Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Norwegen<br />
ISO-Ländercode: NO<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Lebende Säugetiere <strong>und</strong> Vögel, mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln usw.; Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien von Säugetieren <strong>und</strong><br />
Vögeln sind entweder verboten oder unterliegen gesetzlichen Vorschriften; tote Säugetiere <strong>und</strong> Vögel sowie deren Produkte sind<br />
entweder untersagt oder unterliegen gesetzlichen Vorschriften; Produkte aus wildem Hafer oder Produkte, die wilden Hafer<br />
enthalten; Saatgut ist entweder untersagt oder unterliegt gesetzlichen Vorschriften; natürliches Bariumkarbonat (Witherit); Asbest;<br />
Berylerze; Benzol; Xylol; Teeröle; Benzin; radioaktive Elemente <strong>und</strong> deren Verbindungen; halogenhaltige Derivate, azyklische<br />
hydroazyklische Kohlenstoffe, die zwei oder mehr unterschiedliche Halogene enthalten, wie CFC; Stoffe, die als explosiv,<br />
entzündlich oder gefährlich gelten, sind in <strong>Post</strong>sendungen verboten; Produkte, die CFC <strong>und</strong> bestimmte andere halogenhaltige<br />
Derivate enthalten; Banknoten usw.; Gegenstände aus oder mit Asbest; Beryl <strong>und</strong> Erzeugnisse daraus; Thallium <strong>und</strong> Erzeugnisse<br />
daraus; Autos, Busse, Wohnwagen, Boote usw. sowie andere Produkte, die CFC enthalten, sowie bestimmte andere halogenhaltige<br />
Derivate sind verboten; Produkte, die bei Gewalttaten eingesetzt werden; Waffen <strong>und</strong> Munition (außer für Jagd <strong>und</strong> Wettbewerbe);<br />
Kinderpornographie.<br />
Der Versand von Waffen in Briefpost-, Paketpost- <strong>und</strong> EMS-Sendungen nach Norwegen ist ab sofort (April 2006) verboten. Dieses<br />
Verbot gilt für sämtliche Feuerwaffen, einschließlich Gewehrläufen <strong>und</strong> Hinterladern, Armbrüsten, Klingenwaffen mit einer<br />
Klingenlänge von mehr als 12 cm, Klappmessern, Stoßdolchen, Stichwaffen, einschließlich Schlagringen, Schlagknüppeln,<br />
Totschlägern <strong>und</strong> anderen vergleichbaren Gegenständen.<br />
Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände sowie die Bedingungen für die Zulassung zur <strong>Einfuhr</strong><br />
oder den Durchgang:<br />
Bienen usw.; alle essbaren Produkte von Fischen <strong>und</strong> Krustentieren, Mollusken <strong>und</strong> sonstigen wirbellosen Wassertieren; alle<br />
Molkereiprodukte, Vogeleier, Naturhonig sowie Nahrungsmittel tierischen Ursprungs; Kaffeespelzen <strong>und</strong> -hülsen, Kakaoschalen <strong>und</strong><br />
Hefe, Fette <strong>und</strong> Öle sowie Dextrin <strong>und</strong> andere modifizierte Stärke zur Tierfütterung; genießbare Getreideprodukte; Saatgut; Weizen;<br />
genießbare Mühlenprodukte, Malz, Stärke <strong>und</strong> Stärkemehl, Inulin sowie Weizengluten; alle Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenteile;<br />
Cannabisharz; Opium usw.; Produkte aus Pflanzensäften <strong>und</strong> Pflanzenauszügen, Pektinstoffen, Pektinaten <strong>und</strong> Pektaten, Agar-<br />
Agar <strong>und</strong> anderen Schleimen für den menschlichen Verzehr; Tierfutterprodukte; Produkte von Säugetieren <strong>und</strong> Vögeln; bestimmte<br />
tierische Fette, Speck; sonstiges Schweinefett <strong>und</strong> Geflügelfett; Bienenwachs; Degras; Produkte von Säugetieren oder Vögeln;<br />
Würste <strong>und</strong> anderes zubereitetes oder konserviertes Fleisch, Innereien oder Blut; Glukose <strong>und</strong> Glukosesirup; Kakao <strong>und</strong><br />
Kakaoerzeugnisse; homogenisierte zusammengesetzte Lebensmittel; Getränke; Güter, die Eier, Eiprodukte, Milch oder<br />
Milchprodukte oder andere Molkereiprodukte enthalten; alkoholische Produkte; Essig <strong>und</strong> bestimmte Ersatzprodukte; Güter zur<br />
Bodenverbesserung; Salz; Erde; Torf; Chemikalien, die als pharmazeutische Produkte oder in pharmazeutischen Produkten<br />
verwendet werden; Propandiol; pharmazeutische Produkte aus Säugetieren <strong>und</strong> Vögeln oder Güter, die solche Produkte enthalten;<br />
als pharmazeutische Produkte eingestufte Öle; Mischungen von Riechstoffen für Produkte der in der Lebensmittel- <strong>und</strong><br />
Getränkeindustrie eingesetzten Art; Erzeugnisse mit Alkohol; Parfum-, Kosmetik- oder Toilettenerzeugnisse mit Alkohol; Enzyme<br />
zur Verwendung in genießbaren Produkten; Kasein, Kaseinate usw., mit Ausnahme von Caseinleim; Albumin <strong>und</strong> Albuminderivate;<br />
Explosivstoffe; pyrotechnische Artikel; Streichhölzer; luftentzündliche Legierungen; bestimmte entflammbare Stoffe; Metaldehyd;<br />
pornografische Gegenstände, Fotos oder Filme; Erzeugnisse zur Bodenverbesserung, zur Förderung des Pflanzenwachstums usw.;<br />
gebrauchte Artikel für die Beförderung oder Verpackung von Waren; Präservative; Felle <strong>und</strong> Häute (außer Rauchwaren);<br />
unbehandelte Rauchwaren; Borke; Kisten <strong>und</strong> entsprechende Transportkästen für die Beförderung von Tieren <strong>und</strong> ansteckenden<br />
Produkten; Abdeckmatten aus Gras, Heu oder Getreidestroh zur Verwendung in Baumschulen, Gemüsegärtnereien o. Ä.;<br />
Langusten-/Flusskrebskörbe; Zigarettenpapier, auch zugeschnitten, als Hefte oder als Röhren; pornografische Drucksachen;<br />
ungereinigte Wolle oder anderes Haar von Säugetieren; Seile aus gebrauchten Säcken usw., aus Webstoffen; echter Hanf, der<br />
noch Harz enthält; Bindfäden, Kordel, Tauwerk <strong>und</strong> Seilerwaren aus Taiwan; geknüpfte <strong>und</strong> vorgefertigte Netze; Fischernetze <strong>und</strong><br />
andere Gegenstände, die für den Fischfang oder die Langustenfischerei außerhalb Norwegens verwendet wurden; Säcke <strong>und</strong><br />
Beutel für die Verpackung von Pflanzen usw.; alle Schuhe müssen mit dem Namen des Ursprungslandes <strong>und</strong> des Herstellers oder<br />
mit dem Namen / der Marke des Importeurs gekennzeichnet sein; gebrauchte Transportbehälter für Tiere <strong>und</strong> Tierprodukte;<br />
gebrauchte landwirtschaftliche Maschinen, Einrichtungen <strong>und</strong> Fahrzeuge; Filtermaschinen für Unterstände;<br />
Datenverarbeitungseinrichtungen, die mit dem öffentlichen Telefonnetz betrieben werden; Produkte, in denen funktechnische<br />
Einrichtungen, wie Funkfernsteuerung oder andere Funksysteme, eingebaut sind; Sauerstofftherapiegeräte <strong>und</strong> andere<br />
Atmungsgeräte <strong>und</strong> Gasmasken; Waffen, Munition <strong>und</strong> deren Teile sowie Zubehör; Wachs aus Bienenwaben; Feuerwerkskörper.<br />
Folgende Waren benötigen eine besondere Genehmigung oder <strong>Einfuhr</strong>lizenz:<br />
Öle von Meeressäugetieren (einschließlich Walratöl), Fleischextrakte <strong>und</strong> -säfte sowie Walfischfleischextrakte:<br />
<strong>Einfuhr</strong>lizenz erforderlich;<br />
Dünger:<br />
Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums, Oslo, erforderlich;<br />
Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel <strong>und</strong> Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel <strong>und</strong><br />
ähnliche Erzeugnisse:<br />
Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums, Oslo, erforderlich;<br />
Sägespäne <strong>und</strong> Holz mit Borke von verschiedenen Bäumen außereuropäischer Herkunft:<br />
Ges<strong>und</strong>heitszeugnis erforderlich;<br />
geknüpfte <strong>und</strong> vorgefertigte Netze aus Nicht-EU/EFTA-Ländern:<br />
Stand: September 2013