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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Niederlande<br />

ISO-Ländercode: NL<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der detaillierten <strong>Einfuhr</strong>vorschriften wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit des Versandes zu<br />

vergewissern.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere, mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln <strong>und</strong> Seidenraupen; bestimmte Arten von Fleisch <strong>und</strong> Delikatessenfleisch<br />

aus den vom Ministerium für Landwirtschaft, Natur <strong>und</strong> Fischereiwesen (Ministry of Agriculture, Nature and Fishery) <strong>und</strong> dem<br />

Ministerium für Gemeinwohl, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Kultur (Ministry of Welfare, Health and Culture) angegebenen Ländern; lebende<br />

Fische aller Art; Schrimps aus Ländern, die keine Mitgliedsländer der EU sind; Vogeleier; die <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen <strong>und</strong><br />

Pflanzenerzeugnissen aus den vom Ministerium für Landwirtschaft, Natur <strong>und</strong> Fischereiwesen (Ministry of Agriculture, Nature and<br />

Fishery) angegebenen <strong>und</strong> beschriebenen Ländern; allgemeine Kartoffelsetzlinge, neue Kartoffeln <strong>und</strong> Kartoffelsamen, die als<br />

Nahrungsmittel für den Menschen oder als sonstige Nahrungsmittel verwendet werden; Rinde bestimmter Baumarten aus<br />

bestimmten Ländern; Schweineschmalz; anderes Schweinefett <strong>und</strong> Geflügelfett, ausgeschmolzen, auch ausgepresst oder mit<br />

Lösungsmitteln ausgezogen; Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen auch ausgepresst oder mit<br />

Lösungsmitteln ausgezogen; Teigwaren, gefüllt (ob gekocht anderweitig zubereitet); radioaktive Materialien <strong>und</strong> Substanzen;<br />

Chlorfluorkohlenstoffe (CFCs) <strong>und</strong> Halone sowie diese Stoffe enthaltende Mischungen aus Drittländern, die keine Mitglieder des<br />

Montrealer Protokolls sind; Betäubungsmittel wie beispielsweise Opium, Morphin, Kokain, Heroin, Haschisch <strong>und</strong> psychotrope<br />

Substanzen wie Amphetamine, LSD, Benzoamphetamine usw.; Sera <strong>und</strong> Impfstoffe; nicht genehmigte pharmazeutische<br />

Erzeugnisse; auf Nitrozellulose basierende Farben, Pigmentfarben <strong>und</strong> Rohmaterialien; Explosivstoffe oder leicht entzündliche<br />

Materialen wie beispielsweise Lacke; Gewehrpulver; zubereitete Explosivstoffe; Zündhütchen <strong>und</strong> Sprengkapseln, elektrische<br />

Sprengzünder <strong>und</strong> Patronenkappen; Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln <strong>und</strong> Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen,<br />

Knallkörper, Nebelsignale <strong>und</strong> andere pyrotechnische Artikel, andere leicht entzündliche oder explosive Artikel oder Substanzen;<br />

Nitrozellulose Filme, Filmabfälle; Röhren Rohre usw. aus Kunststoff; Tafeln, Platten usw. aus Kunststoff; alle auf Nitrozellulose<br />

basierenden Erzeugnisse; anstößige oder beleidigende Schriften, Darstellungen oder Objekte wie beispielsweise jugendgefährdende<br />

Veröffentlichungen; obszöne oder unmoralische Materialen; Unterlagen für nicht genehmigte Lotterien, Lostickets oder<br />

Werbematerial für ausländische Glücksspiele (Gesetze in den Niederlanden über Glücksspiele); Gold- oder Silberschmiedewaren<br />

<strong>und</strong> Teile davon, aus Edelmetall; Springmesser, Jagdmesser, Trennklingen, Wurfmesser usw. sowie ähnliche Messer; Bomben,<br />

Granaten, Torpedos, Minen <strong>und</strong> sonstige Munition <strong>und</strong> Projektile; Zigaretten <strong>und</strong> andere Tabakwaren.<br />

<strong>Post</strong>sendungen aus EU-Mitgliedsländern an Empfänger in den Niederlanden, die Zigaretten oder andere Tabakwaren (auch als<br />

Geschenk) enthalten, sind nicht erlaubt, da diese Waren nicht das holländische Verbrauchsteuersiegel tragen. Sie werden als<br />

verbotene Gegenstände behandelt. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Unternehmen, die einen Steuervertreter in den<br />

Niederlanden mit der Zahlung der fälligen Mehrwert- <strong>und</strong> Verbrauchsteuer beauftragen <strong>und</strong> der Sendung ein vereinfachtes<br />

Verbrauchsteuerdokument beigefügt haben.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> oder im Durchgang zugelassene Gegenstände sowie die Bedingungen für die <strong>Einfuhr</strong> oder Durchfuhr:<br />

Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen; Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien; Schrimps; ausgebrütete Eier von Hausgeflügel, „spezifische<br />

pathogenfreie“ ausgebrütete Eier; Därme, Blasen <strong>und</strong> Mägen von Rindern, Schweinen, Schafen oder Pferden; Zwiebeln, Knollen<br />

<strong>und</strong> Wurzelstöcke, als Blätter oder Blüten; Zichorienpflanzen <strong>und</strong> Wurzeln sowie Ableger <strong>und</strong> Setzlinge anderer Pflanzen;<br />

Schnittblumen, Blumen, Sprösslinge, Laub, Blattwerk, Zweige <strong>und</strong> andere Pflanzenteile sowie Gräser, Moos <strong>und</strong> Flechten für<br />

Blumenarrangements <strong>und</strong> zu Dekorationszwecken; Kartoffeln <strong>und</strong> Kartoffelsamen; Tomaten, Knoblauch, Lauch, Rotkohl, Weißkohl,<br />

Blumenkohl, Rosenkohl, Kopfsalat, Endivien, Chicoree <strong>und</strong> anderes frisches Gemüse; frische Zitrusfrüchte, Wein, Melonen, Äpfel,<br />

Birnen, Quitten, Aprikosen, Pflaumen, Erdbeeren, Himbeeren <strong>und</strong> anderes frisches Obst; Samen zum Säen; Kokablätter <strong>und</strong><br />

Cannabis; Hanflack; Opium; Rinde; Tierfett; Fleisch <strong>und</strong> Erzeugnisse auf der Gr<strong>und</strong>lage von Fleisch; verarbeitete Innereien<br />

enthaltende Zubereitungen; Chlorfluorkohlenstoffe (CFCs) <strong>und</strong> Halone; Hanf; zum Verkauf bestimmte Gold- oder<br />

Silberschmiedewaren mit einem geprüften Mindestgehalt vom 950/1000 für Platin, 916/1000, 833/1000 <strong>und</strong> 585/1000 für Gold <strong>und</strong><br />

925/1000, 840/1000 <strong>und</strong> 800/1000 für Silber; Lederarmbänder für Armbanduhren; Militärwaffen; Revolver <strong>und</strong> Pistolen; andere<br />

Feuerwaffen, wie beispielsweise Schrotflinten <strong>und</strong> Gewehre.<br />

Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />

Bienen:<br />

Eine Ausnahme von dem <strong>Einfuhr</strong>verbot ist für die <strong>Einfuhr</strong> von Bienen erforderlich. Diese Ausnahmeerlaubnis wird<br />

gewährt von "Rijksbijenteeltconsulent" (National Adviser for Apiculture), Bezuidenhoutseweg 73, P.O. Box 20401, 2500<br />

EK The Hague, Tel: (+31 70) 379 34 37.<br />

Stand: September 2013

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