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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Kiribati<br />

ISO-Ländercode: KI<br />

Vorbemerkung:<br />

Wegen der detaillierten <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> wird empfohlen, sich vor Absendung der Ware über die Zulässigkeit des<br />

Versandes zu vergewissern.<br />

Verbotene Gegenstände:<br />

Edelmetallbarren; lebende Tiere außer Schmarotzern <strong>und</strong> Vertilgern schädlicher Insekten; Derivate des Steinkohlenteers, die als<br />

Farbstoffe verwendet werden können; zubereitetes Opium, Pfeifen <strong>und</strong> andere Gegenstände, die zum Rauchen oder zur<br />

Herstellung von Opium dienen; Nachahmungen von Münzen <strong>und</strong> Banknoten; nachgemachte <strong>Post</strong>wertzeichen sowie Gegenstände<br />

oder Materialien, die zur Herstellung solcher Wertzeichen dienen können; im Ausland hergestellte Waren mit einer Fabrikmarke, die<br />

als Marke eines Fabrikanten oder Händlers von Kiribati dargestellt wird, sofern die Marke keine genauen Angaben über das<br />

Herstellungsland der Waren enthält; Streichhölzer, die weißen oder gelben Phosphor enthalten; Waren, deren <strong>Einfuhr</strong> nach den<br />

geltenden Gesetzen verboten ist.<br />

Bedingt zugelassene Gegenstände:<br />

Rauschgifte <strong>und</strong> Betäubungsmittel; Schmarotzer <strong>und</strong> Vertilger schädlicher Insekten; Waren, die mit den königlichen Emblemen<br />

Großbritanniens oder mit diesen zum Verwechseln ähnlich aussehenden Zeichen versehen sind.<br />

Sonstiges:<br />

Sendungen, die verbotene Gegenstände enthalten oder in deren Begleitpapieren die Angaben unvollständig oder unrichtig sind,<br />

werden beschlagnahmt.<br />

Süßigkeiten <strong>und</strong> Lebensmittel sollten in Dosen oder in sonstigen hermetisch verschließbaren Behältnissen verpackt sein, um<br />

Verschmutzungen anderer Sendungen auszuschließen.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 in englischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Für Handelswaren erforderlich <strong>und</strong> in die Sendung einzulegen.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Vom Absender zu beschaffen.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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