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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Moldau, Republik<br />

ISO-Ländercode: MD<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von in Umlauf befindlichen Banknoten, Inhaberpapieren jeglicher Art (Schecks) oder ausländischen Währungen ist in<br />

<strong>Post</strong>sendungen nicht zugelassen. Bei Verlust oder Beschädigung solcher Sendungen wird jegliche Haftung abgelehnt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere, mit Ausnahme von Bienen <strong>und</strong> Blutegeln; lebende Pflanzen, Pfropfreiser <strong>und</strong> Setzlinge; Kartoffeln; andere von<br />

Parasiten befallene <strong>und</strong> für Kulturpflanzen schädlich bef<strong>und</strong>enes Gemüse, Pflanzen, Wurzeln <strong>und</strong> genießbare Knollen; frische<br />

Orangen, alle Getreidesorten; Tabak in nichtfermentierten Blättern; radioaktive Materialien; als brennbar oder gefährlich geltende<br />

Materialien; jugendgefährdende Veröffentlichungen; Arbeiten, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen; obszöne oder<br />

unmoralische Artikel.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Fleisch <strong>und</strong> genießbaren Innereien, Fischen <strong>und</strong> Krustentieren, Weichtieren <strong>und</strong> sonstigen wirbellosen<br />

Wassertieren, Molkereiprodukten; Vogeleiern; Naturhonig sowie anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs; Frischobst;<br />

Ölsamen <strong>und</strong> ölhaltigen Fürchten, verschiedenen Samen <strong>und</strong> Früchten; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh <strong>und</strong><br />

Futter; Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Tieren ist besonders<br />

geregelt.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />

Bienen <strong>und</strong> Blutegel; Gemüse, Zwiebel, Knoblauch; Frischobst; alle Getreidesorten; Betäubungsmittel; Opium; tierische Fette <strong>und</strong><br />

Öle; Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost; Wermutwein <strong>und</strong> andere Weine<br />

aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert; andere gegorene Getränke wie z.B. Apfelwein,<br />

Birnenwein oder Met sowie Mischungen gegorener Getränke; Zigarren, Zigaretten; Wertpakete, die Morphine, Kokain oder sonstige<br />

Betäubungsmittel enthalten; medizinische Erzeugnisse; tierische oder menschliche Seren; Medikamente für human- oder<br />

tiermedizinische Zwecke; mikrobische Impfstoffe; Toxine; Kulturen von Mikroorganismen, die zu forschungs-, human- oder<br />

tiermedizinischen Zwecken eingesetzt werden <strong>und</strong> vergleichbare biologische Erzeugnisse; Zahnpasta <strong>und</strong> medizinische Seife, alle<br />

Erzeugnisse, die angeblich entweder Eigenschaften zur Heilung oder Vermeidung von menschlichen Krankheiten oder besondere<br />

therapeutische oder diätetische Eigenschaften aufweisen, einschließlich solchen, die mindestens 3% Menthol bzw. 5%<br />

Mentholkampfer enthalten; Spritzen <strong>und</strong> Nadeln für medizinische Zwecke; Verhütungsmittel; als brennbar oder gefährlich geltende<br />

Materialien benötigen eine vom Innenminister (Minister of the Interior) ausgestellte Genehmigung; chemische Zündhölzer;<br />

Banknoten, Devisen, Inhaberpapiere dürfen nur in Wertbriefen oder Wertpaketen versandt werden, sofern sie in den<br />

Zollinhaltserklärungen aufgeführt werden; Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle,<br />

Edelmetallplattierungen <strong>und</strong> Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen; Waffen <strong>und</strong> Munition; Teile davon <strong>und</strong> Zubehör.<br />

Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />

Tiere, Teile von Tieren, Waren tierischen Ursprungs:<br />

Für weitere Einzelheiten über die Bestimmungen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte an das Ministerium für<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> Nahrungsmittel (Ministry of Agriculture and Food, bd Stefan cel Mare 162).<br />

Bienen, Honig, Wachs <strong>und</strong> Imkereiprodukte:<br />

Bienen können auf Vorlage eines von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes ausgestellten tierärztlichen Zeugnisses<br />

eingeführt werden. Naturhonig kann nach Durchführung einer Ges<strong>und</strong>heitsprüfung von einem Tierarztprüfer in einem befugten<br />

Zollamt eingeführt werden. Sendungen von bis zu 2 kg Naturhonig in <strong>Post</strong>paketen ohne kommerziellen Wert sind von diesen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsformalitäten ausgenommen.<br />

Blutegel müssen sorgfältig in vorschriftsmäßigen Behältnissen verpackt werden.<br />

I. Produkte tierischen Ursprungs, die für den Verzehr durch den Menschen oder zur Viehzucht verwendet werden.<br />

- Die <strong>Einfuhr</strong> solcher Erzeugnisse ist zulässig, sofern die gültigen Hygienevorschriften eingehalten werden, d.h.:<br />

- zufrieden stellende Hygieneprüfung durch einen tierärztlichen Gutachter in einem befugten Zollamt <strong>und</strong><br />

Bescheinigung durch ein Ges<strong>und</strong>heitszeugnis.<br />

- Vorlage eines von den zuständigen Behörden des Herkunftslandes ausgestellten tierärztlichen Zeugnisses sowie<br />

eines Qualitätszeugnisses.<br />

II. Beim Transit zwischen zwei Grenzen ohne Öffnen der Ladung sind diese Erzeugnisse von allen in § 1 aufgeführten<br />

Ges<strong>und</strong>heitsformalitäten befreit.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />

Diese Erzeugnisse müssen bei der <strong>Einfuhr</strong> von einem Pflanzenschutzbeauftragten untersucht werden <strong>und</strong> ihnen muss ein im<br />

Herkunftsland ausgestelltes Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis beiliegen.<br />

Sonderfälle<br />

Besondere Bestimmungen hinsichtlich der Verhütung einer <strong>Einfuhr</strong> der nachfolgend aufgeführten Krankheiten <strong>und</strong> Parasiten<br />

(z.B.: Erwinia amylovara, Troquoderma granatium EV, Ceratitis Capitata Wied) führen zu einem <strong>Einfuhr</strong>verbot bestimmter<br />

Erzeugnisse aus den betreffenden Ländern durch Anwendung strengerer Maßnahmen. Die <strong>Einfuhr</strong> von Herbarien ist<br />

untersagt.<br />

Stand: September 2013

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