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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Medikamenten, Betäubungs- <strong>und</strong> Behandlungsmitteln unterliegt einer Reihe von Bedingungen. In diese<br />

Kategorie gehören: Abtreibungsmittel, Anabolika <strong>und</strong> Androgene sowie natürliche <strong>und</strong> künstliche Wachstumshormone,<br />

Aphrodisiaka, Aminophenazon (Aminopyrin), Bithiniol, 5-Brom-4‘-Chlorsalicylanilid, Buniodyl-Natrium (Bunamiodyl),<br />

Cinchophen-Methylester (Methyl-2-Phenylcinchoninat), Fenticlor; Esswaren, Getränke oder oral einzunehmende Medikamente<br />

für die Humanmedizin, die Glykol (oder ein Glykol-Derivat außer Propylen-Glykol) oder Kalmus bzw. Kalmusöl enthalten; (2-<br />

isopropyl-4-pentenoyl)-Harnstoff, Wermutöl, Laetril; Erzeugnisse, die angeblich Mittel gegen Betrunkenheit, Alkohol- oder<br />

Drogenabhängigkeit sind; Thalidomid, Triparanol, Xylitol; Schlangenbiss- oder Erste-Hilfe-Ausrüstungen, in denen<br />

Anweisungen enthalten sind, die zur Behandlung von Schlangenbissen das Herausschneiden oder Entfernen der Bissstelle<br />

oder die Verwendung von Aderpressen empfehlen.<br />

Düngemittel:<br />

Düngemittel dürfen vorbehaltlich der Genehmigung des Australian Quarantine and Inspection Service eingeführt werden.<br />

Gerb- oder Färbextrakte; Tannine <strong>und</strong> deren Derivate; Pigmente <strong>und</strong> sonstige Farbstoffe; Anstrichfarben <strong>und</strong> Lacke, Kitt;<br />

Tinte:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Stoffen, die aus organischem Material gewonnen wurden, ist die Genehmigung des Australian Quarantine<br />

and Inspection Service erforderlich.<br />

Ätherische Öle <strong>und</strong> Resinoide, Parfümerie- oder Toilettenartikel <strong>und</strong> Kosmetikerzeugnisse:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Kosmetikprodukten mit einem Gehalt von über 250 mg/kg Blei bzw. Bleiverbindungen (berechnet als Blei),<br />

außer Produkten mit einem Gehalt von über 250 mg/kg Bleiacetat zur Haarbehandlung, ist die schriftliche Genehmigung der<br />

zuständigen Behörden erforderlich.<br />

Foto- <strong>und</strong> Filmprodukte:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> dieser Produkte unterliegt den Customs (Cinematograph Films) Regulations (<strong>Zollvorschriften</strong> für Kinofilme) sowie<br />

anderen Bedingungen, die für den Inhalt dieser Produkte gelten.<br />

Verschiedene Produkte der chemischen Industrie:<br />

Polychlorbiphenyl, Terphenyl usw. ist zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen vorbehaltlich der schriftlichen Genehmigung zur <strong>Einfuhr</strong>.<br />

Gummi <strong>und</strong> Gummierzeugnisse:<br />

Radiergummis in Form von Babyschnullern, die kleiner sind als in den australischen Normen festgelegt, sowie Radiergummis,<br />

die den Geruch <strong>und</strong> das Aussehen von Lebensmitteln haben <strong>und</strong> die nicht den australischen Normen entsprechen.<br />

Felle <strong>und</strong> Häute, Leder, Rauchwaren <strong>und</strong> Erzeugnisse aus diesen Materialien; Sattlerwaren, Reiseartikel, Handtaschen <strong>und</strong><br />

ähnliche Behältnisse; Erzeugnisse aus Därmen (außer von Seidenraupen):<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Für alle unter diesen Abschnitt fallenden unbehandelten <strong>und</strong> unbearbeiteten Gegenstände ist die Genehmigung des Australian<br />

Quarantine and Inspection Service erforderlich.<br />

Lederwaren; Sattlerwaren <strong>und</strong> Gurtwerk; Reiseartikel, Handtaschen <strong>und</strong> ähnliche Behältnisse; Erzeugnisse aus Därmen<br />

(außer von Seidenraupen):<br />

Für Gegenstände, die bei Tieren verwendet wurden, ist die Genehmigung des Australian Quarantine and Inspection Service<br />

erforderlich.<br />

Holz <strong>und</strong> Holzwaren; Holzkohle; Kork <strong>und</strong> Korkwaren; Waren aus Stroh, Esparto oder aus anderen Flechtmaterialien;<br />

Korb- <strong>und</strong> Flechtwaren:<br />

Für die unter diesen Abschnitt fallenden Gegenstände ist die Genehmigung des Australian Quarantine and Inspection Service<br />

erforderlich.<br />

Verlags- oder Presseerzeugnisse, Bilder <strong>und</strong> andere Produkte der Druckindustrie; Hand oder Maschine geschriebene<br />

Texte <strong>und</strong> Pläne:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Werbematerial für Waren, die angeblich therapeutischen Zwecken dienen, <strong>und</strong> das Erklärungen oder<br />

Behauptungen enthält, die irreführend, falsch oder übertrieben sind, ist die Genehmigung der zuständigen Behörden<br />

erforderlich.<br />

Textilien <strong>und</strong> Textilerzeugnisse:<br />

Für alle unter diesen Abschnitt fallenden unbehandelten <strong>und</strong> unbearbeiteten Gegenstände ist die Genehmigung des Australian<br />

Quarantine and Inspection Service erforderlich.<br />

Teppiche <strong>und</strong> sonstige textile Bodenbeläge:<br />

Importierte Teppiche <strong>und</strong> entsprechende gebrauchte Gegenstände müssen in einem zugelassenen Verfahren desinfiziert sein.<br />

Kleidung <strong>und</strong> Kleidungszubehör, jedoch nicht in Form von Wirk- <strong>und</strong> Strickwaren:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Nachtbekleidung für Kinder aus entzündlichem Material <strong>und</strong> von Kleidungsstücken aus<br />

Chemiefaserstoffen, die Tris-(2,3-Dibromopropyl)-Phosphat enthalten, sowie von Garnen aus anderen, daraus bestehenden<br />

Materialien, ist die schriftliche Genehmigung des zuständigen Behörden erforderlich.<br />

Sonstige gefertigte Textilwaren; Garnituren; Altkleider <strong>und</strong> Lumpen:<br />

Wollsackleinen <strong>und</strong> Wollsackkappen, einschließlich Kappen aus Polyethylen hoher Dichte, Jute oder Nylon-Filament sind<br />

vorbehaltlich der schriftlichen Genehmigung der zuständigen Behörden zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> gebrauchter Bekleidung ist eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich (nicht für die<br />

<strong>Einfuhr</strong> von Bekleidung einer Person für den eigenen Gebrauch oder für ein Familienmitglied).<br />

Stand: September 2013

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