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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Kassetten; Platten, Magnetbänder <strong>und</strong> sonstige ähnliche Tonträger, mit Aufnahmen, einschließlich Matrizen <strong>und</strong> Galvanos, die zur<br />

Herstellung von Platten verwendet werden; Sender für drahtlosen Fernsprech- <strong>und</strong> Fernschreibbetrieb, für R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong><br />

Fernsehen, einschließlich der Sendegeräte, bei denen Einrichtungen für Empfang, Aufnahme oder Wiedergabe eingebaut sind;<br />

Vorrichtungen zur Erkennung von Geschwindigkeitsmessgeräten am Straßenrand; Brillenfassungen oder ähnliche Artikel sowie<br />

Teile von Brillenfassungen aus Edelmetall; Ferngläser, deren Teile <strong>und</strong> Zubehör aus Edelmetall; optische Instrumente,<br />

entsprechende Geräte <strong>und</strong> Vorrichtungen aus Edelmetall, Instrumente <strong>und</strong> Vorrichtungen, die zum Zeichnen, Trassieren oder<br />

Rechnen dienen aus Edelmetall; Spritzen (Einwegspritzen <strong>und</strong> andere), mit oder ohne Nadel; Uhren <strong>und</strong> Gehäuse sowie Teile<br />

davon aus Edelmetall, Uhrenarmbänder <strong>und</strong> deren Teile aus Edelmetall; Spieldosen, mechanische Orgeln, Drehorgeln,<br />

mechanische Singvögel, singende Sägen; Lockpfeifen, Hirtenflöten, Pfeifen, Hörner <strong>und</strong> sonstige Blasinstrumente, die zum Rufen<br />

<strong>und</strong> Warnen dienen, aus Edelmetall; Waffen (z.B. Gefechtswaffen, Revolver <strong>und</strong> Pistolen; Gewehre, Karabiner, Pistolen mit<br />

Federung, Luft oder Gas, Totschläger); Teile <strong>und</strong> Zubehör von Schusswaffen; Säbel, Schwerter, Bajonette, Lanzen <strong>und</strong> sonstige<br />

blanke Waffen, deren Teile <strong>und</strong> Hüllen; Matratzen, die mit anderem Material als Federn <strong>und</strong> Daunen oder Schraubenfedern gefüllt<br />

sind, einschließlich der Umhüllung; Schlafsäcke, die mit anderem Material als Federn, Daunen, Gummi oder synthetischen<br />

Zellstoffen gefüllt sind, einschließlich deren Umhüllung; Suchscheinwerfer für Schusswaffen; Spielzeug - Maßstabsmodelle;<br />

Funksteuerungen für Spiele oder zur Unterhaltung; Spielzeug-Wanderzirkusse, -menagerien <strong>und</strong> -theater, die lebende Tiere zeigen;<br />

Reißverschlüsse <strong>und</strong> deren Teile aus Edelmetall; Kugelschreiber, Federhalter, Dreh- <strong>und</strong> Druckbleistifte aus Edelmetall, Filzstifte<br />

<strong>und</strong> Marker mit Spitzen oder sonstigem porösen Material aus Edelmetall; Federn <strong>und</strong> Spitzen aus Edelmetall; Tagesstempel,<br />

Siegel, Nummerierungsstempel <strong>und</strong> ähnliche Artikel für den manuellen Gebrauch, Kombinationsstempel <strong>und</strong> Setzkastenfächer aus<br />

Edelmetall; Feuerzeuge <strong>und</strong> sonstige Anzünder, einschließlich mechanischer <strong>und</strong> elektrische Anzünder <strong>und</strong> deren Teile, mit<br />

Ausnahme von Feuerzeugzündsteinen <strong>und</strong> -zündschnüren, aus Edelmetall; Pfeifen <strong>und</strong> Pfeifenköpfe sowie Zigarren- <strong>und</strong><br />

Zigarettenspitzen aus Edelmetall; Parfümzerstäuber, dazugehörige Vorrichtungen <strong>und</strong> Kopfstücke aus Edelmetall; zoologische,<br />

botanische, mineralogische oder anatomische Sammlerobjekte <strong>und</strong> Sammlungen; Sammlerobjekte mit historischem,<br />

archäologischem, paläontologischem, ethnologischem oder numismatischem Wert aus Edelmetall; Schusswaffen, die den<br />

Charakter von Sammlerobjekten haben <strong>und</strong> frühestens aus dem Jahre 1871 stammen; sonstige Schusswaffen zum Sammeln;<br />

Antiquitäten aus Edelmetall, die über h<strong>und</strong>ert Jahre alt sind; Schusswaffen, die den Charakter von Antiquitäten haben <strong>und</strong><br />

frühestens aus dem Jahre 1871 stammen; sonstige Schusswaffen, die als Antiquitäten eingestuft werden können.<br />

Bedingungen, für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden sollen:<br />

Nahrungsmittel:<br />

Ursprungszeugnis (von einem anerkannten nationalen Institut ausgestellt); Ursprungszeugnis (vom B<strong>und</strong>esministerium für<br />

öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für Verbraucherschutz ausgestellt).<br />

Weine:<br />

Dokument VI 1 (von einem Labor oder einer anerkannten Stelle eines Drittlands ausgestellt). Untersuchungsbericht (von einem<br />

Labor oder einer Stelle des Ursprungs-Drittlands ausgestellt, die hierfür befugt sind), für diejenigen Produkte, die zum<br />

menschlichen Verzehr bestimmt sind.<br />

Betäubungsmittel:<br />

<strong>Einfuhr</strong>genehmigung des B<strong>und</strong>esministeriums für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für den Verbraucherschutz.<br />

Basisstoffe für die Drogenherstellung:<br />

Genehmigungsnachweis der zuständigen Kontrollstelle des B<strong>und</strong>esministeriums für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für<br />

Verbraucherschutz.<br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

Pharmazeutische Produkte, Plazenten, Immunsera <strong>und</strong> andere Bestandteile des Blutes. <strong>Einfuhr</strong>genehmigung für<br />

pharmazeutische Produkte, ausgestellt durch das B<strong>und</strong>esministerium für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für Verbraucherschutz.<br />

Genehmigung, die es erlaubt, Plazenten, Immunsera <strong>und</strong> sonstige Bestandteile des Blutes in Umlauf zu bringen, ausgestellt<br />

durch das B<strong>und</strong>esministerium für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für Verbraucherschutz.<br />

Impfstoffe für den tierärztlichen Gebrauch <strong>und</strong> Krankheitserreger, welche Tierseuchen auslösen:<br />

<strong>Einfuhr</strong>genehmigung des B<strong>und</strong>esministeriums für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für Verbraucherschutz.<br />

Naturheilk<strong>und</strong>liche Produkte:<br />

<strong>Einfuhr</strong>genehmigung des B<strong>und</strong>esministeriums für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> für Verbraucherschutz.<br />

Pflanzenschutz:<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis (von einer zuständigen <strong>und</strong> hierzu befugten Stelle des Ursprungslands ausgestellt) sowie<br />

Kontrolle durch die Pflanzenschutzbehörde; ggf. Untersuchung durch die Pflanzenschutzstellen.<br />

Anmerkung: Informationen über eventuelle <strong>Einfuhr</strong>beschränkungen einzuholen <strong>und</strong> diese zu beachten.<br />

Saatgut:<br />

Vorlage einer vom Institut für Saatgut des B<strong>und</strong>esamtes für Landwirtschaft <strong>und</strong> des zuständigen Forschungsinstituts<br />

ausgestellten <strong>Einfuhr</strong>erklärung.<br />

Material zur Wiederaufforstung:<br />

<strong>Einfuhr</strong>genehmigung des B<strong>und</strong>esministeriums für Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft.<br />

Anmerkung: Die <strong>Einfuhr</strong> von Setzlingen usw. wird zusätzlich durch eine Überwachungsstelle des B<strong>und</strong>esministeriums für<br />

Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft beaufsichtigt.<br />

Schutz des Waldes:<br />

Diese Einschränkung beinhaltet nur eine Erklärung der Zollbehörde, die an die betroffene Regionalbehörde zu richten ist.<br />

Qualitätskontrolle beim Pflanzenschutz:<br />

Kontrolle bei der <strong>Einfuhr</strong> durch eine Stelle des B<strong>und</strong>esministeriums für Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft.<br />

Stand: September 2013

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