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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Getränke, alkoholische Flüssigkeiten <strong>und</strong> Essig:<br />

Destillierter Alkohol, Wein, Obstwein, Met, Bier, Alkohol <strong>und</strong> Isopropyl-Alkohol (Isopropanol) darf nur vom Staatlichen<br />

Weinmonopol (A/S Vinmonopolet) oder mit der Genehmigung dieser Stelle eingeführt werden; das gilt auch für die <strong>Einfuhr</strong> von<br />

Bier. Pharmazeutische Produkte fallen nicht unter das Monopol.<br />

Wenn das Getränk von Privatpersonen für den persönlichen Verbrauch eingeführt wird, wird die erforderliche Genehmigung<br />

nach Absprache mit der A/S Vinmonopolet <strong>und</strong> Zahlung der entsprechenden Steuern erteilt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von destillierten alkoholischen Flüssigkeiten mit einem Alkoholgehalt von über 60 % ist untersagt. Die <strong>Einfuhr</strong> von<br />

alkoholischen Getränken durch Personen unter 20 Jahren ist untersagt.<br />

Vertreter norwegischer <strong>und</strong> ausländischer Firmen sind berechtigt, die benötigten Proben von alkoholischen Getränken <strong>und</strong><br />

Wein einzuführen, wenn sie über eine Genehmigung der A/S Vinmonopolet verfügen. Proben von Wein <strong>und</strong> alkoholischen<br />

Getränken, die direkt an die A/S Vinmonopolet geschickt werden, dürfen ohne Genehmigung eingeführt werden.<br />

Alkoholische Essenzen müssen vom Technischen Alkoholkomitee genehmigt werden, das auch für die Ausstellung von<br />

<strong>Einfuhr</strong>lizenzen zuständig ist.<br />

Wein <strong>und</strong> destillierter Alkohol darf nur als Paket verschickt werden.<br />

Bei der <strong>Einfuhr</strong> gewöhnlicher alkoholischer Getränke ist eine Genehmigung der norwegischen Direktion zur Verhinderung von<br />

Alkohol- <strong>und</strong> Drogenproblemen vorzulegen.<br />

Verschiedene tierische <strong>und</strong> pflanzliche Produkte benötigen für die <strong>Einfuhr</strong> die Genehmigung folgender norwegischer<br />

Aufsichtsbehörden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Fiskeridirektoratets kontrollverk (= Fischereidirektion)<br />

<strong>Post</strong>fach 185, N – 5001 Bergen<br />

Kontrollinstituttet for meieriprodukter (= Aufsichtsinstitut für Molkereiprodukte)<br />

<strong>Post</strong>fach 174 Økern, N – 0509 OSLO<br />

Norcoserv, <strong>Post</strong>fach 327, N – 4001 STAVANGER<br />

Det kommunale næringsmiddeltilsynet (= Kommunale Lebensmittelaufsicht)<br />

Kontakt: Statens næringsmiddeltilsynet (= Staatliche Lebensmittelaufsicht)<br />

<strong>Post</strong>fach 8187 Dep., N – 0034 OSLO<br />

Tabak <strong>und</strong> Tabakerzeugnisse:<br />

Zollpflichtiger Tabak bzw. Tabakerzeugnisse dürfen kommerziell nur von Importeuren eingeführt werden, die beim Leiter der<br />

Regionalen Zollverwaltung registriert sind.<br />

Es gibt ein Quotenregelung sowie eine Altersbegrenzung für die <strong>Einfuhr</strong> von Tabakerzeugnissen.<br />

Betäubungsmittel:<br />

Opium-, Morphium- <strong>und</strong> Kokainerzeugnisse sowie andere Betäubungsmittel dürfen für medizinische oder wissenschaftliche<br />

Zwecke als Paket verschickt werden, allerdings nur, wenn sie von der zuständigen norwegischen Behörde für Medizinprodukte<br />

oder von Personen eingeführt werden, die vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium eine Sondererlaubnis für diesen Zweck erhalten<br />

haben. Für jeden Gegenstand ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.<br />

Betäubungsmittel dürfen nur als Paket oder Einschreibsendung verschickt werden.<br />

Mineralprodukte:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Erde, Dung, Produkten zur Bodenverbesserung, Kultivierungsförderprodukten, Kompostierungsprodukten, Torf<br />

usw. erfordert die Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums.<br />

Chemische Produkte:<br />

Gifte, die keine giftigen oder reizenden Gase oder Dämpfe abgeben <strong>und</strong> zur Verwendung in der Medizin <strong>und</strong> Wissenschaft<br />

bestimmt sind, dürfen als Paket oder Einschreibsendung verschickt werden. Diese Produkte müssen gewöhnlich mit einer<br />

Quittung des Produktregisters eingeliefert werden.<br />

Chemische Stoffe:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> chemischer Stoffe für die Herstellung von Arzneimitteln ist die Genehmigung des Ministeriums für Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> Soziales erforderlich.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> sonstiger chemischer Stoffe ist die Genehmigung des Umweltministeriums oder des Außenministeriums<br />

erforderlich.<br />

Medikamente <strong>und</strong> sonstige Produkte, die für ärztliche Behandlungen verwendet werden:<br />

Das "Norvegian Medicinal Depot" ist als einzige Einrichtung befugt, pharmazeutische Produkte zu importieren. Diese<br />

Einrichtung darf unter bestimmten Bedingungen Genehmigungen erteilen. Über die Genehmigung (Befreiung) für die <strong>Einfuhr</strong><br />

entscheidet das Ges<strong>und</strong>heitsministerium.<br />

Sera, Impfstoffe <strong>und</strong> sonstige bakteriologische oder serologische Präparate dürfen von vom Staat zugelassenen Labors <strong>und</strong><br />

Instituten importiert werden.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Radioisotopen ist von der öffentlichen Anstalt für Strahlenk<strong>und</strong>e (Statens institutt for strålehygiene) zu<br />

genehmigen. Radioaktive Elemente dürfen auf dem <strong>Post</strong>weg nur in kleinen Mengen <strong>und</strong> einzig <strong>und</strong> allein mit dem <strong>Post</strong>paketoder<br />

dem Einschreibdienst befördert werden.<br />

Aus EU- / EWR-Ländern können Medikamente / Heilmittel zur persönlichen Verwendung eingeführt werden, wenn sie keine<br />

Drogen enthalten <strong>und</strong> maximal für die Dauer von 3 Monaten.<br />

Kontrazeptiva:<br />

Präservative dürfen vorbehaltlich einer Genehmigung des "Norvegian Medicinal Depot" in Bergen importiert werden.<br />

Stand: September 2013

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