br />

Sonnenblumensamen zum Säen, Ginseng-Wurzeln, kugelförmiges Getreide; Lak, Gummi arabikum, Agar-Agar; Bambus, Weide,<br />

Rohstoffe zum Färben oder Gerben; rohes Erdnussöl, Stearinsäure, Pflanzenwachse, Neuwachse; Sardinen, Thunfisch, Makrelen,<br />

Sardellen; Pasteten, Marzipan, Nougat; Kakaobohnen, ganz oder zerbrochen, roh oder geröstet, Kakaopulver; Nudeln, Kekse,<br />

Toastbrot; Gurken, ganze Tomaten; Bohnen, schalig, Oliven; künstliche Hefe, Tomatensauce, Suppenzubereitungen;<br />

kohlensäurehaltige Mineralwasser, Malzbier, Schaumweine, Whiskey; Fischmehl, Mehl; Zigarren, Zigaretten, Tabak; Salz,<br />

natürlicher Graphit, Gips; Aluminiumerze, Chromerze; Benzole, Pech, Erdöl, Flugzeugbrennstoff; Chlor, Bor, Kalzium,<br />

Kalziumchlorid; Menthol, Phenol, Aldehydalkohol; Impfstoffe für Humanmedizin <strong>und</strong> Tiermedizin, Mullbinden; Ammoniaknitrat,<br />

Klaziumzyanamid, Nitrate <strong>und</strong> Phosphate; Pigmente, Flüssigglanz, Färbemittel; etherisches Öl, Lippenstifte, Haarwaschmittel,<br />

Zahnpflegemittel; zubereitete Wachse, Poliermittel, Kerzen; Gelatine, Kleber <strong>und</strong> andere Klebstoffe, Enzyme; Feuerwerke,<br />

Zündhölzer, Flüssig- <strong>und</strong> Flüssiggastreibstoffe; Röntgenplatten, fotografische Filme, chemische Zubereitungen zu fotografischen<br />

Zwecken; Kiefernöl, Holzteer, Insektizide, Fungizide; Duschbäder <strong>und</strong> Bäder, Abdeckungen, Bauwaren; Latex, Förderbänder,<br />

pneumatische Reifen; Sohlen, Leder für Gürtel, Verb<strong>und</strong>leder; Schminkkoffer, Managertaschen, Aktentaschen, Werkzeugkoffer;<br />

Darmsaiten; Bieberfelle, Seeh<strong>und</strong>felle, Nerzfelle; Trommeln aus Holz, Fässer; Werkzeuge; bearbeiteter Kork, Korken <strong>und</strong> Stöpsel,<br />

Fugen; zusammengebaute Flechtarbeiten, Korbarbeiten; chemischer Holzstoff (lösliche Arten); chemischer Holzstoff, Sulfat; Abfälle<br />

<strong>und</strong> Papier- oder Kartonabfälle; Seidenraupenkokons, geeignet zum Aufspulen; Rohseide (nicht gezwirnt); Flachs, roh oder<br />

bearbeitet oder geröstet; synthetische Filamentgarne, andere Garne, mehrfach (gezwirnt) oder gedreht; Gewebe aus synthetischen<br />

Spinnstoffen, mit einem Anteil an diesen Spinnfasern von mehr als 85 GHT; Schnüre, Kordeln, Seile <strong>und</strong> Kabel; Teppiche<br />

- zugelassen bei Zahlung einer 10%-igen Abgabe; Waren aus Spinnstoffen als Meterware, Streifen oder zugeschnitten - nicht<br />

bestickt - zugelassen bei Zahlung einer 10%-igen Abgabe; Waffen <strong>und</strong> Munition, Teile davon <strong>und</strong> Zubehör - zugelassen unter einer<br />

Lizenz der Streitkräfte.<br />

Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />

Bienen, Honig, Wachs <strong>und</strong> Imkereiprodukte:<br />

Bienen dürfen bei Vorlage einer vom Landwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture) vorgelegten Sondergenehmigung <strong>und</strong><br />

zu den darin verankerten Bedingungen eingeführt werden. Der Transit zwischen zwei Grenzen ohne Öffnen der Ladung bedarf<br />

keiner Ges<strong>und</strong>heitsformalität.<br />

Bienenerzeugnisse <strong>und</strong> Anlagen (Honig <strong>und</strong> Bienenwachs in jeglicher Form) kann vorbehaltlich der Vorlage einer von der<br />

zuständigen Behörde des Herkunftslandes ausgestellten Ges<strong>und</strong>heitsbescheinigung eingeführt werden. Die Eintragungen auf<br />

dem Zeugnis können vereinfacht werden (im Falle von Akariose muss auf dem Dokument nur bescheinigt werden, dass<br />

zwischen dem Honig <strong>und</strong> dem Wachs einerseits <strong>und</strong> den Bienen andererseits kein Kontakt bestand).<br />

Ferner muss Naturhonig bei der <strong>Einfuhr</strong> mit einem zufrieden stellenden Ergebnis einer tiermedizinischen Ges<strong>und</strong>heitsprüfung<br />

in einem autorisierten Zollamt unterzogen werden.<br />

Sendungen von bis zu 2 kg Naturhonig in <strong>Post</strong>paketen ohne kommerziellen Wert sind von diesen Ges<strong>und</strong>heitsformalitäten<br />

ausgenommen.<br />

Produkte tierischen Ursprungs, die für den Verzehr durch Menschen oder Haustiere vorgesehen sind:<br />

Allgemeine Vorschrift:<br />

a) Sofern nicht durch die besonderen Bestimmungen der Ges<strong>und</strong>heitsbehörden verboten, ist die <strong>Einfuhr</strong> von Tierprodukten oder<br />

Produkten tierischen Ursprungs gemäß allen Zollgesetzen erlaubt, mit Ausnahme des Transits zwischen zwei Grenzen ohne<br />

Öffnen der Ladung, vorbehaltlich der aktuellen Hygienevorschriften, d.h.:<br />

Stand: September 2013

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