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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Oman<br />

ISO-Ländercode: OM<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der umfangreichen <strong>und</strong> detaillierten <strong>Einfuhr</strong>vorschriften wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit<br />

des Versandes zu vergewissern.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, Geldscheinen, oder Inhaberpapieren jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in<br />

verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form, Juwelen, Schmuck <strong>und</strong> anderen Wertgegenständen sowie zum Feuerlöschen<br />

bestimmte Erzeugnissen <strong>und</strong> chemischen Flüssigkeiten <strong>und</strong> Gegenständen, die den Gr<strong>und</strong>sätzen des Islam zuwiderlaufen, ist in<br />

Paketen nicht erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände bzw. bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Waffen <strong>und</strong> Munition; Waffen <strong>und</strong> Pistolen in Spielzeugform sowie sonstige leicht in mörderische Waffen umwandelbare<br />

Ausrüstungen; blanke Waffen <strong>und</strong> sonstige Ausrüstungsgegenstände, die so konzipiert oder hergestellt werden, dass ihre<br />

Beschaffenheit getarnt wird <strong>und</strong> die als Messer, Schwerter oder jeglicher sonstiger Gegenstand, der Verletzungen verursachen<br />

kann, benutzt oder entsprechend umgewandelt werden können; Stöcke <strong>und</strong> Gewehre unabhängig von ihrer Gestaltung, wenn diese<br />

die wahre Beschaffenheit der Stöcke <strong>und</strong> Gewehre tarnt; Feuerwerkskörper <strong>und</strong> Munition die eine bestimmte Menge Explosivstoffe<br />

enthalten; alkoholische Getränke <strong>und</strong> Bier; Radioapparate, Sender <strong>und</strong> Empfänger sowie drahtlose Telegrafenapparate;<br />

Druckwerke, Zeichnungen, Bücher, Karten, Druckstöcke, Magnetbänder, Platten, Filme, CDs, pornografisches Spielzeug <strong>und</strong><br />

pornografische Puppen sowie sonstige sittenwidrige Artikel; alle Zeitungen, R<strong>und</strong>schreiben, Plakate, Bücher oder Fotografien mit<br />

Themen, die zu Gewalttaten gegenüber der Regierung anstiften können; Empfangsbescheinigungen oder Rechnungsabschnitte<br />

sowie jegliches sonstiges ähnliches Blankodokument oder unvollständiges Dokument; Geldscheine oder Falschgeld; Baumwolloder<br />

Seidenstoffe sowie sonstige Stoffe mit Mustern, die Geld, Geldscheine <strong>und</strong> Wertpapiere des Staates Oman oder sonstiger<br />

Staaten darstellen; Betäubungsmittel aller Art, Stoffe, Werkzeuge oder Produkte, die auf der Internationalen Konferenz über Opium<br />

<strong>und</strong> Betäubungsmittel (Conférence internationale sur l’opium et les stupéfiants) zu gefährlichen Gegenständen erklärt worden sind;<br />

die Hanfpflanze (Cannabis Sativa), deren Blätter, Blüten, Samen, Stängel oder irgendein Teil dieser Pflanze; Rohopium oder<br />

präpariertes Opium; Chrysanthemen, deren Blätter, Blüten, Stängel, Samen oder irgendein Teil dieser Pflanze.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> folgender Waren ist auf Gr<strong>und</strong> eines Gesetzes oder einer sonstigen Entscheidung untersagt:<br />

Gewehre für die Unterwasserjagd; Roboter; Rohharz; Militäruniformen ähnelnde Kleidung; Damenunterwäsche mit Aufschriften von<br />

Koranversen; Kleidung mit Werbung für alkoholische Getränke; gegen die öffentlichen Sitten verstoßende Kleidung; Kleidung mit<br />

Fotos von berühmten Persönlichkeiten <strong>und</strong> Fahnen anderer Länder; Bälle für den Fußball <strong>und</strong> für sonstige Spiele, die die Fahne<br />

des Sultanats Oman, des Königreichs Saudi-Arabien oder israelische Flaggen aufweisen; Produkte mit Emblemen oder Fahnen von<br />

Israel; die Kopfbedeckung von Oman mit einer Krone <strong>und</strong> einem langen Dolch oder mit jeglicher sonstiger Aufschrift oder jeglichem<br />

sonstigen Buchstaben (mit Ausnahme von Zahlen) oder aber mit Mustern, die gegen die Bräuche <strong>und</strong> Traditionen von Oman<br />

verstoßen; Nylonnetze; alles, was dem Islam schaden kann; Medikamente <strong>und</strong> pharmazeutische Präparate auf Kalziumbasis;<br />

Knüppel, die den amtlich benutzten Gummiknüppeln der Polizeibediensteten ähneln; Waren mit Zigarettenwerbung; abgenutzte<br />

Reifen; Reifen <strong>und</strong> Schuhe mit der Aufschrift „Allah“; Waren mit dem Nazi-Emblem; Kleidung <strong>und</strong> elektrische Lampen mit der<br />

Aufschrift des monotheistischen Glaubensbekenntnisses oder des Namens „Allah“; Weide; Feuerwerkskörper, Explosivstoffe, für<br />

Kinder bestimmte Waffen <strong>und</strong> Pistolen (Spielzeug); das Emblem des Sultanats Oman; Schutzhüllen für Ersatzreifen mit Fotos,<br />

Aufschriften oder Zeichnungen, die gegen den guten Geschmack verstoßen oder mit den Sitten <strong>und</strong> Bräuchen in Oman unvereinbar<br />

sind; bestimmte Arten von Bonbons <strong>und</strong> Kaugummi in Form von Kapseln, Creme oder Zigaretten; elektronisch gesteuerte<br />

Flugzeuge, deren Bestandteile <strong>und</strong> Übungsflugzeuge; die als Riccules Solution bezeichnete medizinische Lösung; alle ministeriellen<br />

Beschlüsse oder Verwaltungsbeschlüsse, die bezüglich des Verbots eines speziellen Stoffes oder Produkts verkündet worden sind.<br />

Anmerkung:<br />

Es gibt weitere Waren, die unter ein momentanes Verbot auf Gr<strong>und</strong> von Beschlüssen fallen, welche von bestimmten<br />

Regierungsbehörden gefasst worden sind oder deren <strong>Einfuhr</strong> von der Einholung einer Genehmigung oder der Erledigung bestimmte<br />

besonderer Förmlichkeiten abhängt.<br />

Sonstiges:<br />

Briefsendungen <strong>und</strong> <strong>Post</strong>pakete, die Arzneimittel oder medizinische Produkte enthalten, müssen mit folgenden Angaben bzw.<br />

Unterlagen versehen sein:<br />

vollständige, ausführliche Angaben über Namen, Mengen, Herstellungsdaten <strong>und</strong> Benutzungsdauer der Arzneimittel,<br />

eine von den zuständigen medizinischen Behörden bestätigte Kopie der Rechnung,<br />

Anschriften des Absenders <strong>und</strong> des Empfängers mit Telefonnummern, damit die Sendungen so schnell wie möglich zugestellt<br />

werden können,<br />

Angabe des Verfallsdatums jedes Arzneimittelproduktes.<br />

Stand: September 2013

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