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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Malaysia<br />

ISO-Ländercode: MY<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit des<br />

Versandes zu vergewissern.<br />

Wertvolle Gegenstände sind in Einschreibsendungen nicht zugelassen.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Lebende Tiere aller Art, einschließlich lebender oder toter Vögel, ganz oder in Stücken; Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien vom<br />

Büffel, vom Vieh, vom Schaf oder von der Ziege, frisch oder konserviert (getrocknet, gedörrt, gesalzen, mariniert oder geräuchert<br />

oder aber tiefgekühlt oder gekühlt); alle wirbellosen Tiere (sowie ihre Eier); alle Arten von Piranha sowie Schildkröteneier; Milch <strong>und</strong><br />

Molkereiprodukte, Vogelnester, Eier von Geflügel, von Vögeln <strong>und</strong> Landschildkröten, mit Ausnahme von Schildkröteneiern; alle<br />

Arten von Pflanzen, lebend oder abgestorben oder deren Teile einschließlich der Stängel, Knollen, Zwiebeln, Wurzelstöcke,<br />

Pfropfhölzer, Stecklinge, Ableger, Knospen, Wurzeln, Blätter, Blüten, Früchte, Samen oder aller sonstigen Teile oder pflanzlichen<br />

Produkte, die von einer Pflanze abgeschnitten oder an ihr befestigt wurden; pflanzliche Produkte, einschließlich Erbsen, Bohnen,<br />

Cashewnüssen, Erdnüssen, Mais, Reis, Sesam, Weizen, Gewürzen, Tapioka, frischem Gemüse, Hülsenfrüchten sowie Wurzeln<br />

<strong>und</strong> Knollen, frisch oder getrocknet; Kakaofrüchte, Litchibäume, Goldlitchis <strong>und</strong> Früchte der Euphoria longana, die auf den<br />

Philippinen oder in Indonesien erzeugt wurden; Reis <strong>und</strong> Paddyreis, Reismehl, Kleie, Reiskleie <strong>und</strong> Fadennudeln aus Reis; Dünger,<br />

ausschließlich tierischen Ursprungs; jegliche chemische Verbindung, Mischung oder jeglicher Apparat, die bzw. der dazu konzipiert<br />

wurde oder aber eingesetzt werden kann, eine Explosion oder pyrotechnische Effekte herbeizuführen, insbesondere durch die<br />

Freisetzung einer großen Menge von Gas <strong>und</strong> viel Hitze; Feuerwerk einschließlich Knallkörper; Magnetbänder für Bild- <strong>und</strong><br />

Tonaufzeichnungen; Rohhölzer, unabhängig davon, ob sie entrindet oder geschruppt wurden oder nicht; Hölzer, die grob abgeviert,<br />

aber nicht auf andere Weise bearbeitet wurden; Papier- <strong>und</strong> Kartonabfälle; alte Papier- <strong>und</strong> Kartonerzeugnisse, die ausschließlich<br />

für die Papierherstellung verwendbar sind; jegliche Artikel, Bücher oder Karten, die obszöne Texte, Bilder, Fotografien oder<br />

Lithographien enthalten; ungestempelte <strong>Post</strong>wertzeichen, Steuermarken oder ähnliche, die im Bestimmungsland gültig sind oder<br />

gültig sein sollen; Banknoten (Münzen); Kleidung, auf der ein Koranvers aufgedruckt ist; Batiksarong; militärische Kleidung <strong>und</strong><br />

Ausrüstung; Besatzschnüre für Uniformröcke, Khakiregenmäntel <strong>und</strong> Strumpfimitationen; Gurte; Schutzhelme, mit Ausnahme der<br />

Helme, die von Motorradfahrern <strong>und</strong> -fahrgästen getragen werden; unbearbeitetes Gussglas oder Walzglas; unbearbeitetes<br />

gestrecktes oder geblasenen Glas; Diamanten <strong>und</strong> Schmuck mit eingefassten Diamanten, Dolche <strong>und</strong> Messer, die automatisch<br />

aufspringen; Waffen für die Unterwasserjagd; Teile von Reismühlen; automatische Ladegeräte für Kassetten oder Patronen <strong>und</strong><br />

deren Teile, elektrische Geräte oder deren Teile <strong>und</strong> lose Teile; Geräte oder Anlagen, die an das öffentliche Fernmeldenetz<br />

angeschlossen sind oder Funkgeräte; alle einfarbigen Vervielfältigungsgeräte; Waffen <strong>und</strong> Munition gemäß der Definition des<br />

Waffengesetzes von 1960; Spiele für deren Betrieb ein Geldstück oder eine Spielmünze eingeworfen werden müssen; jeder<br />

Gegenstand mit einem Aufdruck oder einer Abbildung eines Zahlungsmittels, einer Banknote oder Münze, die sich in einem<br />

anderen Land in Umlauf befinden oder zu irgendeinem Zeitpunkt ausgegeben wurden oder sich in Umlauf befanden; jedes Emblem<br />

oder Sinnbild, das in einer den Interessen Malaysias zuwider laufenden Weise verwendet wird oder einem Zweck dienen soll, der<br />

dem Frieden, der Wohlfahrt oder der öffentlichen Ordnung schadet oder damit unvereinbar ist; Korallen, lebend oder tot, mit<br />

Ausnahme von Korallen, die bearbeitet wurden <strong>und</strong> als Schmuck getragen werden; Füller, Bleistifte <strong>und</strong> andere Gegenstände, die<br />

wie Spritzen aussehen; berauschende Spirituosen, die Blei oder Bleiverbindungen von mehr als 3,46 mg pro Liter enthalten, auch in<br />

Form von Kupfer oder Kupferverbindungen; R<strong>und</strong>funkempfänger, die Funkverkehr in den Bereichen 68 - 87 MHz <strong>und</strong> 108 - 174<br />

MHz empfangen können, mit Ausnahme der Empfänger für meteorologische Dienste, die auf Festfrequenzen empfangen;<br />

Natriumarsenat; Drogen, d.h. Morphium, Opium, Ganja (Marihuana) usw.; alle Güter aus Haiti; Krokydolit; polybromiertes Biphenyl;<br />

polychloriertes Biphenyl; polychloriertes Terphenyl; Tris (2,3-dibromopropyl)-Phosphat.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Traubenmost, dessen Gärung auf andere Weise als durch Hinzufügung von Alkohol verhindert oder aufgehalten wurde; Toddies<br />

(gegorener Palmensaft), in Konserven oder in Flaschen; denaturierter Ethylalkohol, gemäß den Richtlinien des Zollgeneraldirektors;<br />

Essige <strong>und</strong> Ersatzstoffe auf der Gr<strong>und</strong>lage von Essigsäure.<br />

Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen dürfen auf dem <strong>Post</strong>weg versandt werden, wenn Sendungen dieser Art aus einem festen<br />

Kasten bestehen, der gut schließt <strong>und</strong> ausreichend belüftet ist <strong>und</strong> aus dem nichts entweichen kann.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> einiger Tiere, von Teilen von Tieren <strong>und</strong> von Produkten tierischen Ursprungs kann erlaubt werden, wenn die im Bereich<br />

der Quarantäne geltenden Gesetze angewandt werden. In jedem Fall kann die <strong>Einfuhr</strong> dieser Gegenstände nur mit den<br />

einschlägigen Unterlagen (Inhaltserklärungen, Bescheinigungen usw.) erfolgen. Die Gegenstände werden in Malaysia jeglicher<br />

Behandlung unterzogen, die für erforderlich gehalten wird.<br />

Waren von Fischen <strong>und</strong> Krustentieren, Mollusken <strong>und</strong> sonstigen wirbellosen Wassertieren dürfen nur eingeführt werden, wenn<br />

ihnen eine Genehmigung beiliegt, die vom oder für den Generaldirektor für Landwirtschaft ausgestellt wurde.<br />

Waren von Milch <strong>und</strong> Molkereiprodukten, Vogeleiern, Naturhonig, Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs dürfen nur eingeführt<br />

werden, wenn ihnen einen Genehmigung beiliegt, die vom oder für den Generaldirektor für Veterinärdienste ausgestellt wurde.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Pflanzen <strong>und</strong> Samen nach Malaysia durch die <strong>Post</strong> ist verboten mit Ausnahme des Falles, dass der Importeur eine<br />

vom oder für den Direktor für Landwirtschaft der Halbinsel Malaysia (einschließlich Labuan) oder vom oder für den Direktor für<br />

Stand: September 2013

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