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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Mosambik<br />

ISO-Ländercode: MZ<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Schecks oder irgendwelchen anderen Wertgegenständen in <strong>Post</strong>sendungen - einschließlich EMS-Sendungen - ist<br />

nicht erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lebende oder tote Tiere sowie ihre Innereien, ihr Blut usw.; Pflanzen, Samen <strong>und</strong> alle Teile von Pflanzen, die infiziert sind oder die<br />

durch eine beliebige Krankheit infiziert werden können <strong>und</strong> deren Beförderung auf bestimmten Wegen verboten oder<br />

Beschränkungen unterworfen wurde; radioaktive Stoffe; organische chemische Explosivstoffe, entflammbare <strong>und</strong> gefährliche<br />

organische chemische Stoffe; Explosivstoffe jeglicher Art <strong>und</strong> Streichhölzer; Filme <strong>und</strong> Kinofilme, auf denen Bilder zu sehen sind,<br />

die anstößig wirken <strong>und</strong> gegen die Gesetze <strong>und</strong> die öffentliche Ordnung verstoßen; feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die<br />

toxisch sind, die Augen reizen, erstickende oder blasenziehende Wirkung haben; Schecks <strong>und</strong> Wertpapiere; Bücher,<br />

Druckerzeugnisse, Zeichnungen <strong>und</strong> alle Veröffentlichungen, welche die bestehende Obrigkeit beleidigen oder welche gegen die<br />

Gesetze <strong>und</strong> die öffentliche Ordnung verstoßen; Goldstaub, Goldklumpen, Edelmetalle; alle Arten von Waffen, Munition, Patronen<br />

<strong>und</strong> Bomben.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen; Schädlinge <strong>und</strong> Vertilger schädlicher Insekten; Opium, Morphium, Kokain <strong>und</strong> sonstige<br />

Betäubungsmittel; pharmazeutische Produkte; Diamanten <strong>und</strong> Edelsteine; unbelichtetes Celluloid, Filme zum Fotografieren <strong>und</strong><br />

Kinofilme.<br />

Sonstiges:<br />

Bienen Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen müssen entsprechend den geltenden Bestimmungen verpackt sein.<br />

Schädlinge <strong>und</strong> Vertilger schädlicher Insekten, die zur Kontrolle dieser Insekten bestimmt sind, müssen zwischen offiziell<br />

anerkannten Institutionen ausgetauscht werden.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Opium, Morphium, Kokain <strong>und</strong> sonstigen Betäubungsmitteln ist nur mit Genehmigung der obersten<br />

Ges<strong>und</strong>heitsbehörde erlaubt. Die Betäubungsmittel müssen für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden <strong>und</strong><br />

in Kisten verpackt sein, die als Wertsendung zu versenden sind.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Medikamenten (Spezialitäten) ist nur ordnungsgemäß registrierten Firmen erlaubt. Auf den Verpackungen <strong>und</strong> den<br />

Aufklebern müssen alle Angaben bezüglich des Namens <strong>und</strong> der Zusammensetzung des Medikaments enthalten sein.<br />

Diamanten <strong>und</strong> Edelsteine dürfen in Wertbriefen eingeführt werden.<br />

Unbelichtetes Celluloid, Filme zum Fotografieren <strong>und</strong> Kinofilme müssen gut in einem Metallkasten verpackt sein <strong>und</strong> in eine feste<br />

Kiste aus Holz gelegt werden. Zwischen die obere Kante <strong>und</strong> die Seitenteile ist genügen Füllmaterial zu packen, damit der Inhalt<br />

nicht beschädigt wird. Der Deckel muss gut zugeschraubt sein, damit vollständige Sicherheit gewährleistet wird.<br />

Falsche Inhaltsangaben führen automatisch zur Beschlagnahme der betroffenen Sendungen.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

4 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder portugiesischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer, französischer oder portugiesischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer oder portugiesischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Handelsrechnungen sind erforderlich. Werden für die Waren „ad valorem“-Steuern erhoben, so ist der Sendung eine Rechnung in<br />

doppelter Ausfertigung mit einer genauen Angabe des Inhalts <strong>und</strong> des Werts jedes Artikels beizufügen.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Für Pflanzen <strong>und</strong> Samen erforderlich. Fehlen die Ursprungszeugnisse, werden die Gebühren für Pakete auf der Gr<strong>und</strong>lage der für<br />

die Verzollung geltenden Höchstsätze festgelegt.<br />

Stand: September 2013

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