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Einfuhr- und Zollvorschriften - Deutsche Post

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<strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong><br />

Wenn diese Waren im Land eintreffen, sind sie vor der Verzollung zu überprüfen. Die Prüfung wird durch das Ministerium für<br />

Landwirtschaft, Tierzucht <strong>und</strong> Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte durchgeführt. Eine vorherige Prüfung ist nicht erforderlich.<br />

Produkte zur Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft:<br />

Diese Produkte sind vom Ges<strong>und</strong>heitsministerium zu prüfen, das vor der Verzollung eine Benutzungsbescheinigung ausstellt.<br />

Chemische Streichhölzer <strong>und</strong> Holz, das für Streichhölzer aufbereitet wurde:<br />

Es handelt sich um Waren, die bestimmten Beschränkungen unterliegen <strong>und</strong> für deren <strong>Einfuhr</strong> eine vorherige Genehmigung<br />

der Bergbaudirektion erforderlich ist.<br />

Kriegsmaterial:<br />

Für Kernreaktoren <strong>und</strong> ähnliche Produkte ist die Zustimmung des Energieministeriums erforderlich.<br />

Für Kriegsschiffe, militärische Waffenausstattung, Revolver <strong>und</strong> Pistolen ist - je nach Art der Waffen - die Zustimmung der<br />

kenianischen Polizei oder des Ministeriums für Energie <strong>und</strong> natürliche Energiequellen notwendig.<br />

Die Beförderung von Schusswaffen durch die <strong>Post</strong> ist nach innerstaatlichem Recht in Kenia verboten.<br />

Freistempelmaschinen:<br />

Benötigen die Genehmigung der kenianischen <strong>Post</strong>behörden.<br />

Gegenstände für Pfadfinder <strong>und</strong> Pfadfinderinnen:<br />

Benötigen die Genehmigung des Commissioner of Boy Scouts and Girl Guides.<br />

Sonstiges:<br />

Der Besitz einer staatlichen Genehmigung für die Versendung von Feuerwaffen berechtigt nicht zum postalischen Versand von<br />

Waffen nach Kenia.<br />

Begleitpapiere:<br />

Zollinhaltserklärung(en):<br />

a) Pakete:<br />

2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 in englischer Sprache.<br />

b) Briefe mit Wareninhalt <strong>und</strong> Päckchen:<br />

- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in englischer oder französischer Sprache;<br />

wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:<br />

- 2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in englischer oder französischer Sprache.<br />

Rechnung(en):<br />

Nicht erforderlich.<br />

Ursprungszeugnis(se):<br />

Falls erforderlich, vom Empfänger beizubringen.<br />

<strong>Einfuhr</strong>bewilligung(en):<br />

Falls erforderlich, vom Empfänger beizubringen.<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Post</strong> AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit <strong>und</strong> Vollständigkeit der <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong>, weil<br />

ihr nicht immer rechtzeitig <strong>und</strong> vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den<br />

Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im<br />

B<strong>und</strong>esgebiet, bei den Industrie- <strong>und</strong> Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.<br />

im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Gr<strong>und</strong> solcher Informationen oder<br />

besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Post</strong> AG enthaltener <strong>Einfuhr</strong>- <strong>und</strong> <strong>Zollvorschriften</strong> versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis<br />

darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen <strong>und</strong> er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,<br />

Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.<br />

Stand: September 2013

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