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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Äquatorialguinea<br />

ISO-Ländercode: GQ<br />

Verbotene Gegenstände: Kriegswaffen <strong>und</strong> -munition, Blasrohre <strong>und</strong> Luftgewehre; lebende, für Pflanzen schädliche Insekten;<br />

Insekteneier, -larven <strong>und</strong> -puppen; Nahrungsmittel, die Saccharin in irgendeiner Menge enthalten; Heilmittelzubereitungen, deren<br />

Zusammensetzung unbekannt <strong>und</strong> nicht veröffentlicht ist; Seren, Impfstoffe, opotherapeutische <strong>und</strong> desinfizierende Erzeugnisse;<br />

Rosenkränze, Reliquienkästchen <strong>und</strong> ähnliche Gegenstände von geweihten Stätten; Feuerzeuge jeder Art; Spielkarten, auch solche<br />

zum Mah-Jong-Spiel.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände: Suchtmittel <strong>und</strong> psychotrope Substanzen; Tabak jeder Art; Stoffe, die Monopol der<br />

Erdölverwaltung sind (z. B. Mineralöle, Schmieröle; Vaselinöle, Teerarten, feste Vaseline, Paraffin in Pasten oder verarbeitet,<br />

Benzol zur Sättigung von Leuchtgas, aus Steinkohle, Kohleschiefer <strong>und</strong> Torf, destillierte Öle für Verbrennungsmotore <strong>und</strong> Öfen<br />

jeder Art sowie für Butangas); Schmuckwaren <strong>und</strong> kostbare Gegenstände; Ersatzmittel für Säuglingsmilch <strong>und</strong> andere<br />

pharmazeutische Zubereitungen.<br />

Die <strong>Einfuhr</strong> gebrauchter Kleidungsstücke ist nur mit Desinfektionsbescheinigung zulässig.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in französischer oder spanischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in französischer oder spanischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in französischer oder spanischer Sprache.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Für bestimmte Waren erforderlich.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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