Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
- Zulässige biologische Proben, bakteriologische <strong>und</strong> pathologische Substanzen <strong>und</strong> verderbliche biologische Substanzen,<br />
ansteckend oder nicht ansteckend, sofern sie in der vorgeschriebenen Art <strong>und</strong> Weise verpackt <strong>und</strong> befördert werden.<br />
- Aus Tierhaaren bestehende oder Tierhaare enthaltende Rasierpinsel <strong>und</strong> Zahnbürsten, die in Asien oder Südostasien - außer<br />
Japan oder Neuseeland - hergestellt wurden.<br />
- Aus Tierhaaren bestehende oder Tierhaare enthaltende <strong>und</strong> aus Asien oder Südostasien - außer Japan <strong>und</strong> Neuseeland -<br />
stammende Bürsten (außer Rasierpinsel <strong>und</strong> Zahnbürsten) <strong>und</strong> Toilettenartikel, sofern den Waren eine offizielle<br />
Bescheinigung des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums oder eines entsprechenden Ministeriums des Landes beiliegt, in dem die Waren<br />
hergestellt wurden <strong>und</strong> in der das Verfahren beschrieben wird, mit dem die zur Herstellung der Waren verwendeten Haare vor<br />
oder während der Herstellung der Waren gereinigt <strong>und</strong> desinfiziert wurden <strong>und</strong> sofern das verwendete Verfahren vom<br />
Leitenden Quarantänebeauftragten (Chief Quarantine Officer) als zufrieden stellendes Verfahren für die Reinigung <strong>und</strong><br />
Desinfektion der zur Herstellung der entsprechenden Waren verwendeten Haare zugelassen wurde.<br />
- Proben oder Probenteile von giftigen Reptilien, die nicht in Anlage 1 oder 2 des Tierschutzgesetzes von 1982 (Protection<br />
(Regulierung von Exporten <strong>und</strong> Importen) Act 1982) verzeichnet sind, aus denen die giftigen Drüsen oder Giftzähne nicht<br />
entfernt wurden.<br />
Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />
Allgemeine Anmerkungen<br />
Alle lebenden Pflanzenmaterialien, einschließlich Samen, Früchten, Schnittgut, Blumenzwiebeln, Pflanzen <strong>und</strong> Knollen, erfordern<br />
vor der <strong>Einfuhr</strong> eine Genehmigung durch die Quarantäne- <strong>und</strong> Prüfstelle Naurus (Nauru Quarantine and Inspection Service (NQIS)).<br />
Alle aus Pflanzenmaterialien hergestellten Artikel, einschließlich Holz <strong>und</strong> Artikel aus Holz <strong>und</strong> Bambus, unterliegen der Quarantäne<br />
<strong>und</strong> müssen der NQIS zur Prüfung vorgelegt werden. Werden sie als von Krankheiten oder Insekten befallen bef<strong>und</strong>en, können die<br />
Artikel nach dem Ermessen der NQIS-Beauftragten behandelt, vernichtet oder auf Kosten des Eigentümers zurück gesendet<br />
werden<br />
Kaffee, Tee, Mate <strong>und</strong> Gewürze:<br />
Kaffee darf vorbehaltlich der von den zuständigen Behörden festgelegten Bedingungen, einschließlich Quoten, eingeführt werden.<br />
Ölsamen <strong>und</strong> ölhaltige Früchte; verschiedene Samen <strong>und</strong> Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh <strong>und</strong><br />
Futter:<br />
Eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörden ist für die <strong>Einfuhr</strong> von Samen einer Pflanze der Gattungen Strychnos nuxvomica,<br />
Abrus precatorius oder Ricinus communis bzw. allen ganz oder teilweise aus Samen bestehenden oder Samen dieser<br />
Pflanzengattungen enthaltenden Waren erforderlich.<br />
Tierische oder pflanzliche Fette <strong>und</strong> Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen<br />
oder pflanzlichen Ursprungs:<br />
Diese Erzeugnisse sind zugelassen, vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch die Quarantäne- <strong>und</strong> Prüfstelle Naurus<br />
(Nauru Quarantine and Inspection Service).<br />
Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten <strong>und</strong> Essig; Tabak <strong>und</strong> verarbeitete<br />
Tabakersatzstoffe:<br />
Allgemeine Anmerkungen<br />
Informationen bezüglich der <strong>Einfuhr</strong> von in diesem Abschnitt enthaltenen Waren können von der Quarantäne- <strong>und</strong> Prüfstelle Naurus<br />
(Nauru Quarantine and Inspection Service) eingeholt werden.<br />
Zucker <strong>und</strong> Zuckerwaren:<br />
Die Genehmigung von den zuständigen Behörden ist für die <strong>Einfuhr</strong> von Zuckerwaren mit einem Alkoholgehalt von über 1,15 Vol-%<br />
erforderlich.<br />
Getränke, alkoholische Flüssigkeiten <strong>und</strong> Essig:<br />
Vor der <strong>Einfuhr</strong> größerer Mengen von alkoholischen Getränken oder Spirituosen sollten die Zollbehörden befragt werden.<br />
Tabakwaren <strong>und</strong> Tabakersatzerzeugnisse:<br />
Vor der <strong>Einfuhr</strong> größerer Mengen von Zigaretten oder anderen Tabakerzeugnisse sollten die Zollbehörden befragt werden.<br />
Erze, Schlacken <strong>und</strong> Asche:<br />
Für die <strong>Einfuhr</strong> dieser Waren ist eine Genehmigung durch die Zollbehörden erforderlich.<br />
Organische chemische Erzeugnisse:<br />
Für die <strong>Einfuhr</strong> bestimmter Chlorkohlenwasserstoffchemikalien einschließlich Aldrin (HHDN), Hexachlorcyclohexan (BHC) (HCH),<br />
Lindan (g-BHC) (g-HCH), Chlordan, Dieldrin (HEOD), DDT (pp'-DDT), Endrin, Hexachlorbenzen (HCB), Heptachlor, Methoxychlor<br />
<strong>und</strong> Oxychlordan ist die Erlaubnis von den maßgeblichen Behörden erforderlich.<br />
Pharmazeutische Erzeugnisse:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Medizin, Arzneimitteln <strong>und</strong> therapeutischen Substanzen unterliegt einer Reihe von Bedingungen. Zu den in diese<br />
Kategorie fallenden Waren zählen Abtreibungsmittel; anabole oder androgene Substanzen oder natürliche oder synthetisch<br />
hergestellte Wachstumshormone; Aphrodisiaka; Aminophenazone (Aminopyrine); Bithiniol; 5-Bromo-4'-Chlorosalicylanilide;<br />
Buniodylnatrium (Bunamiodyl); Zinchophen-Methylester (Methyl-2-Phenylzinchoninat); Fenticlor; glykolhaltige Nahrungsmittel,<br />
Getränke oder Oralmedizin für den Verzehr durch den Menschen (oder ein Glykolderivat außer Propylenglykol) oder Kalmus oder<br />
Kalmusöl; (2-Isopropyl-4-Pentenoyl) Harnstoff; Wermutöl; Laetril; Zubereitungen, die angeblich ein Heilmittel gegen Trunkenheit,<br />
Alkohol- oder Drogensucht darstellen; Thalidomid; Triparanol; Xylitol; Notfallsets für Schlangenbisse oder Erste-Hilfe-<br />
Verbandskästen mit Anweisungen für eine Behandlung bei Schlangenbissen durch Ausschneiden des Bissbereichs oder die<br />
Verwendung von arteriellen Staubinden.<br />
Düngemittel:<br />
Düngemittel dürfen vorbehaltlich der Genehmigung der Quarantäne- <strong>und</strong> Prüfstelle Naurus (Nauru Quarantine and Inspection<br />
Service) eingeführt werden.<br />
Stand: September 2013