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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Kongo, Republik<br />

ISO-Ländercode: CG<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Geldstücke, Banknoten, Papiergeld, Inhaberwertpapiere; verarbeitetes oder nicht verarbeitetes Platin, Gold oder Silber, Edelsteine,<br />

Juwelen oder andere kostbare Gegenstände in Einschreibsendungen; Absinth oder gleichartige Erzeugnisse;<br />

empfängnisverhütende Erzeugnisse oder Apparate; lebende Tiere; Kriegswaffen <strong>und</strong> Munition für Waffen jeder Art; explosive, leicht<br />

entzündliche oder gefährliche Stoffe (Pulver, Streichhölzer, Feuerwerkskörper usw.); Fisch-, Gemüse- <strong>und</strong> Pflaumenkonserven, die<br />

nicht in auffälligen Buchstaben die Herkunftsmarke tragen oder die in Dosen von mehr als 1 kg enthalten sind; Broschüren <strong>und</strong><br />

Propagandaschriften, die das Ansehen der äquatorialen Zollunion schädigen könnten; im übrigen gelten die gleichen Verbote wie<br />

für Frankreich (außer Tabak).<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Opium, Morphium, Kokain <strong>und</strong> andere Betäubungsmittel; bestimmte Pflanzen; medizinische, pharmazeutische <strong>und</strong> sanitäre<br />

Erzeugnisse <strong>und</strong> Stoffe; bestimmte chemische Erzeugnisse; Gewichte <strong>und</strong> Maße; Waffen <strong>und</strong> Munition; Tabak.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

4 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in französischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in französischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in französischer Sprache.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Vom Empfänger zu beschaffen.<br />

Sonstiges:<br />

Für Pakete wird vom Warenempfänger ein Gestellungsentgelt erhoben.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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