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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Kroatien<br />

ISO-Ländercode: HR<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Alle lebenden Tiere mit Ausnahme von Bienen, Blutegeln <strong>und</strong> Seidenraupen; Frischfleisch; lebende Fische, Krustentiere <strong>und</strong><br />

sonstige wirbellose Wassertiere; frisches, leicht verderbliches Gemüse; frisches, leicht verderbliches Obst; Mohn, Cannabis <strong>und</strong><br />

Kokablätter für Privatpersonen; Betäubungsmittel enthaltende Harze, pflanzliche Extrakte <strong>und</strong> Auszüge; brennbare Substanzen<br />

mineralischer Brennstoffe; radioaktive Rückstände <strong>und</strong> Spuren; brennbare Substanzen organischer chemischer Erzeugnisse,<br />

Betäubungsmittel <strong>und</strong> psychotrope Substanzen für Einzelpersonen; Medikamente mit Verfallsdatum; Pulver <strong>und</strong> Sprengstoffe;<br />

pyrotechnische Artikel; leicht entzündliche Stoffe; gefährliche Fasern; Zelluloid in verschiedenen Formen; nationale Währung<br />

Kroatiens (Kroatischer Dinar, Banknoten); Munition, Zündkapseln, Bomben usw.<br />

Bedingt zur <strong>Einfuhr</strong> (oder im Durchgang) zugelassene Gegenstände sowie Bedingungen für die Zulassung von<br />

Gegenständen, die eingeführt oder im Durchgang befördert werden:<br />

Bienen, Blutegel <strong>und</strong> Seidenraupen:<br />

<strong>Einfuhr</strong> zugelassen, vorausgesetzt es wurde ein Ges<strong>und</strong>heitszeugnis vom Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaftsministerium (Ministry of<br />

Agriculture and Forestry) eingeholt.<br />

Produkte tierischen Ursprungs <strong>und</strong> zum menschlichen Verzehr bestimmte Imkereiprodukte 1) :<br />

Sämtliche Produkte tierischer Herkunft wie Fleisch <strong>und</strong> Innereien einschließlich Salami <strong>und</strong> Wurstwaren, getrocknet, gefroren,<br />

geräuchert, gekocht oder gesalzen; Fisch geräuchert oder luftdicht verpackt; Vogeleier <strong>und</strong> andere Produkte tierischer<br />

Herkunft <strong>und</strong> sämtliche Milchprodukte benötigen die originalen tierärztlichen Ges<strong>und</strong>heitszeugnisse, die von der zuständigen<br />

Behörde des Ursprungslands ausgestellt sein müssen.<br />

Diese Vorschriften gelten sowohl für die <strong>Einfuhr</strong> zum persönlichen Gebrauch als auch für Handelszwecke.<br />

Sendungen mit derartigem Inhalt unterliegen einer tierärztlichen Untersuchung. Fehlt das Ges<strong>und</strong>heitszeugnis, werden diese<br />

Gegenstände vernichtet oder in das Ursprungsland zurückgesandt. Der Empfänger bzw. der Absender trägt die Kosten der<br />

tierärztlichen Untersuchung.<br />

<br />

<br />

Tierische Erzeugnisse als Tierfutter oder für sonstige Zwecke¹<br />

Für die <strong>Einfuhr</strong> ist die Beifügung eines vom Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaftsministerium ausgestellten Zeugnisses (tiermedizinisch<br />

<strong>und</strong> hygienisch) <strong>und</strong> eines vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium (Ministry of Health) ausgestellten Qualitätszeugnisses (Marktprüfung)<br />

erforderlich.<br />

Fleisch erfordert ein Veterinärzeugnis.<br />

Pflanzen <strong>und</strong> pflanzliche Produkte:<br />

Lebende Pflanzen, Knollen, Wurzeln usw.:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Sendungen, die Pflanzen oder Teile von Pflanzen enthalten (Samen, Setzlinge, Wurzelstöcke, Blumenzwiebeln, Knollen usw.),<br />

die Schädlinge oder Parasiten beherbergen können, sind Gegenstand von Pflichtuntersuchungen durch die für<br />

Pflanzenges<strong>und</strong>heit zuständigen Behörden an der Grenze.<br />

Eingeführten Pflanzensendungen muss ein Ges<strong>und</strong>heitszeugnis beiliegen, das von einer für den Pflanzenschutz zuständigen<br />

Behörde im Ursprungsland ausgestellt wurde.<br />

Die allgemeinen pflanzenschutzrechtlichen Kontrollbestimmungen werden durch besondere Bestimmungen ergänzt, die in<br />

einigen Fällen vom Herkunftsort der Sendung abhängen.<br />

Für diese Bestimmungen betreffende Einzelheiten wenden Sie sich bitte an: Ministerium für Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft,<br />

<strong>Post</strong>fach 1034, Avenija Vukovar 78, 41001 ZAGREB, KROATIEN. Tel.: (+384 1) 63 34 44; Fax: (+384 1) 44 20 70.<br />

Pflanzen erfordern ein phytosanitäres Zeugnis.<br />

Gemüse, Obst, Kaffee, Tee, Salz <strong>und</strong> Gewürze:<br />

Die folgenden vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium <strong>und</strong> vom Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaftsministerium ausgestellten Zeugnisse müssen<br />

bei der <strong>Einfuhr</strong> beigelegt werden:<br />

a) betreffend der ges<strong>und</strong>heitlichen Unbedenklichkeit (Hygieneergebnisse);<br />

b) die Qualität betreffend (Marktprüfung).<br />

Getreide, Mühlenprodukte; pflanzliche Öle <strong>und</strong> Fette; Zucker, Kakao <strong>und</strong> kakaohaltige Zubereitungen, Getreideprodukte,<br />

Mehl, Stärke, Milch, Teigwaren, Produkte auf pflanzlicher Basis <strong>und</strong> andere Lebensmittel 1) :<br />

Folgende Zeugnisse des Ges<strong>und</strong>heitsministeriums müssen bei der <strong>Einfuhr</strong> beigelegt werden:<br />

a) betreffend der ges<strong>und</strong>heitlichen Unbedenklichkeit (Hygienebef<strong>und</strong>);<br />

b) die Qualität betreffend (Marktprüfung).<br />

Saatgut:<br />

Bei der <strong>Einfuhr</strong> muss ein Zeugnis des Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaftsministeriums beigelegt werden.<br />

Stand: September 2013

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