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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Malawi<br />

ISO-Ländercode: MW<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von <strong>Post</strong>sendungen, einschließlich Wertsendungen, die Münzen, Banknoten, Geldscheine oder Inhaberpapiere jeglicher<br />

Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in verarbeiteter oder unverarbeiteter Form sowie Juwelen, Schmuck <strong>und</strong> andere<br />

Wertgegenstände enthalten, ist nicht erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Entzündbare, explosionsfähige, gefährliche <strong>und</strong> schädliche Stoffe; Sendungen mit briefmarkenähnlichen Klebezetteln oder solche,<br />

die vermuten lassen, dass sie mit bereits entwerteten Wertzeichen freigemacht wurden; anstößige oder obszöne Drucke, Bilder,<br />

Filme, Schriften; Sendungen, die aufrührerische, bedrohende oder grob beleidigende Wörter, Vermerke oder Zeichnungen tragen<br />

oder enthalten; Kettenbriefe; sexuell erregende Mittel; radioaktive Stoffe mit Alpha-, Beta-, Gamma- oder Neutronenstrahlung<br />

einschließlich der unter Verwendung solcher Stoffe hergestellten Gegenstände (Leuchtzifferblätter usw.); Waffen, Waffenteile <strong>und</strong><br />

Munition; Sendungen, die zwei oder mehrere <strong>Post</strong>sendungen für verschiedene Empfänger mit verschiedenen Anschriften enthalten;<br />

falsche oder nachgemachte Banknoten oder Kupons, falsche Münzen; gebrauchte Kleidung.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Pharmazeutische Präparate.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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