23.01.2014 Aufrufe

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Laos<br />

ISO-Ländercode: LA<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Münzen, Banknoten, an den Inhaber zahlbaren Wertpapieren, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in bearbeiteter<br />

oder unbearbeiteter Form, Edelsteinen, Schmuck oder sonstigen Wertgegenständen ist in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen<br />

Briefen <strong>und</strong> in <strong>Post</strong>paketen nicht zugelassen.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

-<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Banknoten, Eigenwechsel, Schecks, Aktien oder auf den Inhaber lautende Papiere, nur zugelassen bei gekreuzten Schecks <strong>und</strong><br />

zwar direkt an die „Banque pour le commerce exterieur Lao, 0100 Vientiane“ oder an andere Tochterbanken in der Laotischen<br />

Demokratischen Volksrepublik.<br />

Sonstiges:<br />

Zur <strong>Einfuhr</strong> sind zugelassen: Sendungen, die keine Handelswaren enthalten; Sendungen des Roten Kreuzes; Sendungen mit<br />

Proben oder Mustern; Kunstwerke, die vom Künstler selber eingeführt werden; Kleidungsstücke, persönliche Gegenstände; Waren<br />

für das diplomatische <strong>und</strong> konsularische Korps; wiedereingeführte Waren nach zeitweiliger Ausfuhr; Heiratsaussteuer oder<br />

Schülerausstattung; pharmazeutische Produkte zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken; Zeitungen, Veröffentlichungen,<br />

Druckwerke, die keine politischen, moralischen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> kulturellen Nachteile verursachen.<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> anderer Gegenstände ist eine <strong>Einfuhr</strong>genehmigung erforderlich.<br />

In der Anschrift nur den Staat angeben; keine zusätzliche Bezeichnung wie „Französisch-Indochina“ verwenden.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

3 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer oder französischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer oder französischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer <strong>und</strong> französischer Sprache.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!