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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

betrifft oder aber der seines Amtskollegen, wenn es um <strong>Einfuhr</strong>en nach Sarawak geht. In diesem Nachweis muss bescheinigt sein,<br />

dass die betroffenen elektrischen Geräte malaiischen oder britischen Normen entsprechen oder irgendeiner anderen gleichwertigen<br />

Norm, die von Generaldirektor der Aufsichtsbehörde für elektrische Anlagen in Malaysia anerkannt wurde.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Geräten oder Anlagen, die an das öffentliche Fernmeldenetz angeschlossen sind oder von Funkgeräten ist<br />

verboten, sofern nicht eine Erlaubnis des Ministeriums für Fernmeldewesen vorliegt.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von einfarbigen Vervielfältigungsgeräten ist verboten, sofern keine Genehmigung des Ministeriums für Industrie <strong>und</strong><br />

Handel vorgelegt werden kann.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Spielen, für deren Betrieb ein Geldstück oder eine Spielmünze eingeworfen werden müssen, ist verboten, sofern<br />

keine Genehmigung des Ministeriums für Handel <strong>und</strong> Industrie vorgelegt werden kann.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Mobiltelefonen ist eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung des SIRIM erforderlich.<br />

Eine <strong>Einfuhr</strong>lizenz wird benötigt für:<br />

Häute, Felle, Hufe, Hörner; Geflügel; Waffenimitationen, einschließlich Spielzeuggewehren <strong>und</strong> Spielzeugpistolen; Imitationen von<br />

Handgranaten; schusssichere Westen, Stahlhelme <strong>und</strong> andere Kleidungsstücke, die zum Schutz gegen Angriffe getragen werden;<br />

Videogeräte, mit Ausnahme von Spielkonsolen <strong>und</strong> Videospielen, für die ein Fernsehempfänger benötigt wird; Kraftfahrzeuge;<br />

Kohlköpfe; Reismehl, Reishülsen, Reiskleie <strong>und</strong> Reisnudeln; alle Güter aus Israel; Parabolantennen;<br />

Parabolantenneneinrichtungen, Antennenanschlüsse <strong>und</strong> -zubehör für Satellitenempfänger, Video-Plexer <strong>und</strong><br />

Antennenpositionierer; elektrische Geräte für den Privatgebrauch, wie Hi-Fi-Geräte, Bügeleisen, Mixer, Haartrockner, Reiskocher,<br />

Fernsehgeräte usw.; schnelle Vervielfältigungsgeräte.<br />

Sonstiges:<br />

Flüssigkeiten müssen in Behältern aus Glas, Metall, Kunststoff oder ähnlichem Material mit gut funktionierenden<br />

Verschlusssystemen abgefüllt sein. Jeder Behälter ist in einen Kasten aus Metall, Holz, widerstandsfähigem Kunststoff oder fester<br />

Wellpappe unterzubringen, der genug Sägemehl oder sonstige absorbierende Stoffe enthält, damit die gesamte Flüssigkeit bei<br />

einem eventuellen Zerbrechen des Behälters aufgesogen werden kann.<br />

Gegenstände aus Glas oder sonstigen zerbrechlichen Stoffen müssen ordnungsgemäß verpackt werden (in einem Kasten aus<br />

Metall, aus Holz oder aus dicker Wellpappe).<br />

Für Wertsendungen wird nur gehaftet, wenn die Wertartikel in einem festen Kasten untergebracht werden, dessen Länge plus<br />

Umfang mindestens 1 Meter betragen muss.<br />

Zollpflichtige <strong>Post</strong>sendungen, deren Inhalt nicht den Angaben auf der Zollinhaltserklärung entspricht, können von den<br />

Zolldienststellen beschlagnahmt werden.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23wahlweise in englischer oder malaiischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Kopien der Rechnungen sind, je nach Einzelfall, in die Sendung einzulegen oder getrennt zu versenden.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Waren, die in Ländern hergestellt oder bearbeitet wurden, welche eine Zollbegünstigung genießen, sind Ursprungszeugnisse<br />

beizufügen, die gemäß den für diesen Bereich geltenden Bedingungen erstellt wurden. Dieses Zeugnis kann in das Paket gelegt<br />

werden, wenn ein entsprechender Hinweis auf der Zollinhaltserklärung erfolgt. Fehlt ein solches Zeugnis, wird keine<br />

Zollbegünstigung gewährt.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

.<br />

Stand: September 2013

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