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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Kaffee:<br />

Überwachung durch das Ministerium für landwirtschaftliche Entwicklung, das Amt zur Förderung landwirtschaftlicher Produkte<br />

<strong>und</strong> das Institut für landwirtschaftliche Forschung.<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis des Ursprungslands erforderlich.<br />

Weizenprodukte:<br />

Überwachung durch das Institut für landwirtschaftliche Forschung <strong>und</strong> das Ministerium für landwirtschaftliche Entwicklung.<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis erforderlich.<br />

Müllereierzeugnisse, Malz, Stäke, Inulin, Kleber von Weizen:<br />

Überwachung durch das Ministerium für landwirtschaftliche Entwicklung <strong>und</strong> das Amt zur Förderung landwirtschaftlicher<br />

Produkte <strong>und</strong> das Institut für landwirtschaftliche Forschung.<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis erforderlich.<br />

Cannabis (Marihuana) <strong>und</strong> Kokablätter:<br />

Geregelt durch das Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe, entsprechenden internationalen Verträgen <strong>und</strong> Strafgesetzen<br />

sowie den Richtlinien des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums - Abteilung pharmazeutische Produkte <strong>und</strong> Rauschgifte – <strong>und</strong> des<br />

Generaldirektorats Zoll (Directorate-General of Customs).<br />

Ölsamen <strong>und</strong> ölhaltige Früchte; verschiedene Samen <strong>und</strong> Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh <strong>und</strong><br />

Futter:<br />

Überwachung durch das Ministerium für landwirtschaftliche Entwicklung, das Amt zur Förderung landwirtschaftlicher Produkte<br />

<strong>und</strong> das Institut für landwirtschaftliche Forschung.<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis erforderlich.<br />

Als Betäubungsmittel angesehenes Cannabis (Marihuana); Opium <strong>und</strong> Mohnextrakt (Betäubungsmittel); Cannabisextrakt<br />

<strong>und</strong> -tinktur (Betäubungsmittel):<br />

Geregelt durch das Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe, entsprechenden internationalen Verträgen <strong>und</strong> Strafgesetzen<br />

sowie den Richtlinien des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums (Abteilung pharmazeutische Produkte <strong>und</strong> Rauschgifte) <strong>und</strong> des<br />

Generaldirektorats Zoll.<br />

Schellack; Gummen, Harze <strong>und</strong> andere Pflanzensäfte <strong>und</strong> Pflanzenauszüge:<br />

Prüfungen durch das Ministerium für landwirtschaftliche Entwicklung, das Amt zur Förderung landwirtschaftlicher Produkte <strong>und</strong><br />

das Institut für landwirtschaftliche Forschung.<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis erforderlich.<br />

Flechtstoffe <strong>und</strong> andere Waren pflanzlichen Ursprungs, wenn sie von Tropenkrankheiten befallen sind:<br />

Flechtstoffe müssen frei von Samen <strong>und</strong> sonstigen Fortpflanzungsmaterialien sein.<br />

Überwachung durch Ministerium für landwirtschaftliche Entwicklung <strong>und</strong> Ministerium für Handel <strong>und</strong> Industrie.<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis erforderlich.<br />

Tierische oder pflanzliche Fette <strong>und</strong> Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen<br />

oder pflanzlichen Ursprungs:<br />

Prüfungen durch das Amt zur Förderung landwirtschaftlicher Produkte, durch das Ministerium für landwirtschaftliche<br />

Entwicklung sowie durch das Ges<strong>und</strong>heitsministerium.<br />

Ges<strong>und</strong>heitszeugnis erforderlich.<br />

Zubereitungen aus Fleisch:<br />

Alle zubereiteten Nahrungsmittel, die auf Fleisch, Innereien oder Blut basieren (Geflügel, Schweinefleisch, Rindfleisch usw.)<br />

benötigen eine Ges<strong>und</strong>heitsbescheinigung des Herstellers.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von verdorbenen oder verunreinigten Erzeugnissen ist beschränkt oder verboten.<br />

Prüfungen durch das Ges<strong>und</strong>heitsministerium, das Ministerium für Handel <strong>und</strong> Industrie sowie das Ministerium für<br />

landwirtschaftliche Entwicklung.<br />

Fische, zubereitet <strong>und</strong> haltbar gemacht, Kaviar <strong>und</strong> Kaviarersatz sowie Krebstiere, Weichtiere <strong>und</strong> andere wirbellose<br />

Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht:<br />

Bei Zubereitungen <strong>und</strong> Konserven in luftdicht verschlossenen Behältern erfolgt die Prüfung durch das Ministerium für Handel<br />

<strong>und</strong> Industrie, Direktorat Meeresressourcen.<br />

Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten <strong>und</strong> Essig:<br />

Überprüfung durch das Ministerium für Ges<strong>und</strong>heitswesen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Likören, Weinen <strong>und</strong> Bieren, deren Verpackung ein Etikett trägt, welches auf einen anderen Inhalt hinweist<br />

oder irreführende Angaben enthält, ist verboten.<br />

<strong>Einfuhr</strong> von Äthylalkohol, gleich welchen Alkoholgehalts, wird durch die Zollbehörden eingeschränkt, da es sich hierbei um eine<br />

zur Zubereitung unerlaubter Rauschgifte verwendetes Lösungsmittel handelt.<br />

Rückstände <strong>und</strong> Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter:<br />

Überprüfung durch das Ges<strong>und</strong>heitsministerium, Abteilung Nahrungsmittelprüfung <strong>und</strong> tiermedizinische Prüfung.<br />

Unverarbeiteter Tabak <strong>und</strong> Tabakabfälle:<br />

Prüfungen durch das MIDA (Pflanzenquarantäne).<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis erforderlich, aus dem die Behandlung <strong>und</strong> deren Dauer hervorgehen.<br />

Salze <strong>und</strong> reines Natriumchlorid; Meerwasser:<br />

<strong>Einfuhr</strong> ist beschränkt; Überwachung durch das Amt zur Förderung landwirtschaftlicher Produkte.<br />

Stand: September 2013

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