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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Madagaskar<br />

ISO-Ländercode: MG<br />

Vorbemerkung:<br />

Bargeld <strong>und</strong> wertvolle Gegenstände sind in Einschreibsendungen nicht zugelassen.<br />

Mobiltelefone dürfen nur in Einschreib- oder Wertsendungen nach Madagaskar gesandt werden.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Fischkonserven, die auf dem Behälter keinen Hinweis auf das Herkunftsland tragen; Gemüse- <strong>und</strong> Pflaumenkonserven, die keine<br />

Angaben des Ursprungslands enthalten; Vanillin in Tablettenform <strong>und</strong> in kleinen Mengen; radioaktive Materialien; Vanillin;<br />

Äthylvanillin; mit Vanille oder Vanillin angereicherte Erzeugnisse; Empfängnisverhütungsmittel, Kondome; Sauger <strong>und</strong><br />

Brusthütchen für Kleinkinder, hergestellt aus nicht heiß vulkanisiertem reinen Gummi oder einem vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium<br />

(Ministry of Health) genehmigten Produkt; Gewehrkästen, Patronentaschen <strong>und</strong> Patronengürtel, die mit den von der Armee<br />

verwendeten Modellen verwechselt werden können; Flechtmaterialien (Stroh, Korbweide, Schilf, Holz- oder Rindenstreifen, nicht<br />

versponnene natürliche Spinnfasern usw.), Korb- <strong>und</strong> Flechtwaren; pornografische Schriften <strong>und</strong> Bücher; Herren-<br />

Outdoorbekleidung in khaki, grüner oder olivgrüner Farbe, geschnitten wie Kampfanzüge oder die mit Militärkleidung verwechselt<br />

werden kann; Feldmützen oder Buschhüte nach Armeevorschriften, Metallhelme (mit Ausnahme derjenigen für Motorradfahrer,<br />

Radrennfahrer <strong>und</strong> Bergbauarbeiter); Beryllium; Panzer <strong>und</strong> Kampffahrzeuge; Kriegsschiffe; geladene Patronen <strong>und</strong> Zündkapseln<br />

für militärische Zwecke; Gewinnspielgeräte, Ausgabegeräte für Münzen oder Spielmarken.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände:<br />

Alle Tiere; alle Erzeugnisse tierischen Ursprungs; alle Fische <strong>und</strong> Krustentiere, Weichtiere <strong>und</strong> sonstigen wirbellosen Wassertiere;<br />

Milch <strong>und</strong> Molkereiprodukte, Vogeleier, Naturhonig <strong>und</strong> andere Nahrungsmittelerzeugnisse tierischen Ursprungs; Menschenhaare,<br />

roh, Abfälle von Menschenhaar; Borsten <strong>und</strong> Haare von Hausschweinen oder Wildschweinen; Rosshaare oder Rosshaarabfälle;<br />

Därme, Blasen <strong>und</strong> Mägen von Tieren; Vogelbälge <strong>und</strong> andere Vogelteile, Federn, Daunen; alle lebenden Bäume <strong>und</strong> andere<br />

Pflanzen sowie alle Schnittblumen <strong>und</strong> Zierlaub; alle genießbaren Gemüse <strong>und</strong> bestimmte Wurzeln <strong>und</strong> Knollen; alle genießbaren<br />

Früchte <strong>und</strong> Nüsse, Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen; Kaffee, grüner Tee, Pfeffer, Vanille, Gewürznelken; alle<br />

Getreidesorten; Weizen; für die Riechmittelzubereitung, zu pharmazeutischen Zwecken oder für Insektizide oder Fungizide<br />

verwendete Pflanzen, Samen <strong>und</strong> Früchte; Gurken Zuckerrüben <strong>und</strong> Zuckerrohr; Futtererzeugnisse; Opium; alle pflanzlichen<br />

Materialien (Flechtstoffe); genießbare Fette <strong>und</strong> Öle; Fleischzubereitungen; Zuckerwaren <strong>und</strong> Zuckergebäck, Melasse <strong>und</strong><br />

Glukose; Kakao <strong>und</strong> Schokolade, Konfekt; Nusskonserven; mit Vanille oder Vanillin angereicherte Erzeugnisse; Bier, Wein,<br />

Wermut, Apfelwein, Pfirsich- oder Honigwein, Essig; Kleie, Rückstände, Bagasse, Ölkuchen; Tabak, Tabakabfälle, verarbeiteter<br />

Tabak, Zigarren, Zigaretten, Rauchtabak, Kautabak, Schnupftabak; Erdöle <strong>und</strong> Öle aus bituminösen Mineralien, roh;<br />

Mononitrotoluen, Dinitrotoluen <strong>und</strong> Trinitrotoluen, Trinitrophenol, Trinitroxylen; Nitroglyzerin; Penthrit; Morphin; Kokain, andere<br />

Betäubungsmittel; tierische oder menschliche Sera, Impfstoffe zu human- <strong>und</strong> tiermedizinischen Zwecken; Medikamente, Watte,<br />

Mullbinden, Bandagen; steriles Catgut <strong>und</strong> ähnliches steriles Nahtmaterial zu chirurgischen Zwecken; Reagenzien zum Bestimmen<br />

der Blutgruppen; diagnostische Reagenzien; Zahnzement <strong>und</strong> andere Zahnfüllstoffe; Taschen <strong>und</strong> andere Behältnisse für Erste<br />

Hilfe; empfängnisverhütende chemische Zubereitungen; im Bergbau <strong>und</strong> bei der Jagd verwendetes Schießpulver; zubereitete<br />

Explosivstoffe, Sicherheitszündschnüre, Zündhütchen, Sprengkapseln, Zünder, elektrische Sprengzünder; Feuerwerkskörper;<br />

Raketen zum Wetterschießen; Nebelsignale; Zündhölzer; Leistungsmessgeräte; schriftliche Veröffentlichungen; feine oder grobe<br />

Tierhaare; Abfälle von Wolle oder feinen Tierhaaren; Wolle, feine oder grobe Tier- oder Rosshaare; Gewebe aus feinen oder groben<br />

Tierhaaren; Baumwolle in großen Mengen unterliegt bestimmten Verpackungsbedingungen <strong>und</strong> bedarf der Genehmigung durch das<br />

Industrieministerium (Minstry of Industry); gebrauchte Säcke; Behältnisse <strong>und</strong> Messgeräte aus Eisen, Stahl, Kupfer oder Aluminium;<br />

Leistungsmesseinrichtungen; Benzin- oder Schmierstoffpumpen, andere mit Messeinrichtungen ausgerüstete Pumpen,<br />

Destillationsapparate <strong>und</strong> Teile davon (vorbehaltlich einer von der Abteilung Indirekte Steuern (Indirect Taxation Department)<br />

ausgestellten Bescheinigung); Füllanlagen, Anzeiginstrumente, mit einer Wiegeeinrichtung ausgestattete Deckenlaufkräne;<br />

elektrische Geräte für drahtgeb<strong>und</strong>ene Fernsprech- oder Telegrafentechnik; Tonträger (Magnetplatten, Magnetbänder);<br />

Sendegeräte für Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr; R<strong>und</strong>funk oder Fernsehen; Radargeräte; Funknavigationsgeräte <strong>und</strong><br />

Funkfernsteuergeräte; Empfangsgeräte für Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr, R<strong>und</strong>funk oder Fernsehen; Antennen <strong>und</strong><br />

Spiegelantennen; Mikroskope, optische Teleskope <strong>und</strong> Montierungen dafür; Laser, ausgenommen Laserdioden, Theodolite <strong>und</strong><br />

Tachometer, Wasserwaagen, photogrammetrische Überwachungsgeräte, Waagen, Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente;<br />

Längenmessinstrumente, Thermometer, Barometer, Dichtemesser, Hydrometer <strong>und</strong> ähnliche schwimmenden Instrumente,<br />

Alkoholmeter, Hygrometer, Luftfeuchtigkeitsmesser, Saccharimeter, Apparate zum Messen oder Überwachen des Durchflusses<br />

oder der Füllhöhe von Flüssigkeiten; Gaszähler, Flüssigkeitszähler; Stromzähler; Kriegsmaterialien <strong>und</strong> ähnliche Ausrüstungen;<br />

Militärwaffen; Revolver, Pistolen <strong>und</strong> andere Waffen; Ersatz- <strong>und</strong> Zubehörteile; Schneid- <strong>und</strong> Stoßwaffen; Briefmarken;<br />

Wertmarken.<br />

Bedingungen für die Zulassung von Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />

Tiere, Teile von Tieren, Waren Tierischen Ursprungs:<br />

Vögel oder andere Tiere, ob lebendig oder in Form eines Balgs aus einem Land, in dem sie gemäß dem am 08. November<br />

1933 in Afrika unterzeichneten Übereinkommen (International Convention for Flora and Fauna) geschützt sind, dürfen nach<br />

Madagaskar nicht eingeführt werden, es sei denn, dem Tier oder dessen Balg liegt eine von den zuständigen Behörden des<br />

Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigung bei.<br />

Stand: September 2013

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