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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Vieh <strong>und</strong> Meeresprodukte:<br />

150 g Hirschgeweihe (mit Zwangsquarantäne);<br />

10 kg Rindfleisch, Schweinefleisch (mit Zwangsquarantäne);<br />

5 kg Trockenfleisch (mit Zwangsquarantäne);<br />

je 5 kg Meeresprodukte.<br />

Wenn ein Produkt die Zollfreigrenzen überschreitet, müssen die in den einschlägigen Bestimmungen beschriebenen Bedingungen<br />

eingehalten werden.<br />

Naturkost <strong>und</strong> medizinische Hilfsmittel:<br />

Gesellschaftlich nicht akzeptierte Nahrungsmittel, wie z.B. Schlangen, Schlangenspirituosen, Tigerknochenspirituosen usw.<br />

Diese unterliegen den CITES-Vorschriften.<br />

Medizinische Hilfsmittel, die zweckentfremdet werden können, wie z.B. Viagra.<br />

Nur die ärztlich zur Behandlung der betreffenden Person verschriebene Menge ist zulässig.<br />

2 Flaschen (mit je 90 Tabletten) DHEA, Melatonin;<br />

2 Flaschen Geveral T;<br />

6 Flaschen insgesamt sonstige Naturkost;<br />

chinesische Medizin (Medizin, die in der Veröffentlichung des koreanischen Zoll-Service Nr. 2003-11 aufgeführt ist).<br />

Wenn ein Produkt die Zollfreigrenzen überschreitet, müssen die in den einschlägigen Bestimmungen beschriebenen Bedingungen<br />

eingehalten werden. Wenn jedoch ein Patient Naturkost zu seiner eigenen medizinischen Behandlung importiert, ist diese - nach<br />

Überprüfung der einschlägigen Vorschriften – bis zu einer angemessenen Menge zollfrei. CITES-Vorschriften sind einzuhalten.<br />

Obwohl gekaufte Medikamente in die Kategorie „zollfrei“ fallen, ist die Verifizierung der „Empfehlung zur Aufnahme von<br />

Medizinprodukten als von den <strong>Einfuhr</strong>bedingungen ausgenommenen Produkten“ durch einen Bürgermeister oder<br />

Provinzgouverneur erforderlich.<br />

Ein Stärkungsmittel, das mit nicht identifizierter chinesischer Medizin verschrieben wird.<br />

Diese Produkte werden von der Gesetzgebung zu pharmazeutischen Produkten reguliert.<br />

Betäubungsmittel:<br />

Marihuana, Opium, Methamphetamine (Philopon) usw.<br />

Diese Produkte werden von der Gesetzgebung zu Betäubungsmitteln reguliert.<br />

Produkte von wild lebenden Tieren:<br />

Tigerhaut, die Haut wilder Tiere, ausgestopfte Tiere.<br />

Diese werden von der CITES reguliert.<br />

Hochsteuerbare Waren:<br />

1 Flasche Alkohol;<br />

1 Stange (10 Schachteln) Zigaretten;<br />

0,056 oder 0,070 Liter bzw. 2 fl. oz Parfüm pro Flasche.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer oder koreanischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer oder koreanischer Sprache.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Sind, soweit erforderlich, vom Empfänger zu beschaffen.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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