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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Mineralische Brennstoffe, Mineralöle <strong>und</strong> Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe, Mineralwachse:<br />

Überwachung durch das Ministerium für Handel <strong>und</strong> Industrie, der Feuerwehr sowie das Ges<strong>und</strong>heitsministerium, Abteilung<br />

pharmazeutische Produkte <strong>und</strong> Rauschgifte.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Kerosin <strong>und</strong> Erdöläther ist begrenzt, da es sich hierbei um ein zur Zubereitung unerlaubter Rauschgifte<br />

verwendetes Lösungsmittel handelt; Prüfungen erfolgen durch das Generaldirektorat Zoll.<br />

Organische chemische Erzeugnisse:<br />

Überprüfung durch das Ges<strong>und</strong>heitsministerium, Abteilung pharmazeutische Produkte <strong>und</strong> Rauschgift, das Sicherheitsamt der<br />

Feuerwehr <strong>und</strong> das Generaldirektorat Zoll.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von chemischen Erzeugnissen, die als Vorprodukte, Reagenzien oder Lösungsmittel zur heimlichen Herstellung<br />

von Rauschgiften verwendet werden können, ist eingeschränkt.<br />

Pharmazeutische Erzeugnisse:<br />

Zu tiermedizinischen Zwecken verwendete Erzeugnisse benötigen eine von der Abteilung Tierges<strong>und</strong>heit des Ministeriums für<br />

landwirtschaftliche Entwicklung <strong>und</strong> vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium ausgestellte <strong>Einfuhr</strong>lizenz.<br />

Für die zur medizinischen Verwendung beabsichtigten Erzeugnisse wird die <strong>Einfuhr</strong> vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium überwacht.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Arzneiwaren, Watte, Gaze <strong>und</strong> ähnlichen Erzeugnissen sowie pharmazeutischen Zubereitungen werden vom<br />

Ges<strong>und</strong>heitsministerium, Direktorat pharmazeutische Erzeugnisse <strong>und</strong> Rauschgifte sowie vom Ministerium für Handel <strong>und</strong><br />

Industrie überwacht.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von zu verunreinigten, denaturierten oder verfälschten pharmazeutischen Besonderheiten <strong>und</strong> therapeutischen<br />

Substanzen, die vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium als solche erklärt wurden, ist verboten. Die <strong>Einfuhr</strong> dieser Erzeugnisse unterliegt<br />

ferner der Erteilung einer Sonderlizenz durch dieses Ministerium. Diese <strong>Einfuhr</strong>lizenz ist nur gültig für pharmazeutische<br />

Besonderheiten in Behältnissen mit einem größeren Fassungsvermögen als den für die Öffentlichkeit, Krankenhäuser oder die<br />

allgemeinen öffentlichen Dienste erhältlichen Verpackungen.<br />

Düngemittel:<br />

Überwachung durch das Ministerium für landwirtschaftliche Entwicklung, das Ges<strong>und</strong>heitsministerium, das Institut für<br />

Landwirtschaftsforschung sowie das Amt zur Förderung landwirtschaftlicher Produkte.<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis erforderlich.<br />

Gerb- oder Farbstoffauszüge; Tannine <strong>und</strong> ihre Derivate; Farbstoffe, Pigmente <strong>und</strong> andere Farbmittel; Anstrichfarben <strong>und</strong><br />

Lacke; Kitte; Tinten:<br />

Überprüfung durch das Amt für Sicherheit <strong>und</strong> das Ministerium für Handel <strong>und</strong> Industrie.<br />

Etherische Öle:<br />

Erzeugnisse, die aus Rohmaterialien für die Herstellung von Körperpflege- <strong>und</strong> Schönheitsmitteln bestehen, sind vom<br />

Ministerium für Handel <strong>und</strong> Industrie bei der <strong>Einfuhr</strong> zu überprüfen.<br />

Duftstoffe (Parfüms) <strong>und</strong> Duftwässer (Toilettewasser):<br />

Diese Erzeugnisse sind vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium, Abteilung pharmazeutische Erzeugnisse <strong>und</strong> Rauschgifte zu<br />

überprüfen.<br />

Seifen:<br />

Erzeugnisse sind vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium, Abteilung pharmazeutische Erzeugnisse <strong>und</strong> Rauschgifte zu überprüfen.<br />

Zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse <strong>und</strong> zubereitete Wachse; Schuhcreme, Möbel- <strong>und</strong> Bohnerwachse usw.;<br />

Kerzen; Modelliermassen, zubereitetes „Dentalwachs“:<br />

Erzeugnisse sind vom Ministerium für Handel <strong>und</strong> Industrie <strong>und</strong> vom Amt für Sicherheit zu überprüfen.<br />

Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme:<br />

Überprüfung durch das Ges<strong>und</strong>heitsministerium, Abteilung pharmazeutische Erzeugnisse <strong>und</strong> Rauschgifte.<br />

Pulver <strong>und</strong> Sprengstoffe; pyrotechnische Artikel; Zündhölzer; Zündmetalllegierungen, leicht entzündliche Stoffe:<br />

<strong>Einfuhr</strong>beschränkungen bestehen; Überprüfung durch das Justizministerium, das Ministerium für Handel <strong>und</strong> Industrie sowie<br />

das Amt für Sicherheit.<br />

Zubereitete chemische Erzeugnisse zu photografischen Zwecken:<br />

Alle derartigen Erzeugnisse müssen bei der <strong>Einfuhr</strong> vom Amt für Sicherheit überprüft werden.<br />

Insektizide, Fungizide, Herbizide usw.:<br />

Diese Erzeugnisse bedürfen einer <strong>Einfuhr</strong>lizenz <strong>und</strong> müssen vom Institut für Landwirtschaftsforschung, dem Amt zur<br />

Förderung landwirtschaftlicher Produkte, dem Ges<strong>und</strong>heitsministerium, Abteilung für pharmazeutische Erzeugnisse <strong>und</strong><br />

Rauschgifte <strong>und</strong> dem Ministerium für landwirtschaftliche Entwicklung geprüft werden.<br />

Gemische <strong>und</strong> Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten <strong>und</strong> Feuerlöschbomben:<br />

Erzeugnisse <strong>und</strong> Zubereitungen unterliegen <strong>Einfuhr</strong>beschränkungen <strong>und</strong> werden ordnungsgemäß vom Justizministerium, dem<br />

Ministerium für Handel <strong>und</strong> Industrie sowie dem Amt für Sicherheit überprüft.<br />

Kunststoffe <strong>und</strong> Waren daraus:<br />

Harze <strong>und</strong> Polymere in Lösungsmitteln müssen vom Amt für Sicherheit überprüft werden.<br />

Kautschuk <strong>und</strong> Waren daraus:<br />

Gummi <strong>und</strong> Waren daraus dürfen eingeführt werden, solange sie den gültigen Gesetzen entsprechen.<br />

Stand: September 2013

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