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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

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<strong>Einfuhr</strong>lizenz erforderlich;<br />

für bestimmte Kleidung <strong>und</strong> bestimmtes Kleidungszubehör sowie Bettwäsche aus Nicht-EU/EFTA-Ländern:<br />

<strong>Einfuhr</strong>lizenz erforderlich;<br />

alle Schuhe aus Taiwan:<br />

<strong>Einfuhr</strong>lizenz erforderlich;<br />

Fahrräder <strong>und</strong> andere Räder ohne Motor aus Taiwan:<br />

<strong>Einfuhr</strong>lizenz erforderlich;<br />

Skateboards mit Motor:<br />

Genehmigung des Umweltministeriums erforderlich.<br />

Bienen <strong>und</strong> Bienenwachs, Blutegel, Seidenraupen usw.:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> lebender Bienen <strong>und</strong> Bienenwaben mit oder ohne Bienen kann in besonderen Fällen vom<br />

Landwirtschaftsministerium, Oslo, genehmigt werden. Die <strong>Einfuhr</strong> ausgepresster Bienenwaben für die Verwendung in<br />

Bienenkörben ist nur zulässig, wenn eine von den Behörden im Ursprungsland ausgestellte vorgeschriebene Bescheinigung<br />

beigefügt ist. Bienenköniginnen <strong>und</strong> Seidenraupen sowie Parasiten <strong>und</strong> lebende Vertilger von schädlichen Insekten, mit denen<br />

diese Insekten unter Kontrolle gehalten werden sollen <strong>und</strong> die zwischen offiziell anerkannten Institutionen ausgetauscht<br />

werden, sind von diesem Verbot ausgenommen.<br />

Fisch <strong>und</strong> Fischprodukte; beim Fischfang verwendete Gegenstände:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von frischen, nicht gefrorenen Makrelen ist verboten, wenn keine Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums<br />

vorliegt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Schollen ist während der Schutzzeit (1. März bis 31. Mai) verboten.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> lebender Hummer ist untersagt, sofern ihnen nicht eine schriftliche Erklärung der Behörden im Exportland<br />

beigegeben ist, dass die Hummerkrankheit Gaffkemi nicht festgestellt wurde; außerdem ist die Genehmigung der<br />

Fischereidirektion erforderlich.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> lebender Miesmuscheln <strong>und</strong> von Muschellaich ist nur mit Genehmigung der Fischereidirektion gestattet.<br />

Zuchtfische, Salmoniden <strong>und</strong> Flusskrebse/Langusten dürfen nur mit Genehmigung der Veterinärabteilung des<br />

Landwirtschaftsministeriums eingeführt werden. Diese Vorschrift gilt auch für die beim Transport von Süßwasserfischen <strong>und</strong><br />

Rogen verwendete Verpackung.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Fischfanggeräten (Süßwasser) ist die Genehmigung des Veterinäramts des Bezirks erforderlich.<br />

Produkte tierischen Ursprungs, die für den Verzehr / Gebrauch durch Menschen oder Haustiere bestimmt sind:<br />

Allgemeine Regel:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Tieren <strong>und</strong> tierischen Produkten ist verboten, wenn keine Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums<br />

vorliegt. Zu dieser Vorschrift gibt es mehrere Ausnahmen. Weitere Informationen sowie ein Verzeichnis der Ausnahmen ist<br />

beim Landwirtschaftsministerium erhältlich.<br />

Entsprechend dem Washingtoner Übereinkommen ist der Handel mit bedrohten Tierarten verboten bzw. erfordert eine Lizenz.<br />

Die Handelsgenehmigung kann von der Direktion für Naturschutz erteilt werden.<br />

Einige der wichtigsten Vorschriften:<br />

Zusätzlich zu den vorstehend genannten Vorschriften finden Fleischkontrollvorschriften Anwendung. Die <strong>Einfuhr</strong> von<br />

Schlachtfleisch, zerlegtem Fleisch, Schweinefleisch, Organen sowie aus diesem Fleisch hergestellten Produkten, die für den<br />

menschlichen Verzehr bestimmt sind (mit Ausnahme von Dosenfleisch) <strong>und</strong> die aus Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen,<br />

Ziegen, Pferden, Geflügel, Walfischen, Rentieren, Elchen, Rehen, Damwild <strong>und</strong> Bären hergestellt wurden, ist nur gestattet,<br />

wenn eine Genehmigung der Veterinärabteilung des Landwirtschaftsministeriums vorliegt. Den Waren muss ein<br />

Veterinärzeugnis des Exportlandes beigefügt sein. Lebensmittel, die Tierbestandteile, d.h. Fleisch, Innereien, Blut, Eier, Milch<br />

oder Trockenmilch, enthalten, benötigen außer einer zollamtlichen Genehmigung aufgr<strong>und</strong> der Lebensmittelgesetze die<br />

Genehmigung der Veterinärabteilung des Landwirtschaftsministeriums.<br />

Würste, Pasteten <strong>und</strong> andere entsprechende Lebensmittel dürfen nur als <strong>Post</strong>pakete versandt werden.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Speck, anderem Schweinefett <strong>und</strong> Geflügelfett sowie von homogenisierten Lebensmittelerzeugnissen ist<br />

die Lizenz der Verwaltungsabteilung in Statkorn erforderlich.<br />

Für Tierfutter, das Tierprodukte auch nur in geringen Mengen enthält, ist eine Genehmigung erforderlich. Außerdem hat der<br />

Staat das alleinige Recht, Produkte zur Tierfütterung einzuführen. Bei der <strong>Einfuhr</strong>verzollung muss eine <strong>Einfuhr</strong>lizenz von der<br />

„Statens Kornforretning“ eingeholt werden. Ausnahmeregelungen gibt es für Produkte in Dosen <strong>und</strong> Vogelfutter.<br />

Kontaminierte Gegenstände:<br />

Kontaminierte Gegenstände, wie benutzte Behälter für Tiere oder Tierprodukte <strong>und</strong> ungereinigte Wolle bzw. Haar von<br />

Säugetieren sind verboten, wenn keine Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums vorliegt.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenprodukte:<br />

Allen Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenteilen, die für den Anbau oder die Vermehrung bestimmt sind, sowie ungewaschenem Gemüse mit<br />

Wurzeln muss ein Ges<strong>und</strong>heitszeugnis beigefügt sein. Das Zeugnis muss in bestimmten Fällen vor der <strong>Einfuhr</strong>zollabfertigung<br />

von der Staatlichen Pflanzenprüfstelle (Statens Planteinspeksjon) anerkannt werden. Für die <strong>Einfuhr</strong> bestimmter essbarer<br />

Gemüse ist eine Lizenz erforderlich.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> bestimmter Arten von frischem Gemüse, Früchten <strong>und</strong> Beeren ist während bestimmter Jahreszeiten untersagt.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Glukose <strong>und</strong> Glukosesirup ist eine Lizenz der Verwaltung in Statkorn erforderlich.<br />

Die „Statens Kornforretning“ hat das alleinige Recht zur <strong>Einfuhr</strong> von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer <strong>und</strong> Mehl aus diesen<br />

Getreiden.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Holz <strong>und</strong> Gegenständen aus Holz ist die Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums erforderlich.<br />

Dasselbe gilt für die <strong>Einfuhr</strong> von Hanf, Seilen aus gebrauchten Säcken <strong>und</strong> Abdeckmatten aus Gras, Heu oder Getreidestroh<br />

zur Verwendung in Baumschulen, Gemüsegärtnereien u. Ä. Für die <strong>Einfuhr</strong> von Säcken <strong>und</strong> Beuteln zur Verpackung von<br />

Pflanzen ist die Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums erforderlich.<br />

Entsprechend dem Washingtoner Übereinkommen ist der Handel mit bedrohten Pflanzenarten verboten bzw. erfordert eine<br />

Lizenz. Die Handelsgenehmigung kann von der Direktion für Naturschutz erteilt werden.<br />

Stand: September 2013

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