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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Schuhe, Gamaschen <strong>und</strong> ähnliche Artikel; Teile dieser Gegenstände:<br />

Holzschuhe oder getragenes Schuhwerk müssen vom Australian Quarantine and Inspection Service genehmigt sein.<br />

Kopfbedeckungen <strong>und</strong> Teile von Kopfbedeckungen:<br />

Gebrauchte Kopfbedeckungen müssen vom Australian Quarantine and Inspection Service genehmigt sein.<br />

Regenschirme, Sonnenschirme, Gartenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen <strong>und</strong> deren Teile:<br />

Scharfkantige <strong>und</strong> spitze Gegenstände müssen entsprechend den Anforderungen der Australischen <strong>Post</strong> verpackt sein.<br />

Für Gegenstände, die bei Tieren verwendet wurden, ist die Genehmigung des Australian Quarantine and Inspection Service<br />

erforderlich.<br />

Veredelte Federn <strong>und</strong> Daunen sowie Artikel aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Erzeugnisse aus menschlichem<br />

Haar:<br />

Für alle rohen, unbehandelten oder unbearbeiteten Gegenstände ist die Genehmigung des Australian Quarantine and<br />

Inspection Service erforderlich.<br />

Keramikerzeugnisse:<br />

Glasiertes Keramikgeschirr ist verboten, wenn es sich um Geschirr handelt, das normalerweise für die Lagerung oder den<br />

Verzehr von Lebensmitteln verwendet wird <strong>und</strong> das Blei oder Kadmium in einer Menge abgibt, die über den festgelegten<br />

Mengen liegt.<br />

Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder ähnliche Steine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen oder -auflagen <strong>und</strong><br />

Erzeugnisse aus diesen Materialien; Modeschmuck; Münzen:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von nachgemachten Münzen oder bestimmten bleibeschichteten Gegenständen ist die Genehmigung der<br />

zuständigen Behörden erforderlich.<br />

Blei <strong>und</strong> Bleierzeugnisse:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von organischen Bleiverbindungen, einschließlich Gegenständen zur Verwendung in<br />

Verbrennungskraftmaschinen, gelten detaillierte Einzelbedingungen.<br />

Werkzeuge, Geräte, Schneidwaren, Löffel <strong>und</strong> Gabeln aus unedlen Metallen; deren Teilen aus unedlen Metallen:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Getränkespendern oder –behältern aus Metall, die das ausgegebene oder darin enthaltene Getränk über<br />

die festgelegten Höchstgrenzen hinaus verunreinigen, ist die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich.<br />

Verschiedene Artikel aus unedlen Metallen:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Geldkassetten mit einer Beschichtung aus einem Material, das mehr als 250 mg/kg Blei oder<br />

Bleiverbindungen, berechnet in Blei, enthält, ist die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich.<br />

Maschinen <strong>und</strong> mechanische Geräte, Elektrogeräte <strong>und</strong> deren Teile; Geräte zur Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, Geräte<br />

zur Aufzeichnung oder Wiedergabe von Bild <strong>und</strong> Ton im Fernsehen sowie Teile <strong>und</strong> Zubehör dieser Geräte:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von bestimmten Typen von Funkanlagen <strong>und</strong> CB-Funkgeräten, schnurlosen Telefonen <strong>und</strong> Mobiltelefonen ist<br />

die vorherige Genehmigung erforderlich.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von isolierten elektrischen Leitern in Form von Kabeln oder flexiblen Schnüren, die für eine Spannung von 250<br />

V bzw. 660 V ausgelegt sind <strong>und</strong> einen Querschnitt von einem Quadrat-Inch (25,2 mm²) oder weniger haben, gelten detaillierte<br />

Einzelbedingungen.<br />

Nicht schienengeb<strong>und</strong>ene Fahrzeuge sowie deren Teile <strong>und</strong> Zubehör:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Windschutzscheiben, Fenstern <strong>und</strong> Innentrennscheiben von Kraftfahrzeugen sowie Schutzhelmen für<br />

Kraftfahrer, die nicht den festgelegten Normen entsprechen, ist die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörden<br />

erforderlich.<br />

Instrumente <strong>und</strong> Geräte für die Optik, die Fotografie oder den Film, Mess-, Kontroll- oder Präzisionsinstrumente <strong>und</strong><br />

-geräte; medizinisch-chirurgische Instrumente <strong>und</strong> Geräte:<br />

Auf Instrumenten für die Anzeige von bestimmten Masseanziehungskräften auf der Beaumé-Skala muss die Temperatur <strong>und</strong><br />

der Standardisierungsmodul markiert sein, <strong>und</strong> sie müssen bis zu einem Teilstrich der Skaleneinteilung genau sein.<br />

Waffen, Munition <strong>und</strong> deren Teile sowie Zubehör:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> folgender Gegenstände ist die schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich:<br />

- Geräte oder Einrichtungen, die zur Kriegsführung oder für ähnliche Einsatzzwecke bestimmt sind bzw. dafür umgerüstet<br />

wurden;<br />

- Dolche; batteriebetriebene Handgeräte, die bei Kontakt einen elektrischen Schock oder einen akustischen<br />

Hochfrequenzschock versetzen oder Gas oder Flüssigkeit abgeben sollen;<br />

- Blasrohrpfeile mit vergifteten Spitzen;<br />

- Schnappmesser;<br />

- Schlagringe;<br />

- Handschuhe oder ähnlicher Handschutz mit Nieten, die die Haut durchdringen oder verletzen sollen;<br />

- Gegenstände mit verborgenen Messern oder Klingen;<br />

- Jagdschleudern, Katapulte oder Steinschleudern;<br />

- versenkte Wurfeisen oder Wurfsterne <strong>und</strong> ähnliche Gegenstände;<br />

- Schutzjacken <strong>und</strong> -westen, Rüstungen <strong>und</strong> andere Bekleidungsstücke, die das Durchdringen eines aus einer<br />

Schusswaffe abgegebenen Projektils verhindern sollen;<br />

- Schalldämpfer für Schusswaffen;<br />

- abnehmbare Magazine für bestimmte Schusswaffen.<br />

Stand: September 2013

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