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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

(Mobiltelefone)<br />

Australian Telecommunications Authority<br />

(AUSTEL)<br />

PO Box 7443<br />

St Kilda Road<br />

MELBOURNE VIC 3004<br />

AUSTRALIA<br />

Tel.: (+613) 828 7313<br />

Fax: (+613) 828 7438<br />

<br />

Informationen über Verpackungsvorschriften <strong>und</strong> Beförderungsbedingungen der Australia <strong>Post</strong>, die für bestimmte<br />

Arten von gefährlichen Gütern gelten:<br />

Operations Group<br />

Australia <strong>Post</strong> HQ<br />

GPO Box 1777Q<br />

MELBOURNE VIC 3001<br />

AUSTRALIA<br />

Tel.: (+613) 204 7591<br />

Fax: (+613) 204 7461<br />

<br />

Allgemeine Informationen über die Auslandspostdienste der Australia <strong>Post</strong>:<br />

International <strong>Post</strong>al Affairs<br />

Australia <strong>Post</strong> HQ<br />

GPO Box 1777Q<br />

MELBOURNE VIC 3001<br />

AUSTRALIA<br />

Tel.: (+613) 9/204 7131<br />

Fax: (+613) 9/204 7560<br />

Jeder Gegenstand, bei dem es absichtlich oder unabsichtlich zu einer falschen Aufschrift, Erklärung, Angabe oder Darstellung<br />

gekommen ist, kann beschlagnahmt werden.<br />

Wenn der dringende Verdacht besteht, dass eine <strong>Post</strong>sendung Explosivstoff oder andere verbotene gefährliche oder zerstörerische<br />

Stoffe enthält, kann dieser Gegenstand an jedem beliebigen Punkt seiner <strong>Post</strong>beförderung zu Untersuchungszwecken geöffnet<br />

werden. Die <strong>Post</strong>vorschriften, die Australian <strong>Post</strong>al Corporation Regulations, ermächtigen Australian <strong>Post</strong>, Gegenstände, die<br />

verboten sind oder Schäden hervorrufen können, zu vernichten.<br />

Quarantäne-Bestimmungen für <strong>Post</strong>sendungen nach Australien:<br />

Sehr strenge Quarantänevorschriften bestehen für:<br />

- Tiere <strong>und</strong> tierische Produkte;<br />

- Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte, einschließlich Saatgut;<br />

- Produkte, die Mikroorganismen enthalten;<br />

- Erde oder Sand <strong>und</strong> Produkte, die Erde oder Sand enthalten oder damit verunreinigt sind.<br />

Versender derartiger Güter erhalten Auskünfte zu den Importbedingungen beim Australien Quarantaine and Inspection Service<br />

(AQIS)<br />

- über die Webseite des AQIS: www.aqis.gov.au/icon;<br />

- per E-Mail: International.mail@aqis.gov.au;<br />

- telefonisch: (+61 2) 6272 39333 oder<br />

- per Fax: (+61 2) 6272 3468.<br />

Bitte beachten:<br />

- Auf den Zollinhaltserklärungen muss jedes vorhandene tierische, pflanzliche oder mikrobiologische Produkt <strong>und</strong> Produkte, die<br />

Lebensmittel oder Erde enthalten, detailliert angegeben werden.<br />

- Waren, wie gebrauchtes Schuhwerk, Sport <strong>und</strong> Campingausrüstungen müssen gründlich gereinigt sein, damit sämtliche<br />

Spuren von Erde <strong>und</strong> Saatgut entfernt werden.<br />

- Stroh <strong>und</strong> sonstiges pflanzliches Material darf nicht als Verpackungsmaterial verwendet werden.<br />

- Obst-, Gemüse-, Eier- oder Fleischkartons (neu oder gebraucht) dürfen nicht als Verpackung verwendet werden.<br />

- Jede in Australien ankommende Sendung wird vom AQIS mit einer sehr effizienten Kombination aus Rötgentechnik <strong>und</strong><br />

Spürh<strong>und</strong>en überprüft.<br />

- Verstöße gegen die strengen australischen Quarantänegesetze können mit Geldstrafen bis zu 66.000 Australische Dollar (ca.<br />

45.000 US-$) <strong>und</strong> mit Gefängnisstrafen bis zu zehn Jahre geahndet werden.<br />

- Quarantänegegenstände werden aus den Sendungen entfernt.<br />

Die Landesbezeichnung „Australien“ muss stets ausgeschrieben sein.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

Stand: September 2013

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