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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Verschiedene Waren:<br />

Eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörden ist erforderlich für die <strong>Einfuhr</strong> von:<br />

- mit einem Material beschichteten Stiften oder Farbpinseln, deren nicht-flüchtiger Anteil an bestimmten Metallen höher ist als<br />

die in den Anmerkungen zu Kapitel 95 des Warenverzeichnisses festgelegten Grenzwerte;<br />

- H<strong>und</strong>ekragen mit Vorrichtungen zum Auslösen eines elektrischen Schlages bzw. Spitzen, welche die Haut eines Tieres<br />

durchdringen sollen.<br />

Es sollte außerdem angemerkt werden, dass eine schriftliche Genehmigung für die <strong>Einfuhr</strong> von Waren erforderlich ist, die Samen<br />

von Pflanzen enthalten, deren <strong>Einfuhr</strong> bestimmten Einschränkungen unterliegt.<br />

Kunstgegenstände, Sammlungsstücke <strong>und</strong> Antiquitäten:<br />

Von den Behörden Naurus werden alle illegal aus einem anderen Land ausgeführten Gegenstände als illegale <strong>Einfuhr</strong>en<br />

angesehen <strong>und</strong> können aus diesem Gr<strong>und</strong> beschlagnahmt werden.<br />

Eine schriftliche Genehmigung der Treuhandgebiete von Papua New Guinea Public Museum and Art Gallery ist dem Zolleinnehmer<br />

vorzulegen, um die <strong>Einfuhr</strong> von Gegenständen zu genehmigen, die sich im nationalen Kulturbesitz von Papua-Neuguinea befinden.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Es bestehen keine besonderen Erfordernisse hinsichtlich des Versandes von Rechnungen, um jedoch die Warenabfertigung<br />

durchzuführen, sind gewerbliche Unterlagen den Zollbehörden vorzulegen, in denen die Waren <strong>und</strong> der Warenwert angegeben<br />

sind.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.<br />

Sonstige Zollbestimmungen:<br />

Da die Bestimmungen hinsichtlich der verbotenen oder beschränkten <strong>Einfuhr</strong>en kurzfristigen Änderungen unterliegen, sollten<br />

die Absender die aktuellen Erfordernisse von den diplomatischen Vertretern Naurus in dem Land der jeweiligen Aufgabe der<br />

Sendung oder von den Zollämtern Naurus einholen.<br />

Biologische Substanzen - Da die Bestimmungen hinsichtlich der verbotenen oder beschränkten <strong>Einfuhr</strong>en kurzfristigen<br />

Änderungen unterliegen, sollten die Absender die aktuellen Erfordernisse von den diplomatischen Vertretern Naurus in dem<br />

Land der jeweiligen Aufgabe der Sendung oder von den Zollämtern Naurus einholen.<br />

Ges<strong>und</strong>heitsanforderungen, Medizin <strong>und</strong> therapeutische Waren – Informationen hinsichtlich der Ges<strong>und</strong>heitsanforderungen<br />

<strong>und</strong> der <strong>Einfuhr</strong> von Ges<strong>und</strong>heitsartikeln, Arzneimitteln, Medizin <strong>und</strong> therapeutischen Artikeln können eingeholt werden.<br />

Kulturgüter - Informationen hinsichtlich der <strong>Einfuhr</strong> von Kulturgütern können eingeholt werden.<br />

Kommunikationsgeräte - Informationen hinsichtlich der <strong>Einfuhr</strong> von Funktelefonanlagen <strong>und</strong> für CB Radios, Schnurlostelefonen<br />

<strong>und</strong> Funktelefonen können eingeholt werden.<br />

Informationen hinsichtlich der Verpackungserfordernisse der <strong>Post</strong> Naurus <strong>und</strong> der Transportbedingungen bezüglich bestimmter<br />

Kategorien gefährlicher Güter können eingeholt werden.<br />

Allgemeine Informationen hinsichtlich der internationalen Dienste der <strong>Post</strong> Naurus können eingeholt werden.<br />

Gemäß den Zollbestimmungen können Gegenstände beschlagnahmt werden, wenn sie falsch oder betrügerisch beschriftet,<br />

erklärt, angezeigt oder dargestellt werden.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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