Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Niederlande<br />
ISO-Ländercode: NL<br />
Vorbemerkung:<br />
Wegen der detaillierten <strong>Einfuhr</strong>vorschriften wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit des Versandes zu<br />
vergewissern.<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Alle lebenden Tiere, mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln <strong>und</strong> Seidenraupen; bestimmte Arten von Fleisch <strong>und</strong> Delikatessenfleisch<br />
aus den vom Ministerium für Landwirtschaft, Natur <strong>und</strong> Fischereiwesen (Ministry of Agriculture, Nature and Fishery) <strong>und</strong> dem<br />
Ministerium für Gemeinwohl, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Kultur (Ministry of Welfare, Health and Culture) angegebenen Ländern; lebende<br />
Fische aller Art; Schrimps aus Ländern, die keine Mitgliedsländer der EU sind; Vogeleier; die <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen <strong>und</strong><br />
Pflanzenerzeugnissen aus den vom Ministerium für Landwirtschaft, Natur <strong>und</strong> Fischereiwesen (Ministry of Agriculture, Nature and<br />
Fishery) angegebenen <strong>und</strong> beschriebenen Ländern; allgemeine Kartoffelsetzlinge, neue Kartoffeln <strong>und</strong> Kartoffelsamen, die als<br />
Nahrungsmittel für den Menschen oder als sonstige Nahrungsmittel verwendet werden; Rinde bestimmter Baumarten aus<br />
bestimmten Ländern; Schweineschmalz; anderes Schweinefett <strong>und</strong> Geflügelfett, ausgeschmolzen, auch ausgepresst oder mit<br />
Lösungsmitteln ausgezogen; Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen auch ausgepresst oder mit<br />
Lösungsmitteln ausgezogen; Teigwaren, gefüllt (ob gekocht anderweitig zubereitet); radioaktive Materialien <strong>und</strong> Substanzen;<br />
Chlorfluorkohlenstoffe (CFCs) <strong>und</strong> Halone sowie diese Stoffe enthaltende Mischungen aus Drittländern, die keine Mitglieder des<br />
Montrealer Protokolls sind; Betäubungsmittel wie beispielsweise Opium, Morphin, Kokain, Heroin, Haschisch <strong>und</strong> psychotrope<br />
Substanzen wie Amphetamine, LSD, Benzoamphetamine usw.; Sera <strong>und</strong> Impfstoffe; nicht genehmigte pharmazeutische<br />
Erzeugnisse; auf Nitrozellulose basierende Farben, Pigmentfarben <strong>und</strong> Rohmaterialien; Explosivstoffe oder leicht entzündliche<br />
Materialen wie beispielsweise Lacke; Gewehrpulver; zubereitete Explosivstoffe; Zündhütchen <strong>und</strong> Sprengkapseln, elektrische<br />
Sprengzünder <strong>und</strong> Patronenkappen; Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln <strong>und</strong> Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen,<br />
Knallkörper, Nebelsignale <strong>und</strong> andere pyrotechnische Artikel, andere leicht entzündliche oder explosive Artikel oder Substanzen;<br />
Nitrozellulose Filme, Filmabfälle; Röhren Rohre usw. aus Kunststoff; Tafeln, Platten usw. aus Kunststoff; alle auf Nitrozellulose<br />
basierenden Erzeugnisse; anstößige oder beleidigende Schriften, Darstellungen oder Objekte wie beispielsweise jugendgefährdende<br />
Veröffentlichungen; obszöne oder unmoralische Materialen; Unterlagen für nicht genehmigte Lotterien, Lostickets oder<br />
Werbematerial für ausländische Glücksspiele (Gesetze in den Niederlanden über Glücksspiele); Gold- oder Silberschmiedewaren<br />
<strong>und</strong> Teile davon, aus Edelmetall; Springmesser, Jagdmesser, Trennklingen, Wurfmesser usw. sowie ähnliche Messer; Bomben,<br />
Granaten, Torpedos, Minen <strong>und</strong> sonstige Munition <strong>und</strong> Projektile; Zigaretten <strong>und</strong> andere Tabakwaren.<br />
<strong>Post</strong>sendungen aus EU-Mitgliedsländern an Empfänger in den Niederlanden, die Zigaretten oder andere Tabakwaren (auch als<br />
Geschenk) enthalten, sind nicht erlaubt, da diese Waren nicht das holländische Verbrauchsteuersiegel tragen. Sie werden als<br />
verbotene Gegenstände behandelt. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Unternehmen, die einen Steuervertreter in den<br />
Niederlanden mit der Zahlung der fälligen Mehrwert- <strong>und</strong> Verbrauchsteuer beauftragen <strong>und</strong> der Sendung ein vereinfachtes<br />
Verbrauchsteuerdokument beigefügt haben.<br />
Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> oder im Durchgang zugelassene Gegenstände sowie die Bedingungen für die <strong>Einfuhr</strong> oder Durchfuhr:<br />
Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen; Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien; Schrimps; ausgebrütete Eier von Hausgeflügel, „spezifische<br />
pathogenfreie“ ausgebrütete Eier; Därme, Blasen <strong>und</strong> Mägen von Rindern, Schweinen, Schafen oder Pferden; Zwiebeln, Knollen<br />
<strong>und</strong> Wurzelstöcke, als Blätter oder Blüten; Zichorienpflanzen <strong>und</strong> Wurzeln sowie Ableger <strong>und</strong> Setzlinge anderer Pflanzen;<br />
Schnittblumen, Blumen, Sprösslinge, Laub, Blattwerk, Zweige <strong>und</strong> andere Pflanzenteile sowie Gräser, Moos <strong>und</strong> Flechten für<br />
Blumenarrangements <strong>und</strong> zu Dekorationszwecken; Kartoffeln <strong>und</strong> Kartoffelsamen; Tomaten, Knoblauch, Lauch, Rotkohl, Weißkohl,<br />
Blumenkohl, Rosenkohl, Kopfsalat, Endivien, Chicoree <strong>und</strong> anderes frisches Gemüse; frische Zitrusfrüchte, Wein, Melonen, Äpfel,<br />
Birnen, Quitten, Aprikosen, Pflaumen, Erdbeeren, Himbeeren <strong>und</strong> anderes frisches Obst; Samen zum Säen; Kokablätter <strong>und</strong><br />
Cannabis; Hanflack; Opium; Rinde; Tierfett; Fleisch <strong>und</strong> Erzeugnisse auf der Gr<strong>und</strong>lage von Fleisch; verarbeitete Innereien<br />
enthaltende Zubereitungen; Chlorfluorkohlenstoffe (CFCs) <strong>und</strong> Halone; Hanf; zum Verkauf bestimmte Gold- oder<br />
Silberschmiedewaren mit einem geprüften Mindestgehalt vom 950/1000 für Platin, 916/1000, 833/1000 <strong>und</strong> 585/1000 für Gold <strong>und</strong><br />
925/1000, 840/1000 <strong>und</strong> 800/1000 für Silber; Lederarmbänder für Armbanduhren; Militärwaffen; Revolver <strong>und</strong> Pistolen; andere<br />
Feuerwaffen, wie beispielsweise Schrotflinten <strong>und</strong> Gewehre.<br />
Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />
Bienen:<br />
Eine Ausnahme von dem <strong>Einfuhr</strong>verbot ist für die <strong>Einfuhr</strong> von Bienen erforderlich. Diese Ausnahmeerlaubnis wird<br />
gewährt von "Rijksbijenteeltconsulent" (National Adviser for Apiculture), Bezuidenhoutseweg 73, P.O. Box 20401, 2500<br />
EK The Hague, Tel: (+31 70) 379 34 37.<br />
Stand: September 2013