Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Mexiko<br />
ISO-Ländercode: MX<br />
Vorbemerkung:<br />
Wegen der umfangreichen <strong>und</strong> detaillierten <strong>Einfuhr</strong>vorschriften wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit<br />
des Versandes zu vergewissern.<br />
Wertvolle Gegenstände in Einschreibsendungen nicht zugelassen.<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Alle lebenden Tiere mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln <strong>und</strong> Seidenraupen; Raubfische im Jungfischstadium, jung <strong>und</strong><br />
ausgewachsen (Artikel 41.4.c des Washingtoner Übereinkommens); Elfenbein; Mohnsamen; Marihuana (Canabis indica);<br />
Marihuana-Erzeugnisse zum Rauchen (Canabis indica); explosives, entzündliches oder anderes gefährliches Material (Artikel<br />
41.4.d des Washingtoner Übereinkommens von 1989); Thalliumsulphat; Hexachlor, Hexahydrat, Dimetanoaphten, Heptachlor,<br />
Tetrahydrometainden, Epoxyhexachlorid, Hydroendodimetanoaphtalen, Dichlorbromphenylmethyl, N-Allylglutaminimido-Säure,<br />
Phenylthiophosphonat, Diacetylmorphon; Drogen, Betäubungsmittel <strong>und</strong> psychotrope Substanzen (Artikel 41.4.b des Washingtoner<br />
Übereinkommens); Impfstoffe gegen die Maul- <strong>und</strong> Klauenseuche; Canabis indica-Erzeugnisse als pharmazeutische Produkte;<br />
Acetylmorphin-Präparate, Gewebe-, Blut- <strong>und</strong> sonstige Proben aus ansteckendem Material (Artikel 23 des Washingtoner<br />
Übereinkommens); Explosivstoffe, entzündliche <strong>und</strong> andere gefährliche Stoffe (Artikel 41.4.d des Washingtoner Übereinkommens);<br />
obszöne <strong>und</strong> unmoralische Artikel; alle Arten von Darstellungen, die Kinder in einer beleidigenden oder lächerlichen Art darstellen<br />
<strong>und</strong> Gewalt, Selbstzerstörung oder jede andere Form unsozialen Verhaltens fördern (s.g. „Garbage Pail Kids“ - Schmuddelkinder);<br />
obszöne, unmoralische <strong>und</strong> subversiver Schriften, Zeichnungen <strong>und</strong> Symbole; im Ausland nachgedruckte Werke, die literarische<br />
Urheberrechte in Mexiko verletzen; ausländische Lotterielose ohne vorherige Genehmigung des Innenministeriums; Gold- <strong>und</strong><br />
Silberschmiedewaren <strong>und</strong> Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; Massagegeräte <strong>und</strong> künstliche Glieder;<br />
obszöne <strong>und</strong> anstößige Artikel (Artikel 41.4.e des Washingtoner Übereinkommens); alle Arten von Waffen; Schmuckwaren; Geld;<br />
Puppen für obszöne oder anstößige Zwecke (Artikel 41.4.e des Washingtoner Übereinkommens); zoologische, botanische,<br />
mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke <strong>und</strong> Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem,<br />
paläontologischem, völkerk<strong>und</strong>lichem oder münzk<strong>und</strong>lichem Wert.<br />
Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />
Für eine Vielzahl von Waren werden besondere Genehmigungen für die <strong>Einfuhr</strong> nach Mexiko benötigt. Darüber hinaus unterliegen<br />
viele Waren bestimmten Kontingentierungen.<br />
Es sind die folgenden „Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert<br />
werden“ zu beachten:<br />
1 Tiere <strong>und</strong> tierische Produkte:<br />
Die <strong>Einfuhr</strong> von lebenden Tieren ist nach den Bestimmungen des Artikels 41.4.c des Washingtoner Übereinkommens<br />
verboten; ausgenommen sind Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen.<br />
Für diese Produkte <strong>und</strong> Nebenprodukte ist die Beachtung der Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Umweltschutzvorschriften, von<br />
Kontingentierungen <strong>und</strong> das Einholen einer kommerziellen Handelsgenehmigung erforderlich, die keine Probleme verursachen<br />
sollten, wenn die vorstehenden Regelungen angewandt werden.<br />
1.1 Staatliches Ges<strong>und</strong>heitszeugnis (S1):<br />
Vor der <strong>Einfuhr</strong> von Fleischprodukten ist beim Ges<strong>und</strong>heitsministerium ein Ges<strong>und</strong>heitszeugnis (S1) zu beantragen. Das<br />
Formblatt A1 ist eine Ges<strong>und</strong>heitsgenehmigung, in der alle Veterinär- <strong>und</strong> Pflanzenges<strong>und</strong>heitsvorschriften aufgeführt sind, die<br />
bei der <strong>Einfuhr</strong> von Tieren, tierischen Produkten <strong>und</strong> Nebenprodukten sowie Pflanzen <strong>und</strong> pflanzlichen Produkten unter<br />
Berücksichtigung der Herkunft <strong>und</strong> der Ges<strong>und</strong>heitsbedingungen im Ausfuhrland einzuhalten sind, um die Einführung von<br />
exotischen Krankheiten <strong>und</strong> Erkrankungen in das Land zu verhindern (diese Genehmigung wird vom SARH (Secretaría de<br />
Desarollo Social – Ministerium für soziale Entwicklung) erteilt). Artikel 4 § 1 der Verordnung vom 2. Oktober 1988.<br />
1.2 Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften (A2):<br />
Das Formblatt A2 enthält die Ges<strong>und</strong>heitsvorschriften, die bei der <strong>Einfuhr</strong> von Fleischprodukten, einschließlich Innereien,<br />
Häuten <strong>und</strong> Teilen von Schlachttieren aus Ländern, in denen keine Quarantäne vorgeschrieben ist, einzuhalten sind;<br />
vorzulegen ist ein Ursprungs- <strong>und</strong> Tierges<strong>und</strong>heitszeugnis, das von der mexikanischen Konsularbehörde gestempelt <strong>und</strong> der<br />
zuständigen Veterinärbehörde des Landwirtschaftsministeriums oder einer gleichrangigen Dienststelle unterzeichnet wurde<br />
<strong>und</strong> die folgende Erklärung enthält: Dieses Fleisch stammt von ges<strong>und</strong>en Tieren, die vor <strong>und</strong> nach der Schlachtung von<br />
offiziellen Mitarbeitern zugelassener Einrichtungen untersucht wurden.<br />
1.3 Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Wasser:<br />
Das Formblatt A3 betrifft Vorsorgemaßnahmen für die <strong>Einfuhr</strong> von Tieren, tierischen Produkten <strong>und</strong> Nebenprodukten sowie<br />
Pflanzen <strong>und</strong> pflanzlichen Produkten.<br />
1.4 Ministerium für gesellschaftliche Entwicklung<br />
Das Formblatt E1 betrifft die Genehmigung des Transports gefährlicher Materialien <strong>und</strong> Abfälle.<br />
Stand: September 2013