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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Libanon<br />

ISO-Ländercode: LB<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, Inhaberpapieren jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in verarbeiteter oder<br />

nicht verarbeiteter Form, Edelsteinen, Schmuck <strong>und</strong> anderen Wertgegenständen ist in Einschreibsendungen nicht zugelassen.<br />

In Bezug auf die Haftung bei Beraubung oder Beschädigung von Einschreibsendungen sowie im Hinblick auf Sendungen mit<br />

Gegenständen aus Glas oder anderen zerbrechlichen Gegenständen kann diese abgelehnt werden.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, Inhaberpapieren jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in bearbeiteter oder<br />

unbearbeiteter Form, Edelsteinen oder sonstigen wertvollen Gegenständen oder aber Flüssigkeiten, leicht zu verflüssigenden<br />

Stoffen, Gegenständen aus Glas oder ähnlichem Material oder zerbrechlichen Gegenständen ist in Paketen nicht zugelassen.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Empfängnisverhütende Erzeugnisse <strong>und</strong> Mittel sowie Veröffentlichungen, Broschüren, Kataloge, Bilder usw., die unmittelbare oder<br />

mittelbare Anregungen zur Empfängnisverhütung in einer solchen Art geben, dass der öffentlichen Moral <strong>und</strong> den guten Sitten<br />

Abbruch getan wird; unbekannte Arzneispezialitäten; zusammengesetzte Medikamente, die nicht in das Arzneibuch aufgenommen<br />

sind; Penicillintabletten; pharmazeutische Spezialmittel, die Thalielomid oder Tripanol enthalten; bestimmte Schlaf- <strong>und</strong><br />

Beruhigungsmittel (Sulfonal, Anethol); Tuberkuloseserum nach Dr. Koch; Saccharin <strong>und</strong> bestimmte chemische Erzeugnisse;<br />

chemische Erzeugnisse zum Auslöschen von Schriften; Essenzen, Extrakte, ätherische Öle <strong>und</strong> alle chemischen Erzeugnisse, die<br />

zur Herstellung verfälschter alkoholischer Getränke oder von Nachahmungen solcher Getränke geeignet sind; Essenzen <strong>und</strong><br />

Aromastoffe zur Herstellung von Mineralwasser, Eis <strong>und</strong> Gebäck; Anis-, Sternanis- <strong>und</strong> Fenchelessenzen; verdorbene oder<br />

schädliche Erzeugnisse sowie solche, die eine Gefahr für die öffentliche Ges<strong>und</strong>heit darstellen; Kunstbutter <strong>und</strong> Butter, die nicht<br />

aus Kuh- oder Schafsmilch hergestellt ist; lebende Tiere sowie Insekten <strong>und</strong> deren Eier; Bananen <strong>und</strong> Bananenpflanzen;<br />

Zigarettenpapier; Maschinen zur Tabakverarbeitung oder Zigarettenherstellung; Spielautomaten für Glücksspiele <strong>und</strong> Einzelheiten<br />

dazu; Schusswaffen oder Teile dieser Waffen, Munition sowie andere explosive Stoffe; chemische Produkte <strong>und</strong> Feuerzeuge;<br />

Streichhölzer; entzündbare Stoffe; Butangasfeuerzeuge <strong>und</strong> Zubehörteile; Medikamente, wenn ihnen keine medizinische<br />

Erläuterung oder eine genaue Information über die Art <strong>und</strong> Zusammensetzung des Medikaments beigefügt ist.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Rauschgifte <strong>und</strong> Betäubungsmittel; chemische Erzeugnisse <strong>und</strong> pharmazeutische Spezialitäten (soweit nicht verboten); Spirituosen,<br />

Branntwein <strong>und</strong> Rum; gefärbter oder verfälschter Kaffee <strong>und</strong> Tee; Fette sowie Fleisch- <strong>und</strong> Wurstwaren; Milchpulver, Eier;<br />

Rasierpinsel sowie andere Toilettenartikel aus Haaren oder Borsten; Seife, die salizylsaures Natrium, Kalziumoxyd, Talk oder<br />

andere alkalische Stoffe enthält; Bakterienkulturen, Substanzen, die Krankheitserreger enthalten, lebende Insekten, die<br />

Krankheitsträger sind; Papier; Gewebe; Mineralfarben; Tombak; Tabakblätter, Zigarren <strong>und</strong> Zigaretten (nur in Päckchen zulässig);<br />

Seidenraupeneier; Funksendegeräte; Medikamente; Produkte aus der Tierwelt; Produkte pflanzlichen Ursprungs.<br />

Sonstiges:<br />

Sendungen, die verbotene Gegenstände enthalten oder in deren Begleitpapieren die Angaben unvollständig oder unrichtig sind,<br />

werden beschlagnahmt.<br />

Medikamenten ist eine medizinischer Erläuterung oder eine genaue Information über ihre Art <strong>und</strong> die Zusammensetzung<br />

beizufügen.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Produkten aus der Tierwelt wird ein von den Veterinärdienststellen ausgestelltes Ges<strong>und</strong>heitszeugnis benötigt.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> von Produkten pflanzlichen Ursprungs wird eine <strong>Einfuhr</strong>erlaubnis <strong>und</strong> eine <strong>Einfuhr</strong>bescheinigung benötigt, die von<br />

der für die Überwachung der Pflanzenges<strong>und</strong>heit zuständigen Dienststelle ausgestellt wurde <strong>und</strong> die bescheinigt, dass die Produkte<br />

keine Krankheiten enthalten.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in arabischer, englischer oder französischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in arabischer, englischer oder französischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 4 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in arabischer, englischer oder französischer Sprache.<br />

Stand: September 2013

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