Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Moldau, Republik<br />
ISO-Ländercode: MD<br />
Vorbemerkung:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von in Umlauf befindlichen Banknoten, Inhaberpapieren jeglicher Art (Schecks) oder ausländischen Währungen ist in<br />
<strong>Post</strong>sendungen nicht zugelassen. Bei Verlust oder Beschädigung solcher Sendungen wird jegliche Haftung abgelehnt.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Alle lebenden Tiere, mit Ausnahme von Bienen <strong>und</strong> Blutegeln; lebende Pflanzen, Pfropfreiser <strong>und</strong> Setzlinge; Kartoffeln; andere von<br />
Parasiten befallene <strong>und</strong> für Kulturpflanzen schädlich bef<strong>und</strong>enes Gemüse, Pflanzen, Wurzeln <strong>und</strong> genießbare Knollen; frische<br />
Orangen, alle Getreidesorten; Tabak in nichtfermentierten Blättern; radioaktive Materialien; als brennbar oder gefährlich geltende<br />
Materialien; jugendgefährdende Veröffentlichungen; Arbeiten, die gegen die öffentliche Ordnung verstoßen; obszöne oder<br />
unmoralische Artikel.<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von Fleisch <strong>und</strong> genießbaren Innereien, Fischen <strong>und</strong> Krustentieren, Weichtieren <strong>und</strong> sonstigen wirbellosen<br />
Wassertieren, Molkereiprodukten; Vogeleiern; Naturhonig sowie anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs; Frischobst;<br />
Ölsamen <strong>und</strong> ölhaltigen Fürchten, verschiedenen Samen <strong>und</strong> Früchten; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh <strong>und</strong><br />
Futter; Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Tieren ist besonders<br />
geregelt.<br />
Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />
Bienen <strong>und</strong> Blutegel; Gemüse, Zwiebel, Knoblauch; Frischobst; alle Getreidesorten; Betäubungsmittel; Opium; tierische Fette <strong>und</strong><br />
Öle; Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein; Traubenmost; Wermutwein <strong>und</strong> andere Weine<br />
aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert; andere gegorene Getränke wie z.B. Apfelwein,<br />
Birnenwein oder Met sowie Mischungen gegorener Getränke; Zigarren, Zigaretten; Wertpakete, die Morphine, Kokain oder sonstige<br />
Betäubungsmittel enthalten; medizinische Erzeugnisse; tierische oder menschliche Seren; Medikamente für human- oder<br />
tiermedizinische Zwecke; mikrobische Impfstoffe; Toxine; Kulturen von Mikroorganismen, die zu forschungs-, human- oder<br />
tiermedizinischen Zwecken eingesetzt werden <strong>und</strong> vergleichbare biologische Erzeugnisse; Zahnpasta <strong>und</strong> medizinische Seife, alle<br />
Erzeugnisse, die angeblich entweder Eigenschaften zur Heilung oder Vermeidung von menschlichen Krankheiten oder besondere<br />
therapeutische oder diätetische Eigenschaften aufweisen, einschließlich solchen, die mindestens 3% Menthol bzw. 5%<br />
Mentholkampfer enthalten; Spritzen <strong>und</strong> Nadeln für medizinische Zwecke; Verhütungsmittel; als brennbar oder gefährlich geltende<br />
Materialien benötigen eine vom Innenminister (Minister of the Interior) ausgestellte Genehmigung; chemische Zündhölzer;<br />
Banknoten, Devisen, Inhaberpapiere dürfen nur in Wertbriefen oder Wertpaketen versandt werden, sofern sie in den<br />
Zollinhaltserklärungen aufgeführt werden; Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle,<br />
Edelmetallplattierungen <strong>und</strong> Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen; Waffen <strong>und</strong> Munition; Teile davon <strong>und</strong> Zubehör.<br />
Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />
Tiere, Teile von Tieren, Waren tierischen Ursprungs:<br />
Für weitere Einzelheiten über die Bestimmungen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte an das Ministerium für<br />
Landwirtschaft <strong>und</strong> Nahrungsmittel (Ministry of Agriculture and Food, bd Stefan cel Mare 162).<br />
Bienen, Honig, Wachs <strong>und</strong> Imkereiprodukte:<br />
Bienen können auf Vorlage eines von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes ausgestellten tierärztlichen Zeugnisses<br />
eingeführt werden. Naturhonig kann nach Durchführung einer Ges<strong>und</strong>heitsprüfung von einem Tierarztprüfer in einem befugten<br />
Zollamt eingeführt werden. Sendungen von bis zu 2 kg Naturhonig in <strong>Post</strong>paketen ohne kommerziellen Wert sind von diesen<br />
Ges<strong>und</strong>heitsformalitäten ausgenommen.<br />
Blutegel müssen sorgfältig in vorschriftsmäßigen Behältnissen verpackt werden.<br />
I. Produkte tierischen Ursprungs, die für den Verzehr durch den Menschen oder zur Viehzucht verwendet werden.<br />
- Die <strong>Einfuhr</strong> solcher Erzeugnisse ist zulässig, sofern die gültigen Hygienevorschriften eingehalten werden, d.h.:<br />
- zufrieden stellende Hygieneprüfung durch einen tierärztlichen Gutachter in einem befugten Zollamt <strong>und</strong><br />
Bescheinigung durch ein Ges<strong>und</strong>heitszeugnis.<br />
- Vorlage eines von den zuständigen Behörden des Herkunftslandes ausgestellten tierärztlichen Zeugnisses sowie<br />
eines Qualitätszeugnisses.<br />
II. Beim Transit zwischen zwei Grenzen ohne Öffnen der Ladung sind diese Erzeugnisse von allen in § 1 aufgeführten<br />
Ges<strong>und</strong>heitsformalitäten befreit.<br />
Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />
Diese Erzeugnisse müssen bei der <strong>Einfuhr</strong> von einem Pflanzenschutzbeauftragten untersucht werden <strong>und</strong> ihnen muss ein im<br />
Herkunftsland ausgestelltes Pflanzenges<strong>und</strong>heitszeugnis beiliegen.<br />
Sonderfälle<br />
Besondere Bestimmungen hinsichtlich der Verhütung einer <strong>Einfuhr</strong> der nachfolgend aufgeführten Krankheiten <strong>und</strong> Parasiten<br />
(z.B.: Erwinia amylovara, Troquoderma granatium EV, Ceratitis Capitata Wied) führen zu einem <strong>Einfuhr</strong>verbot bestimmter<br />
Erzeugnisse aus den betreffenden Ländern durch Anwendung strengerer Maßnahmen. Die <strong>Einfuhr</strong> von Herbarien ist<br />
untersagt.<br />
Stand: September 2013