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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Australien<br />

ISO-Ländercode: AU<br />

Vorbemerkung:<br />

Die Vorschriften in Bezug auf verbotene oder bedingt für die <strong>Einfuhr</strong> zugelassene Gegenstände können sich kurzfristig ändern. Die<br />

Absender sollten sich daher bei den diplomatischen Vertretungen im Einlieferungsland oder beim australischen Zoll in der<br />

Hauptstadt des jeweiligen australischen B<strong>und</strong>esstaats oder Territoriums über die aktuellen Vorschriften informieren. Die<br />

entsprechenden Anschriften sind unter „Sonstiges“ aufgeführt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> <strong>und</strong> der offene Durchgang von Einschreibsendungen mit Wertgegenständen, wie Schmuck, Edelmetalle, Edelsteine<br />

oder Halbedelsteine, Wertpapiere, Münzen oder Inhaberpapiere jeglicher Art, ist nicht erlaubt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Edelmetallbarren <strong>und</strong> Banknoten ist in <strong>Post</strong>sendungen (einschließlich Einschreib-, Wert- <strong>und</strong> EMS-Sendungen)<br />

nicht erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

H<strong>und</strong>e der folgenden Rassen: Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Japanese Tosa, American Pit Bull Terrier oder Pit Bull Terrier.<br />

Erde, auch in kleinen Mengen, an Pflanzen oder Pflanzenmaterial.<br />

Mineralische Brennstoffe; Mineralöle <strong>und</strong> Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse sind von der<br />

<strong>Post</strong>beförderung ausgeschlossen.<br />

Radioaktives Material: alle Gegenstände oder Substanzen mit einer spezifischen Aktivität von über 70 kBq/kg (0,002<br />

Mikrocurie pro Gramm).<br />

Explosivstoffe, einschließlich Feuerwerkskörpern, Zündkapseln, Zündschnüren, Fackeln, Zündplättchen für Spielzeugwaffen<br />

oder Startpistolen; entzündliche Flüssigkeiten (einschließlich Benzin, Alkohol, entzündlicher Lösungsmittel <strong>und</strong><br />

Reinigungsverbindungen, entzündlicher Anstrichfarben, entzündlicher Lackentferner <strong>und</strong> -verdünner, luftentzündlicher<br />

Flüssigkeiten); entzündliche Feststoffe, einschließlich selbstentzündlicher Stoffe <strong>und</strong> Stoffen, die in Kontakt mit Wasser<br />

entzündliche Gase freisetzen; Gase, einschließlich Aerosol-Produkten, Butan <strong>und</strong> Druckgasen; oxidierende Materialien;<br />

Streichhölzer, die den als farblosen, weißen oder gelben Phosphor bezeichneten Stoff enthalten.<br />

Korrodierende Materialien, einschließlich korrodierender Reinigungsflüssigkeiten, korrodierender Rostentferner, korrodierender<br />

Anstrich- oder Lackentfernungsflüssigkeiten, Salpetersäure, Batterieflüssigkeit, Quecksilberverbindungen <strong>und</strong> Quecksilber in<br />

Fertigprodukten.<br />

Früchtekartons jeglicher Art, neu oder gebraucht.<br />

Werbematerial für verbotene Waren.<br />

Bestimmte Arten von glasiertem Keramikgeschirr.<br />

Radioaktive Stoffe.<br />

Quecksilberthermometer.<br />

Schusswaffen, Munition <strong>und</strong> deren Teile, außer bestimmten ausgenommenen Gegenständen.<br />

<strong>Post</strong>sendungen, die Schusswaffen- <strong>und</strong> andere Waffen, einschließlich Granaten, Mörsergranaten oder Schrotladungen oder<br />

Teile davon enthalten oder vermutlich enthalten, selbst wenn sie nicht funktionsfähig sind sowie Gegenstände, die den vorher<br />

aufgeführten ähneln oder leicht mit solchen verwechselt werden können, einschließlich Nachbildungen <strong>und</strong> Requisiten sind zur<br />

<strong>Einfuhr</strong> nach <strong>und</strong> für die Durchfuhr durch Australien verboten.<br />

Jeder Gegenstand, ob gefährlich oder nicht, von dem angenommen werden kann, dass er eine mögliche Gefahr für Personen<br />

oder Sachen darstellt. Diese Gegenstände sind ebenfalls zur <strong>Einfuhr</strong> nach <strong>und</strong> für die Transit durch Australien verboten.<br />

Waren mit dem Wort „Anzac“ <strong>und</strong> Waren, in deren Beschreibung das Wort „Anzac“ verwendet wird.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände sowie die Bedingungen für die Zulassung zur <strong>Einfuhr</strong><br />

oder den Durchgang:<br />

Tiere <strong>und</strong> tierische Produkte:<br />

Allgemeine Anmerkungen<br />

Bestimmte Tiere <strong>und</strong> tierische Produkte dürfen vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch den „Australian Quarantine<br />

and Inspection Service“ - AQIS (Australische Quarantäne- <strong>und</strong> Kontrollbehörde) zugelassen werden.<br />

Tiere, Vögel oder Insekten, Käse, Eier oder Milch (oder Produkte mit diesem Inhalt), Fleisch, Fleischprodukte oder Geflügel (in<br />

Dosen oder anderen Behältnissen), Samen, Impfstoffe oder Kulturen, Honig, fellbezogene Trommeln, Trophäen oder andere<br />

Teile von Tierprodukten sollten nur mit vorheriger Genehmigung der AQIS nach Australien verschickt werden.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> mancher Tiere, von Tierteilen <strong>und</strong> Produkten tierischen Ursprungs ist zulässig, wenn die Quarantänegesetze<br />

eingehalten werden; in jedem Fall sind aber alle vorgeschriebenen Erklärungen, Zeugnisse <strong>und</strong> anderen Dokumente<br />

beizufügen. Bei Ankunft in Australien werden diese Tiere <strong>und</strong> Tierprodukte den etwaigen Vorschriften entsprechend behandelt.<br />

Lebende Tiere:<br />

Bienen, Egel <strong>und</strong> Seidenraupen dürfen unter Einhaltung der Quarantänebestimmungen <strong>und</strong> Verpackungskriterien eingeführt<br />

werden.<br />

Stand: September 2013

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