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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Suchtstoffe (Single Convention on Narcotic Drugs) bzw. des Übereinkommens über psychotrope Stoffe (Convention on<br />

Psychotropic Substances) ratifiziert haben sowie nach Vorlage<br />

- einer vom leitenden Public Health Inspector ausgestellten <strong>Einfuhr</strong>bescheinigung;<br />

- für Länder, die sich dem Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe <strong>und</strong> psychotrope Substanzen (Single Convention on<br />

Narcotic Drugs and Psychotropic Substances) nicht angeschlossen haben, ist nur eine vom leitenden Public Health<br />

Inspector ausgestellte <strong>Einfuhr</strong>bescheinigung erforderlich.<br />

Ausnahme<br />

Die Ausfuhrgenehmigung bzw. die vom leitenden Public Health Inspector ausgestellte <strong>Einfuhr</strong>bescheinigung ist nicht<br />

erforderlich für Zubereitungen, die auf der Liste 111 des Einheitsübereinkommens (Single Convention) erscheinen.<br />

Weitere Informationen können vom leitenden Public Health Inspector eingeholt werden:<br />

De Hoofdinspecteur van de Volksgezondheid PO Box 5406<br />

2280 HK RIJSWIJK Tel:<br />

(+31 70) 340 64 23<br />

Sera, Impfstoffe <strong>und</strong> pharmazeutische Produkte:<br />

Sera <strong>und</strong> Impfstoffe<br />

1 Sera <strong>und</strong> Impfstoffe zur Verwendung durch Menschen dürfen nur mit einer Genehmigung des "Rijksinstituut voor de<br />

Volksgezondheid" (Nationales Institut des öffentlichen Ges<strong>und</strong>heitswesens) in Utrecht eingeführt werden.<br />

Ausnahmen:<br />

- Autovakzine;<br />

- organtherapeutische Zubereitungen;<br />

- antivariolare Impfstoffe;<br />

- Sendungen für Tierärzte;<br />

- Sendungen an das "Rijksinstituut voor de Volksgezondheid" (Nationales Institut des Öffentlichen<br />

Ges<strong>und</strong>heitswesens);<br />

- Sendungen an das "Rijks Seriologisch lnstituut" (Nationale Institut für Serologie) in Utrecht.<br />

2 Sera <strong>und</strong> Impfstoffe für Tiere dürfen nur mit einer vom "Rijksdienst voor de Keuring van Vee en Vlees" (RVV - Nationale<br />

Prüfstelle für Zuchtvieh <strong>und</strong> Fleisch) ausgestellten Ausnahmeregelung von diesem <strong>Einfuhr</strong>verbot eingeführt werden.<br />

Ausnahme<br />

Dieses <strong>Einfuhr</strong>verbot gilt nicht für tierische Sera <strong>und</strong> Impfstoffe aus Belgien oder Luxemburg.<br />

Pharmazeutische Erzeugnisse<br />

1 Pharmazeutische Erzeugnisse von einer Apotheke mit Sitz in einem anderen Land als einem Mitgliedsland der<br />

Europäischen Union, die an Einzelpersonen adressiert sind, dürfen uneingeschränkt eingeführt werden, sofern diese<br />

Erzeugnisse<br />

- als <strong>Post</strong>sendung zur persönlichen Verwendung eingeführt werden;<br />

- <strong>und</strong> dieselben oder vergleichbaren Medikamente in den Niederlanden zugelassen sind (parallele <strong>Einfuhr</strong> durch eine<br />

Einzelperson).<br />

2 Bestimmte nicht genehmigte pharmazeutische Erzeugnisse dürfen von Personen, denen eine Genehmigung erteilt<br />

wurde, auf Vorlage einer schriftlichen vom leitenden Medikamentenprüfer (Senior Medicaments Inspector) ausgestellten<br />

Erklärung eingeführt werden.<br />

3 Nicht genehmigte Medikamente, die nicht für den niederländischen Markt bestimmt sind (Durchgang), dürfen ebenfalls<br />

eingeführt werden.<br />

Weitere Informationen können vom leitenden Medikamentenprüfer (Senior Medicaments Inspector) eingeholt werden:<br />

Hoofdinspecteur voor de Geneesmiddelen<br />

PO Box 5406<br />

2280 HK RIJSWIJK<br />

Tel: (+31 70) 407 91 11<br />

Krügerrand <strong>und</strong> andere aus Afrika stammende Goldmünzen:<br />

Ausnahme<br />

Die <strong>Einfuhr</strong>genehmigung gilt nicht für Krügerrand-Münzen <strong>und</strong> andere Goldmünzen, die in einem Mitgliedsland der<br />

Europäischen Union frei verfügbar sind.<br />

Dieses Verbot gilt auch nicht für Waren, die im Rahmen von Verträgen eingeführt werden, die vor dem 31. Oktober 1986<br />

geschlossen wurden.<br />

Goldschmiederarbeiten:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Waren aus Platin, Gold oder Silber unterliegt der Zahlung einer Garantiesumme. In einer Vielzahl von Fällen,<br />

beispielsweise bei Hochzeitsgeschenken, kann eine Ausnahmeregelung gelten. Weitere Informationen können von dem<br />

zuständigen Prüfer für Gewährleistungen von Platin-, Gold- <strong>und</strong> Silberartikel eingeholt werden:<br />

De Waarborg Platina, Goud en Zilver NV<br />

Stationsplein 9a<br />

PO Box 1075<br />

2800 BB GOUDA<br />

Tel: (+31 18) 208 93 00<br />

Stand: September 2013

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