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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Nigeria<br />

ISO-Ländercode: NG<br />

Vorbemerkung:<br />

Wertgegenstände, wie z.B. Mobiltelefone, dürfen nur in Einschreib- oder Wertsendungen nach Nigeria gesandt werden.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lebende oder tote Vögel <strong>und</strong> Geflügel; Fleisch von Rindern, Schweinefleisch, Schaf- <strong>und</strong> Ziegenfleisch; genießbare Innereien von<br />

Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen; Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien von Geflügel; Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien, gesalzen,<br />

in Lake, gedörrt oder geräuchert, genießbare Mehle <strong>und</strong> Speisen von Fleisch <strong>und</strong> Schlachtnebenerzeugnissen; Vogeleier;<br />

Eingeweide, Blasen <strong>und</strong> Mägen von Tieren (außer von Fischen); frische Blumen <strong>und</strong> Blumenknospen; getrocknete, gefärbte,<br />

gebleichte, imprägnierte Blumen oder in anderer Weise präparierte Blumen; Maniok <strong>und</strong> Maniok-Erzeugnisse; frische <strong>und</strong><br />

getrocknete Früchte; Mais, Sorghum, Hirse; Weizenmehl, Sagomehl, Maniokstärke; Pflanzenöle <strong>und</strong> -fette ohne Lein- <strong>und</strong> Riziniusöl<br />

<strong>und</strong> gehärtete Pflanzenfette, die als Rohprodukt in der Industrie verwendet werden; Würste <strong>und</strong> ähnliche Produkte, Zuckerwaren;<br />

Kakaobutter, -pulver <strong>und</strong> -kuchen; Spaghetti, Nudeln (außer Lasagne, Gnocchi, Ravioli <strong>und</strong> Cannelloni), Tapioka; Fruchtsäfte in<br />

Einzelverpackungen; Wässer, einschließlich natürlichen <strong>und</strong> künstlichen Mineralwässern <strong>und</strong> mit Kohlensäure versetzten Wässern,<br />

ohne Zuckerzusätze oder andere Süßstoffe oder Aromastoffe <strong>und</strong> sonstige nichtalkoholische Getränke, Eis oder Schnee, Bier in<br />

Flaschen, Dosen oder anderen Verpackungen, andere vergorene Getränke; Bentonit, Bariumsulfate, Zement in Säcken, außer<br />

weißem Zement; Eisensulfat <strong>und</strong> Eisenglukonattafeln; Piperazintabletten <strong>und</strong> -sirups, Levamisoltabletten <strong>und</strong> -sirups, Vitamin-B-<br />

Komplex-Tabletten (außer in modifizierten Präparaten); Multivitamintabletten, -kapseln <strong>und</strong> -sirups (außer Spezialpräparaten);<br />

Folsäuretabletten, Kapseln mit Ampicillin-/Cloxacillin-Kombinationspräparaten, Penicillin-/Gentamycinsalben, Paracetamol-Tabletten<br />

<strong>und</strong> -Sirups, Metronidazol-Tabletten <strong>und</strong> -Sirups, Chloroquin-Tabletten <strong>und</strong> -Sirups, Aspirintabletten (außer modifizierten Präparaten<br />

<strong>und</strong> löslichem Aspirin), Magnesiumtrisilikat-Tabletten <strong>und</strong> -Lösungen, Clotrimazol-Creme, Pyrantel Pamoate-Tabletten <strong>und</strong> -Sirups,<br />

intravenöse Flüssigkeiten (Dextrose, Normalsalzlösungen usw.); Zahnpasten; Fertigseifen <strong>und</strong> Detergenzien; Explosivstoffe usw.;<br />

getränkte Spiralen zur Abwehr von Mücken, Desinfektionsmittel <strong>und</strong> keimtötende Mittel; Sanitärartikel aus Kunststoff,<br />

Haushaltswaren <strong>und</strong> andere Waren aus Kunststoff, Zahnstocher aus Kunststoff oder Holz; r<strong>und</strong>erneuerte <strong>und</strong> gebrauchte Luftreifen;<br />

alle Arten von Handtaschen, einschließlich Koffer aus Leder <strong>und</strong> Kunststoff; Wellpappe <strong>und</strong> Karton, Umschläge, Toilettenpapier,<br />

Reinigungs- <strong>und</strong> Kosmetiktücher, Handtücher <strong>und</strong> ähnliche Sanitärartikel aus Papier, alle Formen von Pappkartons <strong>und</strong><br />

-schachteln, Tagebücher, Übungsbücher; Grußkarten, Kalender; Garne <strong>und</strong> Gewebe aus Seide, Streichgarne, Kammgarne <strong>und</strong><br />

Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren (außer Streichgarngewebe gemischt mit synthetischen Filamenten <strong>und</strong> Pausleinwand),<br />

Garne <strong>und</strong> Gewebe aus Baumwolle oder sonstigen pflanzlichen Textilfasern (außer Jutegarn), Nähgarne, Garne <strong>und</strong> Gewebe aus<br />

synthetischen Fasern (außer Viskosegarn), texturiertes Garn aus Zelluloseazetat, rückenverstärkende Gewebe für Teppiche aus<br />

Polypropylen (Ploypropylengarn <strong>und</strong> hochfestes Nylongarn), synthetische Spinnfasern (außer Acrylgarn); Watte aus Spinnstoffen<br />

<strong>und</strong> Waren daraus; umsponnene Streifen (außer Faserschnur, Tauwerk, Seilen <strong>und</strong> Kabeln, synthetischen Fischernetzen,<br />

Moskitonetzen); Teppiche <strong>und</strong> sonstige textile Fußbodenbeläge; Spezialgewebe, Spitzen Tapisserien (außer rückenverstärkendem<br />

Gewebe für Teppiche aus Polypropylen; Tüll <strong>und</strong> sonstigem Netzgewebe; Bändern; Posamenten; Motivstickereien); getränkte,<br />

bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehe Gewebe; für die industrielle Verwendung geeignete Textilien (außer<br />

Streichgarngewebe gemischt mit synthetischen Filamenten <strong>und</strong> Pausleinwand; Textilgeweben, getränkt, bestrichen, überzogen oder<br />

mit Kunststoff überzogen zur industriellen Verwendung; Kanevas für die Herstellung von Keilriemen; Schläuche aus Spinnstoffen;<br />

Förderbänder oder Bänder aus Textilmaterial; Textilprodukte <strong>und</strong> Gegenstände zur technischen Nutzung, einschließlich Linoleum);<br />

Gewirke <strong>und</strong> Gestricke; Kleidung <strong>und</strong> Kleidungszubehör, gestrickt oder gewirkt (außer Arbeitshandschuhen <strong>und</strong> Futterstoffen);<br />

Kleidung <strong>und</strong> Kleidungszubehör, nicht gestrickt oder gewirkt (außer Strumpfbändern, Futterstoffen); sonstige konfektionierte<br />

Textilartikel sowie Warenzusammenstellungen, Altkleider <strong>und</strong> -textilien (außer Moskitonetzen, Jutebeuteln, Lumpen); alle Arten von<br />

Schuhen, außer Sicherheitsschuhen für die Ölindustrie <strong>und</strong> Sportschuhen; hohle Glasflaschen mit mehr als 150 ml Inhalt jeglicher<br />

Art zur Verpackung von Getränken durch Brauereien <strong>und</strong> andere Getränkeverlage; Äxte, Spitzhacken, Spaten, Macheten,<br />

Schaufeln <strong>und</strong> ähnliche Werkzeuge; gebrauchte Kompressoren, gebrauchte Klimageräte, gebrauchte Kühl- <strong>und</strong> Gefrierschränke;<br />

gebrauchte Fahrzeuge, älter als acht Jahre nach der Herstellung, fertig montierte Fahrräder, Rahmen, Gabeln, Felgen <strong>und</strong><br />

Schutzbleche, Schubkarren; Sitze, außer Stadionsitzen; sonstige Möbel <strong>und</strong> Teile davon, außer Ausstattungen <strong>und</strong> Zubehör für die<br />

Möbelherstellung, die unter andere Kapitel der Nomenklatur als Kapitel 94 fallen; schalldichte Verkleidung für Elektrogeneratoren,<br />

außer sonstigen Fertigteilen; Spielautomaten; Kugelschreiber.<br />

Sonstiges:<br />

Auf alle Spenden von internationalen Spenderorganisationen/-ländern, z.B. das Rote Kreuz, der Rote Halbmond usw., die über die<br />

Ministergenehmigung verfügen, wird ein Zollsatz von 0,5 % erhoben.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Stand: September 2013

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