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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Macau, China<br />

ISO-Ländercode: MO<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Entflammbare Stoffe; Artikel aus mit Weichmacher behandeltem, vulkanisiertem Gummi; Waffen, Munition <strong>und</strong> deren Teile sowie<br />

Zubehör, wenn sie feste, flüssige oder gasförmige - toxische, tränenreizende, durch Gas erstickende oder blasenziehende Stoffe<br />

beinhalten.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Lebende Tiere; Fleisch <strong>und</strong> genießbare Innereien; frische, gekühlte oder tiefgekühlte Produkte tierischen Ursprungs, die bei der<br />

Zubereitung pharmazeutischer Produkte verwendet werden; radioaktive chemische Elemente; besondere pharmazeutische<br />

Produkte; Edelsteine, Edelmetalle; Kabel, Stromzähler, Generatoren, Transformatoren <strong>und</strong> Isolierkabel für elektrischen Strom;<br />

Telefone <strong>und</strong> Telegrafen, Radio- <strong>und</strong> Fernsehsender; Kraftfahrzeuge, Traktoren, Zweiräder <strong>und</strong> sonstige am Boden verkehrende<br />

Fahrzeuge, deren Teile <strong>und</strong> Zubehör; Röntgengeräte; Waffen <strong>und</strong> Munition.<br />

Sonstiges:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Tieren ist nur mit vorheriger Genehmigung möglich.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> pharmazeutischer Produkte ist nur möglich, wenn die Leitung der Ges<strong>und</strong>heitsdienste dies genehmigt.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Fernsehgeräten ist eine Genehmigung der Wirtschaftsdienste erforderlich.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Waffen <strong>und</strong> Munition ist eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung der Leitung der Wirtschaftsdienste erforderlich.<br />

Für Sendungen, deren Handelswert 1.000,00 MOS-Dollar übersteigt, sind <strong>Einfuhr</strong>- bzw. Ausfuhrgenehmigungen der Leitung der<br />

Wirtschaftsdienste erforderlich.<br />

<strong>Einfuhr</strong>genehmigungen sind bei der Leitung der Wirtschaftsdienste von Macau zu beantragen.<br />

Ges<strong>und</strong>heitszeugnisse sind bei der Leitung der Ges<strong>und</strong>heitsdienste von Macau zu beantragen.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in chinesischer, englischer oder portugiesischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in chinesischer, englischer oder portugiesischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in chinesischer, englischer oder portugiesischer Sprache.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en)<br />

Für bestimmte Waren erforderlich.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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