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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Produkte tierischen Ursprungs, wie Korallen, Elfenbein, Schildkrötenpanzer, Häute <strong>und</strong> Felle, Pelzerzeugnisse, Leder oder<br />

Pelzartikel, Lederschuhe usw.<br />

Allgemeine Vorschrift<br />

Bestimmte erkennbare Teile von Tieren <strong>und</strong> Erzeugnisse tierischen Ursprungs von geschützten <strong>und</strong> nicht gefährdeten Tieren dürfen<br />

eingeführt werden. Diese Maßnahme beruht auf den Bestimmungen des Washingtoner Übereinkommens (CITES) <strong>und</strong> auf den<br />

innerhalb der Europäischen Union getroffenen Vereinbarungen.<br />

Diese Erzeugnisse sind nur zugelassen auf Vorlage<br />

- eines von der zuständigen Behörde des Ursprungslandes ausgestellten gültigen CITES-Exportdokuments;<br />

- einer vom "Directie Natuur, Milieu en Faunabeheer" (Direktorat für Natur, Wald, Land <strong>und</strong> Fauna) des Ministeriums für<br />

Landwirtschaft, Natur <strong>und</strong> Fischereiwesen (Ministry of Agriculture, Nature and Fishery) ausgestellten <strong>Einfuhr</strong>genehmigung;<br />

- für bestimmte erkennbare Teile von Tieren <strong>und</strong> Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die aus einem Mitgliedsland der<br />

Europäischen Union stammen oder von diesem Mitgliedsland eingeführt werden, können andere Erfordernisse als die<br />

vorstehend aufgeführten gelten.<br />

Zum Beispiel:<br />

- die unterzeichnete Abschrift (Blaupause) der <strong>Einfuhr</strong>genehmigung für die Person, auf welche die Genehmigung ausgestellt<br />

wurde oder die <strong>Einfuhr</strong>bescheinigung, auf der angegeben wird, dass die Waren in ein Mitgliedsland der Europäischen Union<br />

eingeführt wurden;<br />

- die von den zuständigen Behörden eines Mitgliedslandes der Europäischen Union ausgestellte Bescheinigung.<br />

Weitere Informationen können eingeholt werden vom:<br />

Ministry of Agriculture, Nature and Fishery<br />

Directie Natuur, Milieu en Faunabeheer<br />

PO Box 20401<br />

2500 EK THE HAGUE<br />

Tel: (+31 70) 379 29 22<br />

Bäume <strong>und</strong> andere Pflanzen:<br />

Auch wenn die <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenerzeugnissen nicht generell verboten ist, sind diese Erzeugnisse im<br />

Allgemeinen nur auf Vorlage eines Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnisses oder einer entsprechenden Spediteur-<br />

Übernahmebescheinigung vom Pflanzenges<strong>und</strong>heitsdienst des Landes, aus dem die Erzeugnisse stammen oder eines im<br />

Ursprungsland ausgestellten Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnisses zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen.<br />

Bei der Ausstellung der Bescheinigung muss eindeutig geklärt sein, dass die betreffenden Erzeugnisse frei von jeglichen<br />

schädlichen Organismen sind, <strong>und</strong> dass die <strong>Einfuhr</strong>bedingungen erfüllt werden.<br />

Ausnahme<br />

1 Die <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenerzeugnissen aus Belgien oder Luxemburg, mit Ausnahme von<br />

Kartoffelsetzlingen, Chrysanthemen <strong>und</strong> Prunus Setzlingen (mit Ausnahme von Pr. Avitum, Pr. Cerasus <strong>und</strong> Pr.<br />

Mahaleb), ist von der Vorlage eines Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnisses befreit.<br />

2 Im Rahmen des Schengener Abkommens wurde beschlossen, dass die Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnisse für bestimmte<br />

Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenerzeugnisse im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen den Niederlanden <strong>und</strong> Belgien,<br />

Luxemburg, Frankreich <strong>und</strong> der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland mit Wirkung vom 1. Januar 1988 bis auf Weiteres<br />

abgeschafft werden sollten.<br />

Die betreffenden Erzeugnisse umfassen:<br />

- für Dekorationszwecke bestimmte Schnittblumen <strong>und</strong> Pflanzen;<br />

- Zwiebeln, Knollenwurzeln <strong>und</strong> Wurzelstöcke als Blätter, Blüten oder in Töpfen;<br />

- ganzjährige Pflanzen, Pflanzerde, Garten-, Balkon- <strong>und</strong> Zimmerpflanzen;<br />

- bestimmte frische Obstsorten;<br />

- Samen zum Säen, mit Ausnahme von Kartoffelsamen;<br />

- bestimmte Holzarten.<br />

3 Vor dem Versand von bestimmten Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen in die Niederlande, deren <strong>Einfuhr</strong>genehmigung<br />

nicht sicher ist, ist es ratsam, den holländischen "Plan tenziektenk<strong>und</strong>ige Dienst" (Pflanzenpathologiedienst) von<br />

Wageningen zu kontaktieren.<br />

4 Im Allgemeinen ist stets ein Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis für die <strong>Einfuhr</strong> in die Niederlande erforderlich. Der<br />

Pflanzenschutzdienst der Länder, aus denen die Erzeugnisse stammen, ist im Allgemeinen mit den aktuell gültigen<br />

Bestimmungen vertraut.<br />

Weitere Informationen können vom Pflanzenpathologiedienst in Wageningen eingeholt werden:<br />

De Plantenziektenk<strong>und</strong>ige Dienst<br />

Geertjesweg 15<br />

oder:<br />

PO Box 9102<br />

6700 HC WAGENINGEN<br />

Tel: (+31 83) 709 65 64<br />

Stand: September 2013

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