Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Nigeria<br />
ISO-Ländercode: NG<br />
Vorbemerkung:<br />
Wertgegenstände, wie z.B. Mobiltelefone, dürfen nur in Einschreib- oder Wertsendungen nach Nigeria gesandt werden.<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Lebende oder tote Vögel <strong>und</strong> Geflügel; Fleisch von Rindern, Schweinefleisch, Schaf- <strong>und</strong> Ziegenfleisch; genießbare Innereien von<br />
Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen; Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien von Geflügel; Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien, gesalzen,<br />
in Lake, gedörrt oder geräuchert, genießbare Mehle <strong>und</strong> Speisen von Fleisch <strong>und</strong> Schlachtnebenerzeugnissen; Vogeleier;<br />
Eingeweide, Blasen <strong>und</strong> Mägen von Tieren (außer von Fischen); frische Blumen <strong>und</strong> Blumenknospen; getrocknete, gefärbte,<br />
gebleichte, imprägnierte Blumen oder in anderer Weise präparierte Blumen; Maniok <strong>und</strong> Maniok-Erzeugnisse; frische <strong>und</strong><br />
getrocknete Früchte; Mais, Sorghum, Hirse; Weizenmehl, Sagomehl, Maniokstärke; Pflanzenöle <strong>und</strong> -fette ohne Lein- <strong>und</strong> Riziniusöl<br />
<strong>und</strong> gehärtete Pflanzenfette, die als Rohprodukt in der Industrie verwendet werden; Würste <strong>und</strong> ähnliche Produkte, Zuckerwaren;<br />
Kakaobutter, -pulver <strong>und</strong> -kuchen; Spaghetti, Nudeln (außer Lasagne, Gnocchi, Ravioli <strong>und</strong> Cannelloni), Tapioka; Fruchtsäfte in<br />
Einzelverpackungen; Wässer, einschließlich natürlichen <strong>und</strong> künstlichen Mineralwässern <strong>und</strong> mit Kohlensäure versetzten Wässern,<br />
ohne Zuckerzusätze oder andere Süßstoffe oder Aromastoffe <strong>und</strong> sonstige nichtalkoholische Getränke, Eis oder Schnee, Bier in<br />
Flaschen, Dosen oder anderen Verpackungen, andere vergorene Getränke; Bentonit, Bariumsulfate, Zement in Säcken, außer<br />
weißem Zement; Eisensulfat <strong>und</strong> Eisenglukonattafeln; Piperazintabletten <strong>und</strong> -sirups, Levamisoltabletten <strong>und</strong> -sirups, Vitamin-B-<br />
Komplex-Tabletten (außer in modifizierten Präparaten); Multivitamintabletten, -kapseln <strong>und</strong> -sirups (außer Spezialpräparaten);<br />
Folsäuretabletten, Kapseln mit Ampicillin-/Cloxacillin-Kombinationspräparaten, Penicillin-/Gentamycinsalben, Paracetamol-Tabletten<br />
<strong>und</strong> -Sirups, Metronidazol-Tabletten <strong>und</strong> -Sirups, Chloroquin-Tabletten <strong>und</strong> -Sirups, Aspirintabletten (außer modifizierten Präparaten<br />
<strong>und</strong> löslichem Aspirin), Magnesiumtrisilikat-Tabletten <strong>und</strong> -Lösungen, Clotrimazol-Creme, Pyrantel Pamoate-Tabletten <strong>und</strong> -Sirups,<br />
intravenöse Flüssigkeiten (Dextrose, Normalsalzlösungen usw.); Zahnpasten; Fertigseifen <strong>und</strong> Detergenzien; Explosivstoffe usw.;<br />
getränkte Spiralen zur Abwehr von Mücken, Desinfektionsmittel <strong>und</strong> keimtötende Mittel; Sanitärartikel aus Kunststoff,<br />
Haushaltswaren <strong>und</strong> andere Waren aus Kunststoff, Zahnstocher aus Kunststoff oder Holz; r<strong>und</strong>erneuerte <strong>und</strong> gebrauchte Luftreifen;<br />
alle Arten von Handtaschen, einschließlich Koffer aus Leder <strong>und</strong> Kunststoff; Wellpappe <strong>und</strong> Karton, Umschläge, Toilettenpapier,<br />
Reinigungs- <strong>und</strong> Kosmetiktücher, Handtücher <strong>und</strong> ähnliche Sanitärartikel aus Papier, alle Formen von Pappkartons <strong>und</strong><br />
-schachteln, Tagebücher, Übungsbücher; Grußkarten, Kalender; Garne <strong>und</strong> Gewebe aus Seide, Streichgarne, Kammgarne <strong>und</strong><br />
Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren (außer Streichgarngewebe gemischt mit synthetischen Filamenten <strong>und</strong> Pausleinwand),<br />
Garne <strong>und</strong> Gewebe aus Baumwolle oder sonstigen pflanzlichen Textilfasern (außer Jutegarn), Nähgarne, Garne <strong>und</strong> Gewebe aus<br />
synthetischen Fasern (außer Viskosegarn), texturiertes Garn aus Zelluloseazetat, rückenverstärkende Gewebe für Teppiche aus<br />
Polypropylen (Ploypropylengarn <strong>und</strong> hochfestes Nylongarn), synthetische Spinnfasern (außer Acrylgarn); Watte aus Spinnstoffen<br />
<strong>und</strong> Waren daraus; umsponnene Streifen (außer Faserschnur, Tauwerk, Seilen <strong>und</strong> Kabeln, synthetischen Fischernetzen,<br />
Moskitonetzen); Teppiche <strong>und</strong> sonstige textile Fußbodenbeläge; Spezialgewebe, Spitzen Tapisserien (außer rückenverstärkendem<br />
Gewebe für Teppiche aus Polypropylen; Tüll <strong>und</strong> sonstigem Netzgewebe; Bändern; Posamenten; Motivstickereien); getränkte,<br />
bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehe Gewebe; für die industrielle Verwendung geeignete Textilien (außer<br />
Streichgarngewebe gemischt mit synthetischen Filamenten <strong>und</strong> Pausleinwand; Textilgeweben, getränkt, bestrichen, überzogen oder<br />
mit Kunststoff überzogen zur industriellen Verwendung; Kanevas für die Herstellung von Keilriemen; Schläuche aus Spinnstoffen;<br />
Förderbänder oder Bänder aus Textilmaterial; Textilprodukte <strong>und</strong> Gegenstände zur technischen Nutzung, einschließlich Linoleum);<br />
Gewirke <strong>und</strong> Gestricke; Kleidung <strong>und</strong> Kleidungszubehör, gestrickt oder gewirkt (außer Arbeitshandschuhen <strong>und</strong> Futterstoffen);<br />
Kleidung <strong>und</strong> Kleidungszubehör, nicht gestrickt oder gewirkt (außer Strumpfbändern, Futterstoffen); sonstige konfektionierte<br />
Textilartikel sowie Warenzusammenstellungen, Altkleider <strong>und</strong> -textilien (außer Moskitonetzen, Jutebeuteln, Lumpen); alle Arten von<br />
Schuhen, außer Sicherheitsschuhen für die Ölindustrie <strong>und</strong> Sportschuhen; hohle Glasflaschen mit mehr als 150 ml Inhalt jeglicher<br />
Art zur Verpackung von Getränken durch Brauereien <strong>und</strong> andere Getränkeverlage; Äxte, Spitzhacken, Spaten, Macheten,<br />
Schaufeln <strong>und</strong> ähnliche Werkzeuge; gebrauchte Kompressoren, gebrauchte Klimageräte, gebrauchte Kühl- <strong>und</strong> Gefrierschränke;<br />
gebrauchte Fahrzeuge, älter als acht Jahre nach der Herstellung, fertig montierte Fahrräder, Rahmen, Gabeln, Felgen <strong>und</strong><br />
Schutzbleche, Schubkarren; Sitze, außer Stadionsitzen; sonstige Möbel <strong>und</strong> Teile davon, außer Ausstattungen <strong>und</strong> Zubehör für die<br />
Möbelherstellung, die unter andere Kapitel der Nomenklatur als Kapitel 94 fallen; schalldichte Verkleidung für Elektrogeneratoren,<br />
außer sonstigen Fertigteilen; Spielautomaten; Kugelschreiber.<br />
Sonstiges:<br />
Auf alle Spenden von internationalen Spenderorganisationen/-ländern, z.B. das Rote Kreuz, der Rote Halbmond usw., die über die<br />
Ministergenehmigung verfügen, wird ein Zollsatz von 0,5 % erhoben.<br />
Begleitpapiere:<br />
Zollinhaltserklärung(en):<br />
a) Pakete:<br />
3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 englischer Sprache.<br />
b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />
- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />
wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />
- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />
Stand: September 2013