Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post
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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />
Mauritius<br />
ISO-Ländercode: MU<br />
Vorbemerkung:<br />
Wegen der detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit des<br />
Versandes zu vergewissern. Bei nahezu allen in das Land eingeführten Waren handelt es sich um kontrollierte Waren.<br />
Verbotene Gegenstände:<br />
Alle lebenden Tiere; Fisch, gesalzen; Milch (frisch / flüssig); Kartoffeln (in jeglicher Form) einschließlich Samen; Zwiebeln <strong>und</strong><br />
Schalotten; Knoblauch; Bohnen <strong>und</strong> andere Hülsenfrüchte; Erdnüsse; Orangen, Tangerinen, Mandarinen, Zitronen <strong>und</strong> Limetten,<br />
Grapefruit; Gewürze; Mais in jeglicher Form, Reis; Weizen oder Mengkorn; Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenteile (einschließlich Samen <strong>und</strong><br />
Früchte), der vorwiegend pharmazeutisch verwendeten Art, frisch oder getrocknet, geschnitten oder ungeschnitten, als Pulver oder<br />
sonst zerkleinert; Sojaöl, Palmöl, Sonnenblumenöl, Safloröl, Baumwollsamenöl sowie Kokosnussöl (Kopraöl), Rüböl, Rapsöl oder<br />
Senföl <strong>und</strong> deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert; Maisöl <strong>und</strong> seine Fraktionen (roh <strong>und</strong> andere);<br />
Zucker <strong>und</strong> Zuckergebäck in Form von Zigaretten, synthetische Süßstoffe; Zubereitungen zur Ernährung von Kindern;<br />
Nahrungsmittelergänzungen, Diätnahrungsmittel; Salz, Portlandzement; Erdöl <strong>und</strong> Öl aus bituminösen Materialen; pharmazeutische<br />
Erzeugnisse; ayurvedische <strong>und</strong> andere traditionelle Medizin; diagnostische Materialien biologischer Herkunft; alle Explosivstoffe <strong>und</strong><br />
sonstige gefährliche, schmutzige oder schädliche Substanzen; Insektizide, Rodentizide, Fungizide, Herbizide, Keimhemmungsmittel<br />
<strong>und</strong> Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel <strong>und</strong> ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den<br />
Einzelhandelsvertrieb oder als Zubereitungen oder Artikel (z.B. schwefelbehandelte Schnüre, Dochte <strong>und</strong> Kerzen sowie<br />
Fliegenfänger); Kunststoffbabyflaschen, Gummisauger <strong>und</strong> Schnuller; anstößige, unmoralische oder staatsgefährdende Artikel;<br />
Banknoten, Devisen, Inhaberpapiere; Motorradhelme (Sturzhelme); Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als<br />
Halbzeug oder Pulver; Abfälle <strong>und</strong> Schrott von Gold, einschließlich Goldplattierungen, ausgenommen andere Edelmetalle<br />
enthaltende Aschen <strong>und</strong> Rückstände; Back- <strong>und</strong> Teigwarengeräte; Wiegeeinrichtungen; elektrische Wasserheizgeräte <strong>und</strong><br />
Tauchsieder sowie Teile davon; Ersatzteile <strong>und</strong> Zubehör von Gebrauchtfahrzeugen; Personenkraftwagen zur Personenbeförderung;<br />
Busse; Busfahrgestelle mit Motoren; Kreuzfahrtschiffe, Ausflugsboote, Fährschiffe, Frachtschiffe; Lastkähne <strong>und</strong> ähnliche<br />
Wasserfahrzeuge zum Befördern von Personen <strong>und</strong> Gütern; Fischereifahrzeuge, Fabrikschiffe <strong>und</strong> andere Schiffe für das<br />
Verarbeiten oder Konservieren von Fischereierzeugnissen; Schlepper <strong>und</strong> Schubschiffe; Längenmessinstrumente für den<br />
Handgebrauch (z.B. Maßstäbe <strong>und</strong> Maßbänder); Spritzen, auch mit Nadeln; Hohlnadeln <strong>und</strong> Operationsnähnadeln.<br />
Liste der kontrollierten <strong>und</strong> verbotenen Waren, die vom Ministerium für Handel <strong>und</strong> Versand (Minstry of Trade and Shipping, Port<br />
Louis) erstellt wurde. Es ist ratsam, für diese Waren eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung einzuholen.<br />
Kugelhahnflaschen; Zündkapseln für Spielzeugpistolen <strong>und</strong> -gewehre, die eine Mischung aus Kaliumchlorat <strong>und</strong> rotem Phosphor<br />
enthalten; unter der Bezeichnung "Petards Rapes" bekannte Feuerwerkskörper; weiße Phosphorzündhölzer; r<strong>und</strong>erneuerte<br />
Gummireifen; unter der Bezeichnung "Lampes Vertes" bekannte Kerosinöfen <strong>und</strong> Teile davon; Wasserscooter; Elfenbein- <strong>und</strong><br />
Schildkrötenpanzer; Unterwasserharpunen; Zucker- <strong>und</strong> Schokoladekonfekt sowie Kaugummi in Form von Zigaretten; Secondhand-<br />
Fahrzeugersatzteile <strong>und</strong> Zubehör wie folgt: Reifen, Schläuche <strong>und</strong> Räder, Heizkörper, Federn <strong>und</strong> Vorderradaufhängungen,<br />
Lastwagenkabinen, Einspritzdüsen, Fahrgestelle, Bremsbeläge, Kupplungsnuss <strong>und</strong> Teile davon, Benzintanks, Filter, Schläuche,<br />
Motorgestelle, Gurte, Öldichtungen, Kugelgelenke, Lager, Stoßdämpfer, Federblätter <strong>und</strong> Fahrzeugkarosserien; Spielzeug-<br />
Motorradhelme.<br />
Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />
Bienenerzeugnisse bedürfen der Vorlage eines Ges<strong>und</strong>heitszeugnisses des Herkunftslandes; Tageszeitungen, gedruckte Bücher<br />
<strong>und</strong> Broschüren.<br />
Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />
Tiere, Teile von Tieren, Waren tierischen Ursprungs:<br />
Bienenerzeugnisse dürfen mit Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums (Ministry of Agriculture) eingeführt werden. Ein<br />
von einer zuständigen Behörde ausgestelltes Ges<strong>und</strong>heitszeugnis sollte ebenfalls beiliegen.<br />
Fleischinnereien:<br />
- eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung ist erforderlich;<br />
- eine Unbedenklichkeitserklärung des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums (Ministry of Health) ist einzuholen.<br />
Fische <strong>und</strong> Krustentiere, Weichtiere <strong>und</strong> sonstige wirbellose Tiere. Bei allen Erzeugnissen dieser Arten handelt es sich um<br />
kontrollierte Waren. Eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung <strong>und</strong> eine Unbedenklichkeitserklärung vom Fischereiministerium (Ministry of<br />
Fisheries) ist erforderlich.<br />
Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />
Bei der <strong>Einfuhr</strong> von landwirtschaftlichen Pflanzen <strong>und</strong> Pflanzenprodukten handelt es sich um kontrollierte Waren. Eine<br />
<strong>Einfuhr</strong>genehmigung ist erforderlich. Diese Waren können nach einer Unbedenklichkeitserklärung des Quarantäneamts des<br />
Landwirtschaftsministerium (Ministry of Agriculture) freigegeben werden. Pakete mit Zuckerrohr (Samen oder Schnittware)<br />
werden von den Zoll- oder <strong>Post</strong>bediensteten nicht geöffnet. Diese Pakete werden nur in den unter Quarantäne stehenden<br />
Gewächshäusern von den Landwirtschaftsbehörden geöffnet.<br />
Sämtliches landwirtschaftliche Gemüse, Obst, Samen. Eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung ist erforderlich.<br />
Stand: September 2013