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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Nicaragua<br />

ISO-Ländercode: NI<br />

Vorbemerkungen:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, Geldscheinen oder anderen Inhaberpapieren, Traveller Cheques, verarbeitetem oder<br />

unverarbeitetem Platin, Gold oder Silber, Edelsteinen, Juwelen oder anderen Wertgegenständen in gewöhnlichen <strong>und</strong><br />

eingeschriebenen Sendungen ist nicht erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Geldstücke, Banknoten, Platin, Gold <strong>und</strong> Silber; kommunistische Bücher, Zeitschriften <strong>und</strong> jedes andere kommunistische<br />

Propagandamaterial; beleidigende, unmoralische oder aufrührerische Veröffentlichungen; ausländische Lotterielose; in Nicaragua<br />

nicht registrierte pharmazeutische Spezialitäten sowie pharmazeutische Präparate oder Geheimmittel, deren Zusammensetzung<br />

unbekannt <strong>und</strong> nicht veröffentlicht worden ist; Gegenstände aus Stoffen, die vom Minister für öffentliche Ges<strong>und</strong>heit für giftig oder<br />

ges<strong>und</strong>heitsschädlich erklärt worden sind; gebrauchte Gegenstände <strong>und</strong> schmutzige Wäsche, die der öffentlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />

schaden können; lebende Tiere außer Bienen, Blutegeln <strong>und</strong> Seidenraupen; Zigarren <strong>und</strong> Zigaretten, die nicht mit der Angabe des<br />

Herstellers oder ihrer Herkunft versehen sind; Eisen- <strong>und</strong> Bleikugeln sowie andere Kriegsgeschosse; Schießpulver jeder Art;<br />

Streichhölzer <strong>und</strong> Feuerzeuge; Polizeipfeifen, Telegrafenapparate; Destillationsapparate; Geräte zur Herstellung von Falschgeld;<br />

Glücksspielautomaten.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Injektionsbestecke; Gewehre <strong>und</strong> Revolver, Kriegsmaterial, Sprengstoffe, Zündgeräte für Sprengungen; Opium <strong>und</strong> seine Alkaloide;<br />

gebrauchte Säcke.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer, französischer oder spanischer Sprache.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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