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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Marokko<br />

ISO-Ländercode: MA<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Sämtliche lebende Tiere mit Ausnahme von lebenden Bienen, Blutegeln, Seidenraupen, Parasiten; radioaktive Materialien;<br />

Sprengstoffe, Zündhölzer, brennbare Zubereitungen; Betäubungsmittel; Tiere <strong>und</strong> Güter aus infizierten Ländern gemäß den<br />

Bedingungen der Hygiene-, Veterinär- <strong>und</strong> Pflanzenges<strong>und</strong>heitsvorschriften; Kriegswaffen, Teile von Kriegswaffen <strong>und</strong> Munition, die<br />

für die Streitkräfte bestimmt sind; pornographische Schriften, Druckerzeugnisse, Zeichnungen, Plakate, Radierungen, Gemälde,<br />

Fotografien, Negative, Matrizen, Reproduktionen <strong>und</strong> alle Gegenstände, die gegen den guten Geschmack verstoßen oder die<br />

öffentliche Ordnung stören können; natürliche <strong>und</strong> herstellte Produkte, bei denen auf diesen Erzeugnissen selbst oder auf der<br />

Verpackung eine Fabrikmarke oder ein Warenzeichen, Name, Zeichen, Etikett oder Muster angebracht ist, einschließlich einer<br />

Reproduktion eines Abbilds seiner Majestät des Königs, eines Mitglieds seiner Familie oder nationaler Ehrenzeichen, Wappen oder<br />

Embleme oder die den Eindruck erwecken sollen, dass es sich um Erzeugnisse aus Marokko handelt, während sie aber aus dem<br />

Ausland stammen; Babouche-Pantoffeln; Garantien für Materialien <strong>und</strong> Arbeiten aus Platin, Gold <strong>und</strong> Silber (nur bei Einhaltung<br />

bestimmter Rechtsgr<strong>und</strong>sätze); Teppiche, deren Komposition <strong>und</strong> Farben die Merkmale haben, die für den Mittelteil marokkanischer<br />

Teppiche festgelegt sind, oder deren dekorative Elemente in diesen Arbeiten erscheinen.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Lebende Bienen, Blutegel, Flechten, Seidenraupen, Parasiten; Molkereiprodukte, Naturhonig; tierische oder pflanzliche Fette <strong>und</strong><br />

Öle, zubereitete genießbare Fette; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten <strong>und</strong> Essig; Mineralöle; ätherische Öle, zubereitete Riechoder<br />

Schönheitsmittel; Seife, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Kerzen;<br />

Schießpulver; Glas <strong>und</strong> Glaswaren; echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine, Modeschmuck; Münzen.<br />

Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />

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Lebende Bienen, Blutegel, Seidenraupen <strong>und</strong> Parasiten müssen in Behältern so verschlossen sein, dass jede Gefahr<br />

ausgeschlossen wird.<br />

Getränke <strong>und</strong> Alkoholika müssen in absolut wasserdichten Behältnissen transportiert werden.<br />

Flüssigkeiten <strong>und</strong> leicht verflüssigende fette Substanzen müssen in absolut wasserdichten Behältern transportiert werden.<br />

Betäubungsmittel <strong>und</strong> chemische Zündhölzer sind streng verboten.<br />

Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine <strong>und</strong> -metalle, Erzeugnisse aus diesen Materialien, Modeschmuck müssen als<br />

Einschreib- oder Wertsendungen versandt werden.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Pulver <strong>und</strong> Explosivstoffen, pyrotechnischen Artikeln, pyrophoren Legierungen, entzündlichen Materialien<br />

(ohne Streichhölzer <strong>und</strong> Feuersteine), r<strong>und</strong>erneuerten oder gebrauchten Reifen sowie getragenen Kleidungsstücken ist eine<br />

<strong>Einfuhr</strong>lizenz des Ministeriums für Außenhandel, Fremdinvestitionen <strong>und</strong> Kunsthandwerk erforderlich.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in arabischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in wahlweise in arabischer oder französischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in arabischer oder französischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Nicht unbedingt erforderlich, wird aber bei zollabgabepflichtigem Inhalt zur Berechnung der <strong>Einfuhr</strong>abgaben empfohlen.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitszeugnisse sind, soweit erforderlich, in die Sendung einzulegen.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

<strong>und</strong> Kontingentsbescheinigungen sind für verschiedene Waren erforderlich. Listen der kontingentierten Waren können bei den<br />

marokkanischen Konsulaten eingesehen werden.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

Stand: September 2013

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