23.01.2014 Aufrufe

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Pakistan<br />

ISO-Ländercode: PK<br />

Vorbemerkung:<br />

Bankschecks, Wertgegenstände, Originale von Ausbildungsdokumenten, Ergebnisse von Absolventenprüfungen <strong>und</strong> Sprachtests<br />

sowie von anderen Prüfungen sind per Einschreiben nach Pakistan zu versenden.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lebende Tiere mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln <strong>und</strong> Seidenraupen; Innereien; Mollusken, wirbellose Wassertiere; lebende<br />

Vögel; für die Herstellung von Betäubungsmitteln verwendete anorganische Chemikalien; radioaktive Elemente; zur Herstellung von<br />

Betäubungsmitteln verwendete Chemikalien; chemische Streichhölzer; obszöne <strong>und</strong> anstößige Produkte; Kernreaktoren;<br />

Antiquitäten; Banknoten, Bargeld <strong>und</strong> andere wertvolle Artikel; Schmuck, wertvolle Schreibgeräte; Münzen; Mobiltelefone; Brillen<br />

usw.; Uhren; Spielzeug.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Krustentiere; Molkereiprodukte; Naturhonig; Nahrungsmittel; Eier; Produkte tierischen Ursprungs (wenn die Produkte ordentlich<br />

verpackt sind); lebende Bäume <strong>und</strong> Pflanzenwurzeln für Vögel <strong>und</strong> entsprechende Produkte; Blumen <strong>und</strong> Zierblätter; essbare<br />

Gemüse <strong>und</strong> bestimmte Früchte oder Melonen; genießbare Früchte <strong>und</strong> Nüsse, Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen; Kaffee,<br />

Tee, Matetee <strong>und</strong> Gewürze; Getreide; Mühlenprodukte; Malz; Stärke <strong>und</strong> Stärkemehl; Weizengluten; Erzeugnisse aus Fleisch,<br />

Krustentieren, Mollusken oder sonstigen wirbellosen Wassertieren; Rückstände <strong>und</strong> Abfälle der Nahrungsmittelindustrie; für Tiere<br />

zubereitete Lebensmittel; Tabakwaren <strong>und</strong> Tabakersatzerzeugnisse; Salz; Schwefel; Erde <strong>und</strong> Steine; Gips, Kalk <strong>und</strong> Zement;<br />

Erze, Schlacken <strong>und</strong> Asche; Mineralbrennstoffe, Mineralöle <strong>und</strong> Produkte ihrer Destillation; bituminöse Stoffe, Mineralwachs;<br />

anorganische chemische Produkte; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, von seltenen Erdmetallen;<br />

organische chemische Produkte; pharmazeutische Produkte; Explosivstoff; pyrotechnische Artikel; Streichhölzer; luftentzündliche<br />

Legierungen; bestimmte entflammbare Stoffe; Gummi <strong>und</strong> Gummierzeugnisse; Fe-52, Fe-55, Fe-59, Fe-60; Cu-60, Cu-61, Cu-64;<br />

Ni-56, Ni-57, Ni-59, Ni-63, Ni-65, Ni-66, Ni-69, Ni-70; Al-26; Pb-195m, Pb-198, Pb-199, Pb-200, Pb-201; Zn-110, Zn-111, Zn-113,<br />

Zn-117, Zn-119m, Zn-121, Zn-128; Boiler, Maschinen <strong>und</strong> mechanische Gräte <strong>und</strong> deren Teile; Sendegeräte <strong>und</strong> Sendegeräte mit<br />

eingebautem Empfangsgerät; Luft- <strong>und</strong> Raumfahrzeuge; Waffen <strong>und</strong> Munition; Teile <strong>und</strong> Zubehör dieser Waffen <strong>und</strong> Munition unter<br />

dem Vorbehalt, dass nach Eröffnung eines Kreditbriefs bei der Bank eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung vorgelegt wird; Kunstgegenstände;<br />

Sammlerobjekte.<br />

Bedingungen für die <strong>Einfuhr</strong> bestimmter Gegenstände:<br />

Lebende Tiere:<br />

Der Importeur muss für die Eröffnung eines Akkreditivs eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Vieh zuständigen<br />

Ressorts beibringen.<br />

Fleisch:<br />

Die Ware wird vom Zoll freigegeben, nachdem die <strong>Einfuhr</strong>genehmigung des für Vieh zuständigen Ressorts geprüft wurde.<br />

Pflanzenschutzmittel für die Landwirtschaft:<br />

Dürfen importiert werden, wenn sie ordentlich verpackt sind.<br />

Getränke, alkoholische Getränke:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> alkoholfreier Getränke ist möglich.<br />

Tabakwaren:<br />

Der Importeur muss sich vergewissern, dass der Lieferant den vorschriftsmäßigen Warnhinweis auf der Zigaretten- oder der<br />

Zigarrenschachtel auf Englisch <strong>und</strong> auf Urdu deutlich aufgedruckt hat.<br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> ist nur für die Pharmazieunternehmen erlaubt, die über eine gültige Pharmazielizenz verfügen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Penicillin G ist nur in Höhe von 25% der vom Importeur schon gekauften Menge erlaubt.<br />

Explosivstoffe; pyrotechnische Artikel; Streichhölzer; luftentzündliche Legierungen; bestimmte entflammbare Stoffe:<br />

Kann mit vorheriger Genehmigung des für Explosivstoffe zuständigen Ressorts der pakistanischen Regierung eingeführt<br />

werden.<br />

Chemische Streichhölzer sind verboten; Holzstreichhölzer dürfen eingeführt werden.<br />

Gummi <strong>und</strong> Gummierzeugnisse:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> ist vorbehaltlich des Zustands der Gegenstände erlaubt.<br />

Sendegeräte <strong>und</strong> Sendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> durch PTV <strong>und</strong> andere öffentliche Sektoren ist erlaubt.<br />

Stand: September 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!