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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Monaco<br />

ISO-Ländercode: MC<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit des<br />

Versandes zu vergewissern.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Drucksachen <strong>und</strong> Zeitungen, die Verkäufe nach dem so genannten „Schneeballsystem“ propagieren; Drucksachen <strong>und</strong> Zeitungen,<br />

die sich ganz oder teilweise auf ausländische oder nicht genehmigte Lotterien beziehen; Bücher in französischer Sprache, die in<br />

losen Blättern (nicht geb<strong>und</strong>en oder broschiert) versandt werden; empfängnisverhütende Erzeugnisse, Mittel, Apparate <strong>und</strong><br />

Instrumente, selbst wenn ihnen diese Eigenschaften fälschlich beigelegt werden; künstlicher Rum; Kunsthonig; künstliche Süßstoffe<br />

außer Saccharin; Kerzen, pflanzliche Fettstoffe zur Ernährung, Margarine, Oleomargarine, Olein, Stearin, Olein- <strong>und</strong> Stearinsäure;<br />

explodierbare, leicht entzündbare oder gefährliche Stoffe; Butangasfeuerzeuge; Schießpulver, Kriegsmaterial jeder Art; lebende<br />

Tiere außer Bienen <strong>und</strong> Blutegeln; tote Nagetiere <strong>und</strong> Vögel sowie deren Häute bzw. Bälge; Bruteier; bestimmte Pflanzen <strong>und</strong> Teile<br />

davon; Baumwollsamen; Kinderfläschchen; Waren <strong>und</strong> Erzeugnisse, die ein falsches monegassisches oder französisches<br />

Warenzeichen oder irgendein Zeichen bzw. eine Bezeichnung tragen, die den Anschein erweckt, dass sie aus Monaco oder<br />

Frankreich stammen bzw. dort hergestellt worden sind.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Geldstücke, Platin, Gold oder Silber, Edelsteine, Juwelen <strong>und</strong> andere kostbare Gegenstände; Rauschgifte <strong>und</strong> Betäubungsmittel;<br />

Medikamente; Sera, Impfstoffe, Viren, Giftstoffe u. Ä.; reines Saccharin in Pulverform; Alkohole, Liköre <strong>und</strong> Branntwein;<br />

ausländische Weine <strong>und</strong> Süßweine einschl. Wermutwein; Gemüse-, Pflaumen- <strong>und</strong> Fischkonserven; Seidenwaren; Lutscher,<br />

Sauger; Bienen sowie Honig <strong>und</strong> Wachs; bestimmte Pflanzen, Pflanzenteile <strong>und</strong> pflanzliche Erzeugnisse; Handelswaffen;<br />

Jagdgewehre.<br />

Bücher jeder Art einschl. Alben mit Bildern oder Abbildungen, Stiche, Radierungen, Lithographien usw. Fotografien sowie gedruckte<br />

oder gestochene Musiknoten unterliegen einer besonderen Bücherkontrolle des Innenministeriums.<br />

Tabak <strong>und</strong> Tabakerzeugnisse dürfen gr<strong>und</strong>sätzlich nur für Rechnung der Tabakregie eingeführt werden.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

Entfällt.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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