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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Äthiopien<br />

ISO-Ländercode: ET<br />

<strong>Einfuhr</strong>verbote:<br />

Lebende Tiere mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln, Seidenraupen <strong>und</strong> Singvögeln; lebende Pflanzen, die von Parasiten befallen<br />

sind <strong>und</strong> die als eine Gefahr für Kulturen angesehen werden; Gemüse, Pflanzen, Wurzeln <strong>und</strong> Knollen als Nahrungsmittel, die von<br />

Parasiten befallen sind <strong>und</strong> als gefährlich angesehen werden; genießbare Früchte, Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen, die<br />

von Parasiten befallen sind <strong>und</strong> als gefährlich angesehen werden; Artikel, die anstößige oder obszöne Drucke, Fotos oder<br />

Graphiken enthalten; Waffen <strong>und</strong> Explosivstoffe.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Parasiten, schädliche Insekten; Fleisch <strong>und</strong> Innereien; Saatgut für Bäume sowie sonstiges Saatgut <strong>und</strong> Samen; frisches Obst;<br />

Arzneipflanzen; Fette, Öle <strong>und</strong> Wachs; Nahrungsmittel aus Fleisch, Fisch, Krustentieren, aus Mollusken oder sonstigen wirbellosen<br />

Tieren; Getränke; Tabakwaren; Medikamente; Streichhölzer <strong>und</strong> Feuerzeuge; getragene Kleidungsstücke.<br />

Sonstiges:<br />

Lebende Bienen, Blutegel, Seidenraupen, Parasiten <strong>und</strong> schädliche Insekten sind in Kästen einzuschließen, die so konstruiert sind,<br />

dass jegliche Gefahr vermieden wird.<br />

Sofern bei Fleisch <strong>und</strong> genießbaren Innereien kein Verbot aufgr<strong>und</strong> besonderer Bestimmungen der Ges<strong>und</strong>heitsbehörden besteht,<br />

kann die <strong>Einfuhr</strong> unter Beachtung aller <strong>Zollvorschriften</strong> erlaubt werden, wenn die geltenden Hygienevorschriften beachtet werden:<br />

ausreichende Hygiene- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsprüfung durch einen Prüfer der Veterinärdienste;<br />

Vorlage eines Hygiene- oder Ges<strong>und</strong>heitszeugnisses;<br />

Verzollung in einem dazu bevollmächtigten Amt.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> Produkte aus der Pflanzenwelt werden von einer für den Pflanzenschutz verantwortlichen Person untersucht. Es ist<br />

ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis beizufügen.<br />

Gemüse, Pflanzen, Wurzeln <strong>und</strong> Knollen als Nahrungsmittel ist ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis beizufügen <strong>und</strong> sie müssen beim<br />

Durchgang durch den Zoll von einem Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes untersucht werden.<br />

Genießbare Früchte, Schalen von Zitrusfrüchten <strong>und</strong> von Melonen ist ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis beizufügen <strong>und</strong> sie müssen<br />

beim Durchgang durch den Zoll von einem Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes untersucht werden.<br />

Arzneipflanzen ist ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis beizufügen.<br />

Produkten zur Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft ist ein Zeugnis des Landwirtschaftsministeriums beizufügen.<br />

Getränke <strong>und</strong> alkoholische Getränke sind von einem Beamten des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums zu überprüfen.<br />

Tabakwaren sind von einem Mitarbeiter des Tabakmonopolamts zu überprüfen.<br />

Einrichtungen, von denen <strong>und</strong> an die Opium, Morphium <strong>und</strong> sonstige betäubende Produkte aus wissenschaftlichen oder<br />

medizinischen Gründen versandt werden, müssen ordnungsgemäß zum Versand <strong>und</strong> zum Empfang ermächtigt sein.<br />

Pharmazeutische Produkte dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums eingeführt werden.<br />

Chemische Streichhölzer <strong>und</strong> Holz für Streichhölzer dürfen nur mit Erlaubnis des Tabakmonopolamts eingeführt werden.<br />

Gebrauchten Kleidungsstücken ist eine Desinfektionsbescheinigung beizufügen. Auf der Sendung ist der Vermerk „fumigated“<br />

(desinfiziert) anzubringen.<br />

Artikel ohne kommerziellen Wert (Geschenke) sind abgabenfrei, wenn ihr Wert 36 Dollar (180 Birr) nicht übersteigt. Warenproben,<br />

die auf diese Weise eingeführt werden, sind abgabenfrei, wenn sie nicht benutzt werden können. Für die <strong>Einfuhr</strong> bestimmter<br />

ausländischer Waren, deren Wert 50 Dollar (250 Birr) überschreitet, kann eine Bankgenehmigung gefordert werden.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Stand: September 2013

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