Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Pharmazeutische Produkte:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Medikamenten, Betäubungs- <strong>und</strong> Behandlungsmitteln unterliegt einer Reihe von Bedingungen. In diese<br />
Kategorie gehören: Abtreibungsmittel, Anabolika <strong>und</strong> Androgene sowie natürliche <strong>und</strong> künstliche Wachstumshormone,<br />
Aphrodisiaka, Aminophenazon (Aminopyrin), Bithiniol, 5-Brom-4‘-Chlorsalicylanilid, Buniodyl-Natrium (Bunamiodyl),<br />
Cinchophen-Methylester (Methyl-2-Phenylcinchoninat), Fenticlor; Esswaren, Getränke oder oral einzunehmende Medikamente<br />
für die Humanmedizin, die Glykol (oder ein Glykol-Derivat außer Propylen-Glykol) oder Kalmus bzw. Kalmusöl enthalten; (2-<br />
isopropyl-4-pentenoyl)-Harnstoff, Wermutöl, Laetril; Erzeugnisse, die angeblich Mittel gegen Betrunkenheit, Alkohol- oder<br />
Drogenabhängigkeit sind; Thalidomid, Triparanol, Xylitol; Schlangenbiss- oder Erste-Hilfe-Ausrüstungen, in denen<br />
Anweisungen enthalten sind, die zur Behandlung von Schlangenbissen das Herausschneiden oder Entfernen der Bissstelle<br />
oder die Verwendung von Aderpressen empfehlen.<br />
Düngemittel:<br />
Düngemittel dürfen vorbehaltlich der Genehmigung des Australian Quarantine and Inspection Service eingeführt werden.<br />
Gerb- oder Färbextrakte; Tannine <strong>und</strong> deren Derivate; Pigmente <strong>und</strong> sonstige Farbstoffe; Anstrichfarben <strong>und</strong> Lacke, Kitt;<br />
Tinte:<br />
Für die <strong>Einfuhr</strong> von Stoffen, die aus organischem Material gewonnen wurden, ist die Genehmigung des Australian Quarantine<br />
and Inspection Service erforderlich.<br />
Ätherische Öle <strong>und</strong> Resinoide, Parfümerie- oder Toilettenartikel <strong>und</strong> Kosmetikerzeugnisse:<br />
Für die <strong>Einfuhr</strong> von Kosmetikprodukten mit einem Gehalt von über 250 mg/kg Blei bzw. Bleiverbindungen (berechnet als Blei),<br />
außer Produkten mit einem Gehalt von über 250 mg/kg Bleiacetat zur Haarbehandlung, ist die schriftliche Genehmigung der<br />
zuständigen Behörden erforderlich.<br />
Foto- <strong>und</strong> Filmprodukte:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> dieser Produkte unterliegt den Customs (Cinematograph Films) Regulations (<strong>Zollvorschriften</strong> für Kinofilme) sowie<br />
anderen Bedingungen, die für den Inhalt dieser Produkte gelten.<br />
Verschiedene Produkte der chemischen Industrie:<br />
Polychlorbiphenyl, Terphenyl usw. ist zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen vorbehaltlich der schriftlichen Genehmigung zur <strong>Einfuhr</strong>.<br />
Gummi <strong>und</strong> Gummierzeugnisse:<br />
Radiergummis in Form von Babyschnullern, die kleiner sind als in den australischen Normen festgelegt, sowie Radiergummis,<br />
die den Geruch <strong>und</strong> das Aussehen von Lebensmitteln haben <strong>und</strong> die nicht den australischen Normen entsprechen.<br />
Felle <strong>und</strong> Häute, Leder, Rauchwaren <strong>und</strong> Erzeugnisse aus diesen Materialien; Sattlerwaren, Reiseartikel, Handtaschen <strong>und</strong><br />
ähnliche Behältnisse; Erzeugnisse aus Därmen (außer von Seidenraupen):<br />
Allgemeine Anmerkungen<br />
Für alle unter diesen Abschnitt fallenden unbehandelten <strong>und</strong> unbearbeiteten Gegenstände ist die Genehmigung des Australian<br />
Quarantine and Inspection Service erforderlich.<br />
Lederwaren; Sattlerwaren <strong>und</strong> Gurtwerk; Reiseartikel, Handtaschen <strong>und</strong> ähnliche Behältnisse; Erzeugnisse aus Därmen<br />
(außer von Seidenraupen):<br />
Für Gegenstände, die bei Tieren verwendet wurden, ist die Genehmigung des Australian Quarantine and Inspection Service<br />
erforderlich.<br />
Holz <strong>und</strong> Holzwaren; Holzkohle; Kork <strong>und</strong> Korkwaren; Waren aus Stroh, Esparto oder aus anderen Flechtmaterialien;<br />
Korb- <strong>und</strong> Flechtwaren:<br />
Für die unter diesen Abschnitt fallenden Gegenstände ist die Genehmigung des Australian Quarantine and Inspection Service<br />
erforderlich.<br />
Verlags- oder Presseerzeugnisse, Bilder <strong>und</strong> andere Produkte der Druckindustrie; Hand oder Maschine geschriebene<br />
Texte <strong>und</strong> Pläne:<br />
Für die <strong>Einfuhr</strong> von Werbematerial für Waren, die angeblich therapeutischen Zwecken dienen, <strong>und</strong> das Erklärungen oder<br />
Behauptungen enthält, die irreführend, falsch oder übertrieben sind, ist die Genehmigung der zuständigen Behörden<br />
erforderlich.<br />
Textilien <strong>und</strong> Textilerzeugnisse:<br />
Für alle unter diesen Abschnitt fallenden unbehandelten <strong>und</strong> unbearbeiteten Gegenstände ist die Genehmigung des Australian<br />
Quarantine and Inspection Service erforderlich.<br />
Teppiche <strong>und</strong> sonstige textile Bodenbeläge:<br />
Importierte Teppiche <strong>und</strong> entsprechende gebrauchte Gegenstände müssen in einem zugelassenen Verfahren desinfiziert sein.<br />
Kleidung <strong>und</strong> Kleidungszubehör, jedoch nicht in Form von Wirk- <strong>und</strong> Strickwaren:<br />
Für die <strong>Einfuhr</strong> von Nachtbekleidung für Kinder aus entzündlichem Material <strong>und</strong> von Kleidungsstücken aus<br />
Chemiefaserstoffen, die Tris-(2,3-Dibromopropyl)-Phosphat enthalten, sowie von Garnen aus anderen, daraus bestehenden<br />
Materialien, ist die schriftliche Genehmigung des zuständigen Behörden erforderlich.<br />
Sonstige gefertigte Textilwaren; Garnituren; Altkleider <strong>und</strong> Lumpen:<br />
Wollsackleinen <strong>und</strong> Wollsackkappen, einschließlich Kappen aus Polyethylen hoher Dichte, Jute oder Nylon-Filament sind<br />
vorbehaltlich der schriftlichen Genehmigung der zuständigen Behörden zur <strong>Einfuhr</strong> zugelassen.<br />
Für die <strong>Einfuhr</strong> gebrauchter Bekleidung ist eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich (nicht für die<br />
<strong>Einfuhr</strong> von Bekleidung einer Person für den eigenen Gebrauch oder für ein Familienmitglied).<br />
Stand: September 2013