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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Myanmar<br />

ISO-Ländercode: MM<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der umfangreichen <strong>und</strong> detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die<br />

Zulässigkeit des Versandes zu vergewissern.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, Geldscheinen oder Inhaberpapieren jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in<br />

verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form sowie Juwelen, Schmuck <strong>und</strong> anderen Wertgegenständen in <strong>Post</strong>sendungen<br />

- einschließlich Wertsendungen - ist nicht zugelassen<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lebende Tiere, schädliche Tiere <strong>und</strong> Insekten; scharfe oder spitze Hörner; lebende Pflanzen <strong>und</strong> Produkte der Blumenzucht, wenn<br />

sie zur Herstellung von Betäubungsmitteln dienen können; Gemüse, Pflanzen, Wurzeln <strong>und</strong> Knollen als Nahrungsmittel, wenn sie<br />

zur Herstellung von Betäubungsmitteln dienen können; Gummi, Harz sowie sonstige Pflanzensäfte <strong>und</strong> -extrakte, wenn sie zur<br />

Herstellung von Betäubungsmitteln dienen können; tierische oder pflanzliche Fette <strong>und</strong> Öle, Produkte ihrer Dissoziation, bearbeitete<br />

Speisefette, Wachs tierischen oder pflanzlichen Ursprungs, wenn sie zur Herstellung von Betäubungsmitteln dienen können;<br />

sonstige Gegenstände <strong>und</strong> Produkte, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln dienen können; Edelmineralien; anorganische<br />

chemische Produkte die eine Gefahr darstellen können; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen,<br />

radioaktiven Elementen, Metallen seltener Erden oder Isotopen, die eine Gefahr darstellen können; organische chemische<br />

Produkte, die eine Gefahr darstellen können; Gerb- oder Färbextrakte, die eine Gefahr darstellen können; Tannine <strong>und</strong> deren<br />

Derivate, die eine Gefahr darstellen können; Pigmente oder sonstige Farbstoffe, die eine Gefahr darstellen können; Anstrichfarben<br />

<strong>und</strong> Lacke, die eine Gefahr darstellen können; Kitt <strong>und</strong> Tinte, die eine Gefahr darstellen können; verschiedene Produkte der<br />

chemischen Industrie, die eine Gefahr darstellen können; Druckerzeugnisse, die obszöne Bilder darstellen sowie<br />

Veröffentlichungen, welche die Sicherheit oder die innerstaatlichen Gesetze verletzen; echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine<br />

oder ähnliche Steine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen oder -auflagen <strong>und</strong> Erzeugnisse aus diesen Materialien; Modeschmuck;<br />

Münzen; scharfe <strong>und</strong> spitze Gegenstände; Waffen, Munition <strong>und</strong> deren Teile sowie Zubehör; antike Kunstgegenstände von hohem<br />

Wert, die zum kulturellen Erbe gehören.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Nachrichtentechnische Anlagen benötigen eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung.<br />

Sonstiges:<br />

Wenn folgende Gegenstände ordnungsgemäß verpackt sind, ist deren <strong>Einfuhr</strong> erlaubt:<br />

- Menschenhaare;<br />

- bestimmte Waren tierischen Ursprungs wie z.B. Haare, Borsten, Federn, Knochen, Hörner, Geweihe usw.;<br />

- tierische oder pflanzliche Fette <strong>und</strong> Öle, Produkte ihrer Dissoziation, bearbeitete Speisefette, Wachs tierischen oder pflanzlichen<br />

Ursprungs;<br />

- verschiedene Nahrungsmittelerzeugnisse;<br />

- Getränke, alkoholische Flüssigkeiten sowie Essig;<br />

- Tabakwaren <strong>und</strong> Tabakersatzerzeugnisse.<br />

Wenn folgende Gegenstände ordnungsgemäß verpackt sind oder als Warenproben versandt werden, ist deren <strong>Einfuhr</strong> erlaubt:<br />

- Erzeugnisse aus Stein, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Materialien;<br />

- Glas <strong>und</strong> Glaserzeugnisse.<br />

Für folgende Gegenstände dürfen Einzelteile eingeführt werden:<br />

- Kraftfahrzeuge, Traktoren, Zweiräder <strong>und</strong> sonstige am Boden verkehrenden Fahrzeuge;<br />

- Transportmittel der Luft- <strong>und</strong> Raumfahrt;<br />

- Transportmittel der See- <strong>und</strong> Flussschifffahrt.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

Stand: September 2013

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