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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Norwegen<br />

ISO-Ländercode: NO<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lebende Säugetiere <strong>und</strong> Vögel, mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln usw.; Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien von Säugetieren <strong>und</strong><br />

Vögeln sind entweder verboten oder unterliegen gesetzlichen Vorschriften; tote Säugetiere <strong>und</strong> Vögel sowie deren Produkte sind<br />

entweder untersagt oder unterliegen gesetzlichen Vorschriften; Produkte aus wildem Hafer oder Produkte, die wilden Hafer<br />

enthalten; Saatgut ist entweder untersagt oder unterliegt gesetzlichen Vorschriften; natürliches Bariumkarbonat (Witherit); Asbest;<br />

Berylerze; Benzol; Xylol; Teeröle; Benzin; radioaktive Elemente <strong>und</strong> deren Verbindungen; halogenhaltige Derivate, azyklische<br />

hydroazyklische Kohlenstoffe, die zwei oder mehr unterschiedliche Halogene enthalten, wie CFC; Stoffe, die als explosiv,<br />

entzündlich oder gefährlich gelten, sind in <strong>Post</strong>sendungen verboten; Produkte, die CFC <strong>und</strong> bestimmte andere halogenhaltige<br />

Derivate enthalten; Banknoten usw.; Gegenstände aus oder mit Asbest; Beryl <strong>und</strong> Erzeugnisse daraus; Thallium <strong>und</strong> Erzeugnisse<br />

daraus; Autos, Busse, Wohnwagen, Boote usw. sowie andere Produkte, die CFC enthalten, sowie bestimmte andere halogenhaltige<br />

Derivate sind verboten; Produkte, die bei Gewalttaten eingesetzt werden; Waffen <strong>und</strong> Munition (außer für Jagd <strong>und</strong> Wettbewerbe);<br />

Kinderpornographie.<br />

Der Versand von Waffen in Briefpost-, Paketpost- <strong>und</strong> EMS-Sendungen nach Norwegen ist ab sofort (April 2006) verboten. Dieses<br />

Verbot gilt für sämtliche Feuerwaffen, einschließlich Gewehrläufen <strong>und</strong> Hinterladern, Armbrüsten, Klingenwaffen mit einer<br />

Klingenlänge von mehr als 12 cm, Klappmessern, Stoßdolchen, Stichwaffen, einschließlich Schlagringen, Schlagknüppeln,<br />

Totschlägern <strong>und</strong> anderen vergleichbaren Gegenständen.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände sowie die Bedingungen für die Zulassung zur <strong>Einfuhr</strong><br />

oder den Durchgang:<br />

Bienen usw.; alle essbaren Produkte von Fischen <strong>und</strong> Krustentieren, Mollusken <strong>und</strong> sonstigen wirbellosen Wassertieren; alle<br />

Molkereiprodukte, Vogeleier, Naturhonig sowie Nahrungsmittel tierischen Ursprungs; Kaffeespelzen <strong>und</strong> -hülsen, Kakaoschalen <strong>und</strong><br />

Hefe, Fette <strong>und</strong> Öle sowie Dextrin <strong>und</strong> andere modifizierte Stärke zur Tierfütterung; genießbare Getreideprodukte; Saatgut; Weizen;<br />

genießbare Mühlenprodukte, Malz, Stärke <strong>und</strong> Stärkemehl, Inulin sowie Weizengluten; alle Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenteile;<br />

Cannabisharz; Opium usw.; Produkte aus Pflanzensäften <strong>und</strong> Pflanzenauszügen, Pektinstoffen, Pektinaten <strong>und</strong> Pektaten, Agar-<br />

Agar <strong>und</strong> anderen Schleimen für den menschlichen Verzehr; Tierfutterprodukte; Produkte von Säugetieren <strong>und</strong> Vögeln; bestimmte<br />

tierische Fette, Speck; sonstiges Schweinefett <strong>und</strong> Geflügelfett; Bienenwachs; Degras; Produkte von Säugetieren oder Vögeln;<br />

Würste <strong>und</strong> anderes zubereitetes oder konserviertes Fleisch, Innereien oder Blut; Glukose <strong>und</strong> Glukosesirup; Kakao <strong>und</strong><br />

Kakaoerzeugnisse; homogenisierte zusammengesetzte Lebensmittel; Getränke; Güter, die Eier, Eiprodukte, Milch oder<br />

Milchprodukte oder andere Molkereiprodukte enthalten; alkoholische Produkte; Essig <strong>und</strong> bestimmte Ersatzprodukte; Güter zur<br />

Bodenverbesserung; Salz; Erde; Torf; Chemikalien, die als pharmazeutische Produkte oder in pharmazeutischen Produkten<br />

verwendet werden; Propandiol; pharmazeutische Produkte aus Säugetieren <strong>und</strong> Vögeln oder Güter, die solche Produkte enthalten;<br />

als pharmazeutische Produkte eingestufte Öle; Mischungen von Riechstoffen für Produkte der in der Lebensmittel- <strong>und</strong><br />

Getränkeindustrie eingesetzten Art; Erzeugnisse mit Alkohol; Parfum-, Kosmetik- oder Toilettenerzeugnisse mit Alkohol; Enzyme<br />

zur Verwendung in genießbaren Produkten; Kasein, Kaseinate usw., mit Ausnahme von Caseinleim; Albumin <strong>und</strong> Albuminderivate;<br />

Explosivstoffe; pyrotechnische Artikel; Streichhölzer; luftentzündliche Legierungen; bestimmte entflammbare Stoffe; Metaldehyd;<br />

pornografische Gegenstände, Fotos oder Filme; Erzeugnisse zur Bodenverbesserung, zur Förderung des Pflanzenwachstums usw.;<br />

gebrauchte Artikel für die Beförderung oder Verpackung von Waren; Präservative; Felle <strong>und</strong> Häute (außer Rauchwaren);<br />

unbehandelte Rauchwaren; Borke; Kisten <strong>und</strong> entsprechende Transportkästen für die Beförderung von Tieren <strong>und</strong> ansteckenden<br />

Produkten; Abdeckmatten aus Gras, Heu oder Getreidestroh zur Verwendung in Baumschulen, Gemüsegärtnereien o. Ä.;<br />

Langusten-/Flusskrebskörbe; Zigarettenpapier, auch zugeschnitten, als Hefte oder als Röhren; pornografische Drucksachen;<br />

ungereinigte Wolle oder anderes Haar von Säugetieren; Seile aus gebrauchten Säcken usw., aus Webstoffen; echter Hanf, der<br />

noch Harz enthält; Bindfäden, Kordel, Tauwerk <strong>und</strong> Seilerwaren aus Taiwan; geknüpfte <strong>und</strong> vorgefertigte Netze; Fischernetze <strong>und</strong><br />

andere Gegenstände, die für den Fischfang oder die Langustenfischerei außerhalb Norwegens verwendet wurden; Säcke <strong>und</strong><br />

Beutel für die Verpackung von Pflanzen usw.; alle Schuhe müssen mit dem Namen des Ursprungslandes <strong>und</strong> des Herstellers oder<br />

mit dem Namen / der Marke des Importeurs gekennzeichnet sein; gebrauchte Transportbehälter für Tiere <strong>und</strong> Tierprodukte;<br />

gebrauchte landwirtschaftliche Maschinen, Einrichtungen <strong>und</strong> Fahrzeuge; Filtermaschinen für Unterstände;<br />

Datenverarbeitungseinrichtungen, die mit dem öffentlichen Telefonnetz betrieben werden; Produkte, in denen funktechnische<br />

Einrichtungen, wie Funkfernsteuerung oder andere Funksysteme, eingebaut sind; Sauerstofftherapiegeräte <strong>und</strong> andere<br />

Atmungsgeräte <strong>und</strong> Gasmasken; Waffen, Munition <strong>und</strong> deren Teile sowie Zubehör; Wachs aus Bienenwaben; Feuerwerkskörper.<br />

Folgende Waren benötigen eine besondere Genehmigung oder <strong>Einfuhr</strong>lizenz:<br />

Öle von Meeressäugetieren (einschließlich Walratöl), Fleischextrakte <strong>und</strong> -säfte sowie Walfischfleischextrakte:<br />

<strong>Einfuhr</strong>lizenz erforderlich;<br />

Dünger:<br />

Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums, Oslo, erforderlich;<br />

Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel <strong>und</strong> Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel <strong>und</strong><br />

ähnliche Erzeugnisse:<br />

Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums, Oslo, erforderlich;<br />

Sägespäne <strong>und</strong> Holz mit Borke von verschiedenen Bäumen außereuropäischer Herkunft:<br />

Ges<strong>und</strong>heitszeugnis erforderlich;<br />

geknüpfte <strong>und</strong> vorgefertigte Netze aus Nicht-EU/EFTA-Ländern:<br />

Stand: September 2013

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