Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Kassetten; Platten, Magnetbänder <strong>und</strong> sonstige ähnliche Tonträger, mit Aufnahmen, einschließlich Matrizen <strong>und</strong> Galvanos, die zur<br />
Herstellung von Platten verwendet werden; Sender für drahtlosen Fernsprech- <strong>und</strong> Fernschreibbetrieb, für R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong><br />
Fernsehen, einschließlich der Sendegeräte, bei denen Einrichtungen für Empfang, Aufnahme oder Wiedergabe eingebaut sind;<br />
Vorrichtungen zur Erkennung von Geschwindigkeitsmessgeräten am Straßenrand; Brillenfassungen oder ähnliche Artikel sowie<br />
Teile von Brillenfassungen aus Edelmetall; Ferngläser, deren Teile <strong>und</strong> Zubehör aus Edelmetall; optische Instrumente,<br />
entsprechende Geräte <strong>und</strong> Vorrichtungen aus Edelmetall, Instrumente <strong>und</strong> Vorrichtungen, die zum Zeichnen, Trassieren oder<br />
Rechnen dienen aus Edelmetall; Spritzen (Einwegspritzen <strong>und</strong> andere), mit oder ohne Nadel; Uhren <strong>und</strong> Gehäuse sowie Teile<br />
davon aus Edelmetall, Uhrenarmbänder <strong>und</strong> deren Teile aus Edelmetall; Spieldosen, mechanische Orgeln, Drehorgeln,<br />
mechanische Singvögel, singende Sägen; Lockpfeifen, Hirtenflöten, Pfeifen, Hörner <strong>und</strong> sonstige Blasinstrumente, die zum Rufen<br />
<strong>und</strong> Warnen dienen, aus Edelmetall; Waffen (z.B. Gefechtswaffen, Revolver <strong>und</strong> Pistolen; Gewehre, Karabiner, Pistolen mit<br />
Federung, Luft oder Gas, Totschläger); Teile <strong>und</strong> Zubehör von Schusswaffen; Säbel, Schwerter, Bajonette, Lanzen <strong>und</strong> sonstige<br />
blanke Waffen, deren Teile <strong>und</strong> Hüllen; Matratzen, die mit anderem Material als Federn <strong>und</strong> Daunen oder Schraubenfedern gefüllt<br />
sind, einschließlich der Umhüllung; Schlafsäcke, die mit anderem Material als Federn, Daunen, Gummi oder synthetischen<br />
Zellstoffen gefüllt sind, einschließlich deren Umhüllung; Suchscheinwerfer für Schusswaffen; Spielzeug - Maßstabsmodelle;<br />
Funksteuerungen für Spiele oder zur Unterhaltung; Spielzeug-Wanderzirkusse, -menagerien <strong>und</strong> -theater, die lebende Tiere zeigen;<br />
Reißverschlüsse <strong>und</strong> deren Teile aus Edelmetall; Kugelschreiber, Federhalter, Dreh- <strong>und</strong> Druckbleistifte aus Edelmetall, Filzstifte<br />
<strong>und</strong> Marker mit Spitzen oder sonstigem porösen Material aus Edelmetall; Federn <strong>und</strong> Spitzen aus Edelmetall; Tagesstempel,<br />
Siegel, Nummerierungsstempel <strong>und</strong> ähnliche Artikel für den manuellen Gebrauch, Kombinationsstempel <strong>und</strong> Setzkastenfächer aus<br />
Edelmetall; Feuerzeuge <strong>und</strong> sonstige Anzünder, einschließlich mechanischer <strong>und</strong> elektrische Anzünder <strong>und</strong> deren Teile, mit<br />
Ausnahme von Feuerzeugzündsteinen <strong>und</strong> -zündschnüren, aus Edelmetall; Pfeifen <strong>und</strong> Pfeifenköpfe sowie Zigarren- <strong>und</strong><br />
Zigarettenspitzen aus Edelmetall; Parfümzerstäuber, dazugehörige Vorrichtungen <strong>und</strong> Kopfstücke aus Edelmetall; zoologische,<br />
botanische, mineralogische oder anatomische Sammlerobjekte <strong>und</strong> Sammlungen; Sammlerobjekte mit historischem,<br />
archäologischem, paläontologischem, ethnologischem oder numismatischem Wert aus Edelmetall; Schusswaffen, die den<br />
Charakter von Sammlerobjekten haben <strong>und</strong> frühestens aus dem Jahre 1871 stammen; sonstige Schusswaffen zum Sammeln;<br />
Antiquitäten aus Edelmetall, die über h<strong>und</strong>ert Jahre alt sind; Schusswaffen, die den Charakter von Antiquitäten haben <strong>und</strong><br />
frühestens aus dem Jahre 1871 stammen; sonstige Schusswaffen, die als Antiquitäten eingestuft werden können.<br />
Bedingungen, für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden sollen:<br />
Nahrungsmittel:<br />
Ursprungszeugnis (von einem anerkannten nationalen Institut ausgestellt); Ursprungszeugnis (vom B<strong>und</strong>esministerium für<br />
öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für Verbraucherschutz ausgestellt).<br />
Weine:<br />
Dokument VI 1 (von einem Labor oder einer anerkannten Stelle eines Drittlands ausgestellt). Untersuchungsbericht (von einem<br />
Labor oder einer Stelle des Ursprungs-Drittlands ausgestellt, die hierfür befugt sind), für diejenigen Produkte, die zum<br />
menschlichen Verzehr bestimmt sind.<br />
Betäubungsmittel:<br />
<strong>Einfuhr</strong>genehmigung des B<strong>und</strong>esministeriums für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für den Verbraucherschutz.<br />
Basisstoffe für die Drogenherstellung:<br />
Genehmigungsnachweis der zuständigen Kontrollstelle des B<strong>und</strong>esministeriums für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für<br />
Verbraucherschutz.<br />
Pharmazeutische Produkte:<br />
Pharmazeutische Produkte, Plazenten, Immunsera <strong>und</strong> andere Bestandteile des Blutes. <strong>Einfuhr</strong>genehmigung für<br />
pharmazeutische Produkte, ausgestellt durch das B<strong>und</strong>esministerium für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für Verbraucherschutz.<br />
Genehmigung, die es erlaubt, Plazenten, Immunsera <strong>und</strong> sonstige Bestandteile des Blutes in Umlauf zu bringen, ausgestellt<br />
durch das B<strong>und</strong>esministerium für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für Verbraucherschutz.<br />
Impfstoffe für den tierärztlichen Gebrauch <strong>und</strong> Krankheitserreger, welche Tierseuchen auslösen:<br />
<strong>Einfuhr</strong>genehmigung des B<strong>und</strong>esministeriums für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für Verbraucherschutz.<br />
Naturheilk<strong>und</strong>liche Produkte:<br />
<strong>Einfuhr</strong>genehmigung des B<strong>und</strong>esministeriums für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für Verbraucherschutz.<br />
Pflanzenschutz:<br />
Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis (von einer zuständigen <strong>und</strong> hierzu befugten Stelle des Ursprungslands ausgestellt) sowie<br />
Kontrolle durch die Pflanzenschutzbehörde; ggf. Untersuchung durch die Pflanzenschutzstellen.<br />
Anmerkung: Informationen über eventuelle <strong>Einfuhr</strong>beschränkungen einzuholen <strong>und</strong> diese zu beachten.<br />
Saatgut:<br />
Vorlage einer vom Institut für Saatgut des B<strong>und</strong>esamtes für Landwirtschaft <strong>und</strong> des zuständigen Forschungsinstituts<br />
ausgestellten <strong>Einfuhr</strong>erklärung.<br />
Material zur Wiederaufforstung:<br />
<strong>Einfuhr</strong>genehmigung des B<strong>und</strong>esministeriums für Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft.<br />
Anmerkung: Die <strong>Einfuhr</strong> von Setzlingen usw. wird zusätzlich durch eine Überwachungsstelle des B<strong>und</strong>esministeriums für<br />
Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft beaufsichtigt.<br />
Schutz des Waldes:<br />
Diese Einschränkung beinhaltet nur eine Erklärung der Zollbehörde, die an die betroffene Regionalbehörde zu richten ist.<br />
Qualitätskontrolle beim Pflanzenschutz:<br />
Kontrolle bei der <strong>Einfuhr</strong> durch eine Stelle des B<strong>und</strong>esministeriums für Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft.<br />
Stand: September 2013