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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Kuba<br />

ISO-Ländercode: CU<br />

Vorbemerkung:<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> zollpflichtiger Gegenstände in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Briefen ist nicht zugelassen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> von Banknoten oder Wertpapieren ist in gewöhnlichen, eingeschriebenen <strong>und</strong> EMS-Sendungen nicht erlaubt.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alkoholische Getränke jeder Art; Zigarren <strong>und</strong> Zigaretten; Schnitttabak; Magnetbänder; gebrauchte Bekleidungsstücke; elektrische<br />

<strong>und</strong> elektronische Ausrüstungen; Landkarten; Brillengläser aus Naturglas; Kaugummi; Getreide <strong>und</strong> Sämereien (soweit sie durch<br />

die Ges<strong>und</strong>heitsbehörden des Landes nicht zugelassen sind); obszöne Gegenstände; Drucksachen, Pläne, mit der Hand oder der<br />

Schreibmaschine gefertigte Schriften, Stiche, Dokumente, Gemälde, Skulpturen, Bücher, Zeitungen, Skizzen, Fotografien,<br />

Schallplatten, Filme <strong>und</strong> Filmnegative, deren Verteilung einen öffentlichen, kulturellen oder moralischen Schaden verursachen<br />

würde oder die gegen die guten Sitten verstoßen; Lotterielose; Glücksspiele; Schmuck; ärztliches Behandlungsgerät; Giftstoffe;<br />

medizinische Hausmittel; Fotopapier; Ersatzteile <strong>und</strong> Ausrüstungsgegenstände für Autos, Motorräder <strong>und</strong> Motorroller; Pflanzen <strong>und</strong><br />

pflanzliche Nahrungsmittel jeder Art; tierische Produkte (z. B. industriell verarbeitetes oder tiefgekühltes Frischfleisch, Schinken,<br />

Wurst, Knochen, Milch <strong>und</strong> ihre Derivate usw.); Gläser; Parfums allgemein; luftdicht verschlossene Behälter (ausgenommen<br />

pharmazeutische Produkte ethischen Charakters); foto- <strong>und</strong> kinematographische Filme; <strong>Post</strong>wertzeichen; <strong>Post</strong>karten, die mit<br />

elektron. Systemen versehen sind <strong>und</strong> sich in Umschlägen befinden; Haarfärbemittel; Erde <strong>und</strong> Mineralien; Wertsachen jeder Art;<br />

Banknoten; nationale oder ausländische Geldstücke; gebrauchte Schuhe; alle Gegenstände, deren <strong>Einfuhr</strong> als gegen die<br />

allgemeinen Interessen der Nation gerichtet betrachtet werden muss.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Medikamente <strong>und</strong>/oder Prothesen (der Versand ist in gewöhnlichen <strong>und</strong> eingeschriebenen Briefen erlaubt, wenn die Sendungen auf<br />

der Vorderseite die Zollinhaltserklärung CN 22 tragen).<br />

Sonstiges:<br />

Die bisher allen <strong>Post</strong>sendungen mit nicht zu kommerziellen Zwecken bestimmten Waren mit einem festgelegten Gesamtwert von<br />

mindestens 100,- bis maximal 200,- Euro beizufügende Konsularrechnung ist mit Beschluss 340/2010 des Außenministeriums der<br />

Republik Kuba entfallen. Informationen zu den aktuellen kubanischen Zollbestimmungen können unter www.aduana.co.cu/<br />

eingesehen werden.<br />

Philatelistische Sendungen (auch <strong>Post</strong>wertzeichen, die getauscht werden sollen), die für Privatpersonen bestimmt sind, dürfen nur<br />

durch Vermittlung der „Fédération Philatélique Cubaine“ an diese gelangen. Derartige Sendungen müssen daher mit der<br />

nachfolgenden Anschrift dieser Vermittlungsstelle versehen sein:<br />

Federación Filatélica Cubana<br />

Prado no 452<br />

Habana 2 (Cuba)<br />

Die Sendungen müssen außerdem Namensangabe <strong>und</strong> Anschrift des Empfängers tragen.<br />

Von allen Beschränkungen <strong>und</strong> Abgaben ausgenommen sind Sendungen, die an<br />

a) in Kuba akkreditierte Botschaften <strong>und</strong> diplomatische Missionen,<br />

b) in Kuba residierende Internationale Büros,<br />

c) Vertretungen ausländischer Handelsfirmen in Kuba sowie<br />

d) in Kuba arbeitende ausländische Techniker<br />

gerichtet sind. Es ist jedoch erforderlich, die Sendungen an die vorstehend unter c) <strong>und</strong> d) genannten Empfängerpersonen an die<br />

nationalen Organe Kubas zu richten, die diese Empfängergruppen betreuen.<br />

Sendungen, die den vorstehenden Bestimmungen <strong>und</strong> Regelungen nicht entsprechen, werden von den kubanischen Zollbehörden<br />

beschlagnahmt.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in spanischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in französischer oder spanischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in französischer oder spanischer Sprache.<br />

Stand: September 2013

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