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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

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Das Formblatt E2 ist eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung, die die Einführung von Arten der Wald- <strong>und</strong> Wasserflora <strong>und</strong> -fauna in das<br />

Land erlaubt.<br />

2 Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />

Verbotene Gegenstände in dieser Kategorie sind solche, die als Betäubungsmittel <strong>und</strong>/oder psychotrope Substanzen<br />

verwendet werden können. Artikels 41.4.b des Washingtoner Übereinkommens.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> dieser Produkte <strong>und</strong> Nebenprodukte ist die Beachtung der Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Umweltschutzvorschriften, von<br />

Kontingentierungen <strong>und</strong> das Einholen einer kommerziellen Handelsgenehmigung erforderlich. Die <strong>Einfuhr</strong> sollte keine<br />

Probleme verursachen, wenn die vorstehenden Anforderungen erfüllt wurden.<br />

2.1 Pflanzenges<strong>und</strong>heitsgenehmigungen (A1, A2, A3)<br />

2.2 Umweltverträglichkeitszeugnis (E 2)<br />

2.3 SECOFI-<strong>Einfuhr</strong>genehmigung:<br />

Für die zeitlich unbegrenzte <strong>Einfuhr</strong> (SECOFI).<br />

Für die befristete <strong>Einfuhr</strong> (P.I.T) (SECOFI).<br />

SECOFI: Secretaía de Comercio y Formento Industrial (Ministerium für Handel <strong>und</strong> industrielle Entwicklung).<br />

3 Parasitenvertilgungsprodukte für die Landwirtschaft:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> aller dieser Produkte <strong>und</strong> der bei deren Herstellung verwendeten Substanzen sind die Genehmigungen A.1,<br />

A.2, A.3 <strong>und</strong> E.1, E.2 erforderlich.<br />

A.1, A.2 <strong>und</strong> A.3: SARH-Genehmigungen; E.1 <strong>und</strong> E.2: SEDESOL-Genehmigungen.<br />

SEDESOL: Secretaría de Agricultura y Recursos Hidráulicos (Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Wasservorräte).<br />

4 Getränke <strong>und</strong> alkoholische Flüssigkeiten:<br />

Für diese Gegenstände gelten die offiziellen Tarife, mit denen unlauterer Wettbewerb verhindert werden soll.<br />

Auf diese Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen wird eine besondere Steuer erhoben.<br />

4.1 Mexikanische amtliche Normen (N.O.M):<br />

Die Qualitätsnormen der SECOFI sind zu beachten.<br />

5 Tabakwaren:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Rohtabak, Zigarren, Zigarillos <strong>und</strong> homogenisiertem Tabak ist nur mit vorheriger Genehmigung durch das<br />

SECOFI möglich.<br />

Außerdem ist für die <strong>Einfuhr</strong> von Rohtabak oder Tabakrückständen eine die Pflanzenges<strong>und</strong>heit betreffende Genehmigung<br />

des SARH erforderlich.<br />

Für diese Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen wird eine Sondersteuer erhoben.<br />

6 Mineralöle:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Rohölen ist nur mit vorheriger Genehmigung durch das SECOFI möglich.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Ölen <strong>und</strong> Schmierfetten ist nur möglich mit einem vom SEDESOL ausgestellten Zeugnis über die<br />

Unbedenklichkeit in Bezug auf die Umwelt.<br />

7 Betäubungsmittel:<br />

All diese Produkte, einschließlich der psychotropen Stoffe, sind verboten.<br />

8 Pharmazeutische Produkte:<br />

Für all diese Produkte ist eine ges<strong>und</strong>heitspolizeiliche Genehmigung erforderlich, selbst wenn sie für den persönlichen<br />

Gebrauch bestimmt sind.<br />

8.1 Ges<strong>und</strong>heitszeugnis - SSA:<br />

Die Vorlage dieses Zeugnisses ist für Waren erforderlich, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind (S1).<br />

8.2 Ges<strong>und</strong>heitszeugnis für Tiere - SARH:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Produkten für die Tiermedizin ist nur möglich mit diesem Zeugnis (A1).<br />

8.3 Medikamente:<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> ist die Genehmigung des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums erforderlich.<br />

9 Chemische Streichhölzer:<br />

Da diese Gegenstände entflammbar oder explosiv sind, sind sie verboten (Artikel 41.d des Vertrags von Washington).<br />

10 Gegenstände aus Kautschuk:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von gebrauchten Reifen, Latex, Guttapercha, Makaranduba <strong>und</strong> Rückständen ist nur möglich mit einer Erlaubnis<br />

E1 des SEDESOL.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von abgenutzten <strong>und</strong> gebrauchten Reifen ist nur möglich mit einer Genehmigung des SECOFI. Für Präservative ist<br />

ein Ges<strong>und</strong>heitszeugnis (S1) erforderlich.<br />

Synthesekautschuk, neue Reifen sowie Handschuhe für chirurgische Eingriffe müssen der Qualitätsnorm (N.O.M.)<br />

entsprechen.<br />

11 Bücher, Broschüren, Zeitungen, Druckerzeugnisse:<br />

Es sind nur obszöne <strong>und</strong> unmoralische Publikationen verboten sowie solche, die zu pathologischen Verhaltensweisen führen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> anderer als der genannten Publikationen unterliegt keinerlei Bedingungen.<br />

Stand: September 2013

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