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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Pflanzenschutzmittel zur landwirtschaftlichen Nutzung:<br />

Diese Erzeugnisse dürfen nur eingeführt werden, wenn sie zu Forschungszwecken <strong>und</strong> zum Austausch zwischen den<br />

wissenschaftlichen Einrichtungen vorgesehen sind. Die Vorlage von Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnissen ist erforderlich.<br />

Getränke, Alkoholika:<br />

Bis zu 2 Liter Wein <strong>und</strong> bis zu 1 Liter Spirituosen dürfen pro Paket eingeführt werden.<br />

Tabakwaren <strong>und</strong> Tabakersatzerzeugnisse:<br />

Privatpersonen dürfen bis zu 200 Zigaretten oder Zigarren pro Paket einführen, ohne zollabgabepflichtig zu werden.<br />

Betäubungsmittel:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Betäubungsmitteln, Zubereitungen <strong>und</strong> Betäubungsmittel enthaltenden pharmazeutischen Besonderheiten<br />

bedarf einer vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium, Abteilung pharmazeutische <strong>und</strong> medizinische Einrichtungen (Pharmaceutical and<br />

Medical Equipment Department of the Ministry of Health) erteilten Genehmigung. Weitere Informationen über diese Vorschrift<br />

erhalten Sie von dem vorstehenden Ministerium. 277028 CHISINAU, Hincesti Street 1, REPUBLIC OF MOLDOVA; Fax: (+373<br />

2) 73 87 81.<br />

Pharmazeutische Produkte:<br />

Medikamente <strong>und</strong> andere zur medizinischen Behandlung eingesetzte Erzeugnisse. Die <strong>Einfuhr</strong> von Medikamenten <strong>und</strong><br />

anderen zur medizinischen Behandlung eingesetzten Erzeugnissen bedarf der vorherigen Genehmigung durch das<br />

Ges<strong>und</strong>heitsministerium (Ministry of Health, Pharmaceutical and Medical Equipment Department): 277028 CHISINAU, Hincesti<br />

Street 1, REPUBLIK MOLDAWIEN), oder des Ministeriums für Landwirtschaft <strong>und</strong> Nahrungsmittel (Ministry of Agriculture and<br />

Food; Veterinary Service: 277012 CHISINAU, bd Stefan cel Mare 162).<br />

Verhütungsmittel außer Medikamenten <strong>und</strong> Kondomen dürfen nur von Unternehmen oder Organisationen eingeführt werden,<br />

die vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium (Ministry of Health) vorher genehmigt wurden. Als Medikamente geltende Verhütungsmittel<br />

unterliegen den Bestimmungen für Medikamente (siehe vorstehenden Absatz).<br />

Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine <strong>und</strong> -metalle, Erzeugnisse aus diesen Materialien, Modeschmuck:<br />

Diese Artikel dürfen in Wertpaketen eingeführt werden, sofern sie ordnungsgemäß in den Zollinhaltserklärungen angegeben<br />

werden.<br />

Kriegsgerät:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Kriegsmaterial, Schießpulver <strong>und</strong> Explosivstoffen bedarf der Vorlage einer Genehmigung durch das<br />

Innenministerium (Ministry of the Interior).<br />

Jagd- <strong>und</strong> Sportgewehre erfordern eine Genehmigung durch das Innenministerium (Ministry of the Interior); andere Waffen<br />

müssen vom Verteidigungsministerium (Ministry of Defence) genehmigt werden.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer, französischer, rumänischer oder russischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in französischer, rumänischer oder russischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in französischer, rumänischer oder russischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Ist eine <strong>Post</strong>sendung kommerzieller Art, so muss dieser Sendung zusammen mit der Zollinhaltserklärung eine Handelsrechnung<br />

beiliegen. Wenn der Wert des Inhalts 2.000 US-$ nicht überschreitet, besteht keine Notwendigkeit des Beifügens von Rechnungen.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Der Ursprung der Waren ist nachzuweisen, sofern ihr Wert 2.000 US-$ übersteigt.<br />

Sonstiges:<br />

Alle nach Moldawien eingeführten Waren sind zu verzollen <strong>und</strong> die Zollinhaltserklärungen sind sorgfältig <strong>und</strong> genau auszufüllen.<br />

Alle mit falschen Zollinhaltserklärungen empfangenen <strong>Post</strong>sendungen werden von den Zollbehörden beschlagnahmt.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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